Ich kann mit den Vergleichen nichts anfangen, Lexi.
Ein Beherbergungsbetrieb dürfte andere Pflichten zur Absicherung seiner Gäste haben als ein Vermieter in einem Mehrfamilienhaus. Dabei spielt es aus meiner Sicht keine Rolle, wen ein direktes Verschulden trifft - auch bei einem Wasserrohrbruch etc. sind die Schäden, die Hotelgäste oder ihre Habe nehmen, versichert.
Ich hatte vor einigen Jahren mal das "Glück", mein Hotelzimmer nach einem Regenguss geflutet vorzufinden. Der Schaden wurde vom Versicherer des Hotels reguliert (mangels Hausrat hatte ich keine solche Versicherung).
Richtig ist alllemal: Die Haftpflicht übernimmt nur den Zeitwert, nicht die Kosten der Neuanschaffung. Und wenn dazu noch ein Schutz durch die Außenversicherung besteht ist das ganz ohne Frage einfacher als die Regulierung mit dem Hotelier im Ausland.