• mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259260212000

    Kleine Off-Topic Korrektur.

    Ein ISO Zertifikat garantiert nicht das keine Fehler oder hohe Qualitaet raus kommt. Es stellt nur sicher dass die Fehler und der Schrott immer gleich produziert wird. ;)

    Zurueck zum Topic

    Der Verkaeufer kann den falschen Preis als Irrtum anfechten. Die Beweislast das es tatsaechlich ein Irrtum oder Systemfehler war liegt aber beim Verkaeufer. Der muss dem Gericht schluessig darlegen wie genau es zu dem Fehler kam. Falls sich solche "Pannen" bei einem Verkaeufer haeuffen wird er sich damit eventuell schwer tun.

    Falls du eine Rechtschutzversicherung hast koenntest du auf den Vertrag bestehen und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Du koenntest dich natuerlich auch an alltours wenden und denen sagen dass du auf den Vertrag bestehst. Falls sie raus wollen dann sollen sie das vor Gericht klaeren lassen. Gleichzeitig wuerde ich denen aber auch sagen dass ich einer, fuer mich, attraktiven Kulanzregelung durchaus zustimmen wuerde.

    Da die sicher Wissen das Gericht mit relativ viel Aufwand und Kosten verbunden ist, koennte ich mir vorstellen dass sie dir ein vernuenftiges Angebot machen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259267837000

    @mkfpa:

    es ist richtig, das ein ISO-Zertifikat grundsätzlich Fehler ausschliessen kann nicht zutrifft. Das habe ich auch nicht behauptet. Es stellt aber zumindest in der Theorie sicher, das die Fehlerquote bei konsequenter Einhaltung erheblich geringer sein wird. Warum aber ein Zertifikat nach deinen Ausführungen Fehler und mindere Qualität auf Dauer sicherstellen, also diese Logik kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Das wäre ja im Umkehrschluss statt Qualitätsmanagement eben ein Management für die "Sicherstellung von Mängeln" !!!!

    Ich kann auch deine Bewertung, was die möglichen Erfolgsaussichten vor Gericht sein würden, nicht teilen. Die Beweislast, das ein RV permanent solche Buchungsfehler produziert, können der oder die Betroffenen hier im thread und erst recht nicht vor Gericht darlegen. Sie haben nur ihren persönlichen Fall. Das sich Rechtsanwälte auch solcher Sachen annehmen darf nicht verwundern. Sie leben vom Streit und erhalten ihr Geld unabhängig vom Ausgang der Sache.

    Der hier geschilderte Tatbestand ist leider in der Vergangenheit vor Gerichten schon oft negativ für die betroffenen Urlauber entschieden worden. Ma sollte daher keine falschen Hoffnungen erwecken. Der RV ist aus der Sache raus, wenn er eine gewünschte Stornierung akzeptiert. Beiderlei Rechte aus dem ursprünglichen Vertrag sind damit null und nichtig. Und das wars auch schon.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259275954000

    Sorry, aber der Kaeufer muss gar nichts beweisen. Auch nicht das der RV permanent Fehler macht.

    Sondern der RV muss beweisen welcher Fehler, in dem zu verhandelnden Fall, zu der falschen Preisangabe gefuehrt hat.

    Ausserdem habe ich auch nicht geschrieben das sie zu Gericht gehen soll. Das braucht sie gar nicht, denn die Beweislast fuer die Vertragsaufhebung liegt ja bei alltours.

    Gruss

    mkfpa

    PS: Das OT Thema diskutiere ich, wegen der Uebersichtlichkeit hier im Thread, gerne per PN weiter.  

  • strawberryhill
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    geschrieben 1259332464000

    hallo,

    du hast es ja über HC gebucht. Eigentlich sollten/könnten die dir helfen! Auf gar keinen Fall MUSST du den erhöhten Reisepreis bezahlen! Vom Vertrag zurücktreten, irgendwo anders buchen und das wars!

    08.01.-22.01.2018 DomRep Juni 2018 Gardasee Aug. 2018 Ibiza Sep. 2018 Mallorca Januar 2019 Punta Cana
  • sylviastefankurt
    Dabei seit: 1259107200000
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    geschrieben 1259341578000

    Hallo zusammen,

    ich habe nun mit meinem Anwalt Kontakt aufgenommen. Er sagte, das Alltours auf gar keinen Fall im Recht ist.

    Der §119 BGB tritt in Krafft wenn der Irrtum wesentlich ersichtlich ist. Dies wird er bei einem Faktor von 10. D. H. wenn wir die Reise für einen Preis von ca 100 Euro gebucht hätten. Der Preis war jedoch vergleichbar mit anderen Hotels. Also haben sie keine Chance.

    Da es sich bei der Reise auch noch um unsere Hochzeitsreise handelt. Können wir bei nicht Einhaltung des Vertrages von Alltours einen Frustrationsschaden geltent machen können. Welcher einiges Höher als die ganze Reise ausfallen wird.

    Wir haben nun Alltours die Chance gegeben, alles ohne den Anwalt zu regeln. Mal sehen ob sie darauf eingehen.

  • porta77
    Dabei seit: 1202169600000
    Beiträge: 71
    geschrieben 1259349481000

    Ich drücke dir zwar die Daumen, glaube aber kaum, dass du deinen "Frustrationsschaden" geltend machen kannst oder ohne nennenswerten Aufpreis die Reise antreten kannst.

    Differenz von 1400 Euronen ist immer ein Grund zur Irrtumsanfechtung. Leider....

    Man könnte und sollte nur mal versuchen hier den Reiseveranstalter damit zu ködern, dass man auf die Stornokosten verzichtet... Wenn du dich geirrt hättest und dich auf den 119 berufst, müsstest du schließlich Stornogebühren tragen, laut den AGB von Alltours. Umgekehrt wird ein Schuh draus und du hälst dich einfach an die gleichen pauschalierten Sätze die Alltours dir auch um die Ohren gehauen hätte ;) .

    Das könnte  ( wenn überhaupt ) der einzige erfolgversprechende Ansatz sein. Ich kann nämlich über Alltours auch nicht viel freundliches berichten. Nur soviel: mit dem Verein reise ich definitiv nicht mehr.

    Gruß Anke

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259354498000

    Ich halte die Auskunft des Anwaltes, wonach der RV sich nur auf eine Irrtumsbehauptung nach §119 BGB berufen kann, wenn es sich um einen enormen Preisunterschied handelt, schlicht und einfach für falsch. In der Rechtsprechung wird ein Irrtum nie quantifiziert, da es nur um den Fakt "Irrtum geht". Der Reisevertrag ist hier durch das Angebot des Reisenden und der Reisebestätigung durch den RV zustande gekommen. Die Reisebestätigung erfolgt in der

    Regel heute automatisch, ein Systemfehler -auf den sich der RV wohl jetzt beruft- wird daher meistens später festgestellt. 

    Der Begriff "Systemfehler" ist so weitläufig und schwammig, das damit fast alles beim RV entschuldigt werden kann. Das ist leider so. Durch den Systemfehler, den der RV sofort nach Kenntnis anzuzeigen hat, ist der Reisevertrag für beide Seiten ungültig. Soweit ich das hier nachlesen konnte ist das wohl geschehen.

    Der Reisende hat nicht mal Anspruch auf eine alternative Buchung bei dem RV, da alles auf Null zurückgeschaltet wurde.

    Er hat lediglich Anspruch auf Ausgleich der Nachteile, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des Vertrages aufgewendet wurden, und diese Nachteile sind der Art, der Entstehung und der Höhe nachzuweisen. Kann das vom TO hier wirklich beziffert und bewertet werden ? Ist wohl nicht möglich.

    Frustationsschaden ist ein tolles Wort, ist mir in der Rechtssprechung noch nicht aufgefallen. Könnte aber an der Phantasie des Anwaltes liegen, der die "angeblichen" und seiner Meinung nach durchaus zu Recht bestehenden Forderungen, welche das auch immer sein mögen, nach oben schrauben will. Vom Streitwert kassiert er ja seine Gebühren.

    Ich bin zwar bekennende Gegnerin der AGB der RV, aber hier sprechen wir nicht über AGB, sondern über geltendes Recht. Das ist leider so.

    Gruss Gabriela

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1259357448000

    Frustrationsschaden :frowning: :shock1:

    In welchem § des BGB oder HGB wird er erwähnt?

    Müsste ich auch geltend machen. Sehr oft tritt ein potenzieller Käufer vom "angekündigten" Kauf zurück.

    Bin da immer sehr frustiert :(

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1259402886000

    @porta77 sagte:

    ....

    Man könnte und sollte nur mal versuchen hier den Reiseveranstalter damit zu ködern, dass man auf die Stornokosten verzichtet... Wenn du dich geirrt hättest und dich auf den 119 berufst, müsstest du schließlich Stornogebühren tragen, laut den AGB von Alltours. Umgekehrt wird ein Schuh draus und du hälst dich einfach an die gleichen pauschalierten Sätze die Alltours dir auch um die Ohren gehauen hätte ;) ...

     

    hier sind wohl offensichtlich grundlegende dinge nicht verstanden worden.

    stornokosten fallen seitens der to sowieso nicht an. sie kann kostenfrei stornieren.

    sie hat dafür dann aber noch immer keine reise, die den wünschen und dem geldbeutel entspricht.

    und wieso sollte jemand, der eine reise bucht, stornokosten vom veranstalter verlangen können?

    als buchender geht man einen vertrag mit dem veranstalter ein. man akzeptiert mit unterschrift deren geschäftsbedingungen.

    umgekehrt ist es aber nicht so.

    schließlich ist alltours nicht an den to heran getreten und hat gesat, sie möchten einen vertrag machen und akzeptieren die bedingungen des privaten menschen.

    :frowning:  

     

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259407498000

    @gabriela_maier sagte:

    Der Begriff "Systemfehler" ist so weitläufig und schwammig, das damit fast alles beim RV entschuldigt werden kann. Das ist leider so. Durch den Systemfehler, den der RV sofort nach Kenntnis anzuzeigen hat, ist der Reisevertrag für beide Seiten ungültig.

     

    Sorry Gabriele, aber das ist nicht ganz so.

    Der RV kann nicht einfach nur sagen der Computer ist schuld, sondern muss detailiert nachweisen was genau der Fehler war. Nur wenn ein nachweisbarer Einzelfehler vorliegt kommt der RV aus dem Vertrag.

    Die Aussage "nur wenn der Preis bei 10% liegt...." halte ich allerdings auch fuer falsch.

    Und nochmal, es besteht absolut keine Notwendigkeit gegen alltours zu Klagen. Sondern die muessen zu Gericht falls sie den Vertrag nicht erfuellen wollen.

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