• DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1259410809000

    Hallo ladi69,

    Hallo sylviastefankurt,

    wir haben am 17.11.09 eine Reise ins Catalonia Bavaro für 01.03.10 bis 15.03.10 für € 1.184,-p.P. gebucht. Auch uns teilte man mit Brief vom 20.11.09, es handle sich um einen Eingabefehler im Buchungssystem. Gleichzeitig erhielten wir eine neue Rechnung über € 1.884,- p.P.

    Wir haben kein Storno erhalten, sondern sofort eine erhöhte Rechnung.

    Da wir nun sehen, dass wir nicht die einzigen sind, und es sich nicht um den gleichen Reisetermin und nicht den gleichen Reisepreis handelt, vermuten wir kein "Eingabefehler", sondern ein Kalkulationsfehler. Nach Aussage unseres Rechtsanwaltes kann man sich bei einem Kalkukaltionsfehler nicht auf § 119 berufen. Oder ist es halt einfach eine Masche, Kunden von anderen Anbietern wegzulocken und selbst frühzeitig einen Vertragsabschluss zu erreichen. Es verstreicht dann Zeit und die anderen guten Angebote sind vom Markt verschwunden, wie es jetzt ja auch ist.

    Wir bitten um Kontaktaufnahme mit Betroffenen, bitte aber nur mit Betroffenen.

    ladi69 oder sylviastefankurt:  habt ihr Ausdrucke vom damaligen Angbeot mit dem günstigen Preis?

  • porta77
    Dabei seit: 1202169600000
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    geschrieben 1259418303000

    @ lexilexi

    Ich meinte (um es genauer zu formulieren) folgendes:

    Wenn ich als Kunde buche und dann kurz danach an den RV schreibe "Ich habe mir geirrt nach § 119 BGB. Ich meinte ein ganz anderes Hotel, Urlaubsort etc." muss ich die Stornogebühren des Veranstalters zahlen wie dieses in den jeweiligen AGB geregelt ist.

    Nun schreibt hier der RV ein paar Tage später er hätte sich nach 119 BGB geirrt und will stornieren, bzw. die von seiner aus notwendigen Mehrkosten haben.

    Warum also bitte soll der Kunde nun nicht sagen: o.k. - du hast dich geirrt und willst den Vertrag zu den gebuchten Bedingungen wegen Irrtum stornieren. Ich als Kunde möchte also nun analog zu deinen AGB dafür eine pauschale Stornogebühr von X % . Was bitte spricht dagegen? Ein Versuch ist DAS allemal wert. Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner.

    Dieser Ansatz wäre allemal besser als ein "Frustrationsschaden".

    Gruß Anke

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1259418950000

    "...Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner..."

    Nein, denn Du hast mit Buchung der Reise nach Kenntnis der AGB des Veranstalters genau diese akzeptiert.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1259419270000

    Ich schlage die Gründung einer Gemeinschaft auf Gegenseitigkeit mit eigenen AGB vor.

    Die Buchung erfolgt dann nur bei einem Veranstalter welcher die AGB der Gemeinschaft akzeptiert.

    Ich lese hier immer nur von AGB welche mir als Reisewilligen Pflichten auferlegt, von Rechten wird nicht gesprochen.

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1259429988000

    @porta77 sagte:

    @ lexilexi

    .....

    Warum also bitte soll der Kunde nun nicht sagen: o.k. - du hast dich geirrt und willst den Vertrag zu den gebuchten Bedingungen wegen Irrtum stornieren. Ich als Kunde möchte also nun analog zu deinen AGB dafür eine pauschale Stornogebühr von X % . Was bitte spricht dagegen? Ein Versuch ist DAS allemal wert. Schließlich gilt bei einem Vertrag gleiches Recht für alle Vertragspartner.

    Dieser Ansatz wäre allemal besser als ein "Frustrationsschaden".

    Gruß Anke

     

    @anke

    genau darin liegt dein mißverständnis.

    in den agb´s ist geregelt, dass der va diese gebühren verlangen kann. dasselbe recht wird aber in den agb´s dem kunden nicht eingeräumt.

    mal ein anderes beispiel:

    du hast in deinem haus leute zu gast.

    selbstverständlich befolgen die gäste in deinem zu hause die regeln, die du als hausherr aufstellst.

    anders herum kannst du nicht verlangen, dass wenn du zu gast bist, in der gastunterkunft deine für dich geltenden regeln eingehalten werden.

    logisch, oder?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • privacy
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    geschrieben 1259431184000

    "Im Internet wimmelt es derzeit von Sonderangeboten und SuperFrühbucherrabatten, Last-Minute-Angeboten und Extra Rabatten, die teilweise zu horrenden Preisnachlässen führen. Dummerweise sind dabei auch Angebote, die offensichtlich nur als Lockangebot dienen sollen. Denn sobald man gebucht hat und sogar eine Reisebestätigung des übermittelnden Reisebüros erhalten hat, erklärt die Gesellschaft den Rücktritt vom Vertrag und bietet eine neue Buchungsbestätigung an, die als Angebot anzunehmen ist, natürlich mit wesentlich teurerem Reisepreis.", schreibt eine RAin hier auf ihrer Seite.

    Dabei ist es nicht geblieben, das AG Hannover hat Deutschlands größten Reiseveranstalter dazu verurteilt, eine Reise zu im Vertrag vereinbarten Bedingungen anzubieten.

    Ob das Urteil rechtskräftig geworden oder Berufung eingelegt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Matze1967
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    geschrieben 1259493682000

    Hallo an alle betroffenen,

    uns geht wie Dioahna, wirhaben am 14.11.2009 über ein Reisebüro am Frankfurter Flughafengebucht, für die Reise 14 Tage AI Catalonia Bavaro Beach in Punta Canavom 14.12.2009 - 28.12.2009. Der Preis pro Person 1184,-€. Am 17.12.erhielten wir Rechnung und Bestätigung von Alltours und wir haben amMittwoch den Gesamtbetrag von 2294,-€ (abzüglich Sonderabschlag)bezahlt, damit dachten wir es war erledigt.

    Am 20.11.2009 :-) erhielten wir vonAlltours (Abteilung Recht-Auch Mitarbeiter haben Persönlichkeitsrechte, also bitte keine Namen posten. Danke)die Anfechtung unseresVertrages. Darin schreiben sie uns, dass eine Mitarbeiterin vonAlltours einen Eingabefehler gemacht hat, statt 1884,-€fälschlicherweise 1184,-€  (die 1 und 8 liegen auf meinem PC aber nichtnebeneinander!!! :-))) Nun will Alltours natürlich einen Gesamtbetragvon 3.694,-€ oder wir "dürfen" kostenlos stornieren.

    Leider haben wir durch mehrereTelefonate mit der Rechtsabteilung oder Alltours kein Entgegenkommenerreichen können, sie stellen sich stur. Mittlerweile sind wir auch wieviele andere der Meinung, dass es kein Eingabefehler mehr ist, sondernKundenfang oder sogar ein Kalkulationsfehler von Alltours.

    Da für uns die Zeit sehr knapp ist haben wir unsere Reise am 26.11.storniert  und über einen anderen Anbieter neu gebucht und hatten nochGlück, etwas ähliches mit etwas Aufpreis zu bekommen, da es unserJahresurlaub ist und wir ein ganzes Jahr dafür gespart haben.

    Wir hoffen nur, dass Alltours nun unser bereits bezahltes Geldschnellstmöglichst zurück überweist, damit die neue Reise bezahltwerden kann.

    Also für uns steht es fest: It`s not easy mit Alltours...Nie nie wieder!!!

    PS: als Tipp, vielleicht sollte man sich grundsätzlich Angebote ausdrucken!!!

  • fraenni
    Dabei seit: 1192924800000
    Beiträge: 9134
    geschrieben 1259495784000

    Tipp in eigenem Interesse: Keine persönliche Namensnennung (Mitarbeiterin Rechtsabteilung) !!!  ;)

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1259509030000

    @privacy:

    ein mutiges Urteil in der Stadt des Platzhirsches. Mich irritieren zwar die genannten Zahlen, um die es in der Sache ging ( von ca. € 850.-- auf ca. € 5.200.--, ohne Details schwer zu bewerten ), aber ich hege Zweifel, ob das Gericht ein gleiches Urteil gefällt hätte, wenn es um eine Summe unterhalb einer Revisionsmöglichkeit gegangen wäre. Wahrcheinlich will das Gericht, das es da mal zu einer Klärung kommt, und das kann letztendlich nur in höheren Instanzen erfolgen. Ein solches Urteil kann und wird die Branche nicht stehen lassen, wie es auch in den Stellungnahmen der TUI zu erkennen ist. Aber trotzdem Hut ab !

    @all:

    Es ist für die Betroffenen schwer zu verstehen, aber die überwiegende Mehrzahl der Gerichte gingen bisher davon aus, das dem Urlauber durch den Irrtum des RV kein Schaden entstanden ist. Warum ? Er hätte die Reise wohl nicht gebucht, wenn er den wirklichen Preis -ohne den Irrtum- gekannt hätte. Wie hier von den Betroffenen zu lesen war wurde der Irrtum unmittelbar -wie es vom Verantwortlichen des Irrtums verlangt wird- angezeigt ( Beipiel: Buchung 17.11., Irrtumsanzeige am 20.11 ). Es ist zwar ein Witz hoch drei, wenn der RV eine neue Rechnung beilegt, aber sie ist nur Beleg über ein neues Angebot des RV. Der alte Vertrag ist null und nichtig. Falls schon Zahlungen geleistet worden sind muss er die unverzüglich zurückerstatten.

    Der Urlauber ist also 3 Tage später wieder in den Stand wie vor der Buchung zurückversetzt worden. Da die Buchung aber im guten Glauben erfolgte, kann er daher Ersatzleistungen für Schäden verlangen, die ihm in der Zeitspanne vom 17.11. ( nach Buchung ) und Eingang der Info über den Irrtum ( 20.11. ) entstanden sind. Das könnten z.B. Buchungen von Flügen sein, wenn die reklamierte Reise nur ein Hotelaufenthalt war, oder preislich vergleichbare Angebote für das gleiche Reiseziel, die in dieser Höhe aber nach dem 20.11. nicht mehr zur Verfügung standen. Für solche Schäden müsste der RV aufkommen.

    Ich bin weiss Gott kein Freund der RV, aber ich tue mich schwer, mit dem Begriff "Lockvogelangebote der RV", der in diesem Zusammenhang so oft genannt worden ist. Was hat ein RV von einem solchen Angebot, welches er wie hier nur 3 Tage später zurücknimmt und durch ein anderes weit teureres Angebot ersetzt ? In aller Lebensweisheit einen total verärgerten Kunden, der wohl kaum das neue Angebot wahrnimmt, in aller Regel aber ein solches Verhalten des RV in seiner Umgebung mehr als 50-fach verbreitet. Echte Lockvogelangebote im Internet beruhen darauf, das ein absolut billiger Preis offeriert wird, die Ware oder die Dienstleistung nach der Vorabkasse nicht geliefert wird. Das kann man doch hier nicht als Vergleich heranziehen.

    Der Sachverhalt ähnelt mit der schon viel länger existierenden Problematik der Preisauszeichnungspflicht im Handel und der rechtlichen Bedeutung von ausgewiesenen Preisschildern. Wer hier mal nachliest wird feststellen müssen, das auch dort die Gerichte den Irrtum des Händlers mehrheitlich ( bis auf ganz wenige Ausnahmen ) höher bewerten als den Anspruch des Käufers zum ausgewiesenen ( Irrtums- ) Preis.

    Aber auch ich bin dafür, das die RV nicht nur für diesen Problemfall Auflagen bekommen, mit Null-Fehler Akzeptanzen arbeiten zu müssen. Ich denke dabei besonders an Überbuchungen.

    Gruss Gabriela

  • lalala
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1259510962000

    Hallo zusammen,

    was mich mal brennend inteessieren würde, wenn hier jemand juristisch auf der Höhe ist:

    Gibt es so etwas wie eine Frist für den Reiseveranstalter, während welcher Zeit er den Fehler bemerkt haben muss, oder kann man nun bei guten Angeboten immer damit rechnen, dass einem so etwas passiert. Und wie ist es nach schriftlicher Bestätigung des Reisepreises durch den Veranstalter?

    Danke jetzt schon für fachkundige Auskünfte.

    lalala

    lalala
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