@Bifi44:
war vielleicht ein kleines Missverständnis. Natürlich bezog sich mein posting in Bezug auf den Betrug im Internet nicht auf die hier geschilderte Situation, sondern allgemein auf Machenschaften von anonymen Betrügern, die im Internet Waren zu günstigen Preisen anbieten, die sie aber nicht vorhalten und auch nie die Absicht haben, sie jemals zu liefern. Sie wollen nur das Geld per Vorkasse und sind dann verschwunden
@lalala:
falls deine Frage auf eine juristische Ausbildung abzielt, nein, die habe ich nicht.
@DIOAHNA:
so ganz verstehe ich dein posting nicht. Du schreibst, der RV hat dich abgehalten, bei anderen Anbietern zu buchen, und das wäre sein Vorteil. Aber durch die Anfechtung seit ihr beide aus dem Vertrag raus, doch bleibt bei dir eine sehr verständliche grosse Wut zurück. Du wirst höchstwahrscheinlich nie wieder bei Alltours buchen wollen, und darüber wirst du ebenfalls verständlich in deiner nahen und fernen Umgebung entsprechend kommunizieren. Der RV hat deine erst gebuchte Reise nicht mehr im Umsatz, dafür aber einen Beitrag für einen sehr sehr negativen Imageschaden geleistet. Also ich kann beim besten Willen in dieser Geschichte keinen wie auch immer gearteten Vorteil des RV erkennen.
Wenn du meinen Beitrag noch mal nachliest wirst du feststellen, das ich sehr wohl von Schadensersatzansprüchen gesprochen habe. Wenn das Reiseziel zum gleichen oder ähnlichen Preis nicht mehr buchbar sein sollte ( den Beweis müsstest du allerdings antreten ) muss Alltours diese Differenz tragen, also wenn du jetzt neu buchen würdest. Neuer Preis minus alter Preis wäre der zu ersetzende Schaden. Bite beachte aber die Zeitschiene, da du mit dieser Entscheidung zur Neubuchung bei einem anderen Veranstalter nicht unendlich warten darfst, zumal, wenn sich der Preis nach oben entwickelt.
Eine Klage gegen Alltours allein auf Rücknahme der Irrtumsanzeige und Festlegung auf Bestätigung der Reise zum damaligen Preis dürfte meiner Meinung nach vom Gericht komplett abgschmettert werden. Eine Schadensersatzklage wie geschildert auf Erstattung der Preisdifferenz -weil im Vertrauen auf das Alltours-Angebot andere ähnliche Preise von dir nicht berücksichtigt wurden- hat m.M. nach sehr gute Chancen erfolgreich zu sein. Aber noch einmal: du bist beweispflichtig.
Trotz des von privacy genannten Urteiles bin ich sehr skeptisch, ob auch ein anderes Gericht auf dieser Basis ( des Amtsgerichtes Hannover ) urteilen würde.
Gruss Gabriela