• gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259514229000

    @lalala:

    nein, keine festgelegte Frist. Es heisst, so bald der Irrende den Irrtum bemerkt. Also wachsweich, und das bedeutet, in jedem Einzelfall wird das ein Gericht bewerten. Aber je länger es dauert um so schwerer wird es für den RV dafür eine akzeptable Begründung zu finden. Man verlangt schon von ihm, seinen Laden im Griff zu haben.

    Gruss Gabriela

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1259514489000

    @gabriela_maier sagte:

    Echte Lockvogelangebote im Internet beruhen darauf, das ein absolut billiger Preis offeriert wird, die Ware oder die Dienstleistung nach der Vorabkasse nicht geliefert wird. Das kann man doch hier nicht als Vergleich heranziehen.

    Gruss Gabriela

      @ Gabriela

    Das ist dann kein Lockvogelangebot (um eine Tür zum Kunden zu öffnen) sondern Betrug!

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259522122000

    Also das verstehe ich nicht.  Warum Betrug ? Geh doch mal davon aus, das es ein Fehler war, der zu der Preisauszeichnung geführt hat. Wo liegt der Vorteil des RV, wenn er -ohne rechtsverbindliche Buchung- wie hier im Beispiel 3 Tage später wieder bei Null steht ? Betrug setzt eine Massnahme und daraus fungierte Absicht zu einem ungesetzlichen Vorteil voraus, und einen Vorteil sehe ich nicht für den RV. Was hat er davon ???? Oder wo siehst du den Vorteil des RV aus einer betrügerischen Absicht ?

    Gruss Gabriela

  • lalala
    Dabei seit: 1109203200000
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    geschrieben 1259523151000

    Danke Gabriela!  Bist Du Fachfrau? Hört sich jedenfalls so an.  - Wenn ein Fehler schnell entdeckt wird, dann ist es für meine Begriffe noch okay, aber wenn es längere Zeit trotz Buchungsbestätigung zu einer Änderung des Reisepreises kommt, dann empfinde ich es jedenfalls als für den Kunden nicht übersichtlich, da es ja sehr viele günstige Angebote gibt und somit nicht damit zu rechnen ist, dass sich nach Buchungsbestätigung noch etwas ändert.

    Danke

    lalala

    lalala
  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1259562600000

    @ Gabriela

    Ich zitiere hier nur aus deinem Post, in diesem beschreibst du ein Betrugsszenario. Kein Lockvogelangebot.

    Ausdrücklich meine ich mit Betrug hier nicht das Gebaren mancher Reiseveranstalter.

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1259574755000

    Immer wieder wird hier die Frage gestellt, was der RV davon hätte, den Preis nachträglich zu erhöhen. Das kann ich beantworten.

    Kundenfang, d.h. weglocken von anderen günstigen Anbietern. Zwar schickt der RV, wie bei uns, 3 Tage später die Vertragsanfechtung (Eingetroffen bei uns erst 5 Tage später). Aber uns war es dann nicht mehr möglich, andere vergleichbare Anbieter zu finden. Denn genau während dieser paar Tage liefen die Frühbucherangebote aus. D.h. ein Alternativangebot durch einen anderen Anbieter gibts jetzt nicht mehr. Bei Buchung der Reise bei Alltours waren noch etliche andere Anbieter mit Frühbucherpreisen im Netz, die unwesentliche Preisabweichungen von Alltours hatten (50-100€ ). Aber jetzt sind diese Angebote weg, d.h. es gibt nur noch Restplätze zu den teuren Katalogpreisen. 

    Es ist eben nicht so, dass kein Schaden für den Kunden entsteht. Wie beschrieben haben wir nun den Schaden, dass es die anderen Angebote nicht mehr gibt. D.h. entweder 700,- Euro pro Person mehr bezahlen, oder ganz auf den Urlaub verzichten. Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei uns und den anderen Betroffenen nicht um einen absoluten Schnäppchenpreis handelte. Sondern zum Zeitpunkt der Buchung gab es etliche andere Anbieter in dieser Preisgegend.

    Was machen nun einige Kunden? Aus Angst, den oftmals lange ersehnten Urlaub gar nicht antreten zu können, ziehen manche den Kürzeren und aktzeptieren den höheren Preis. Und was hat Alltours nun davon? Zumindest einige Kunden erfolgreich geködert, welche ohne das "Lockangebot" gar nicht erst bei Alltours, sondern bei einem Konkurrenten gebucht hätten.

    Unbeabsichtigt erzeugtes Smilie entfernt!

  • DIOAHNA
    Dabei seit: 1259366400000
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    geschrieben 1259576206000

    Als Nachtrag zu meinem vorherigen Beitrag:

    Vielleicht ist dies ja wirklich nicht die Absicht von Alltours gewesen und es handelt sich tatsächlich um einen Datenbankfehler. Aber dann muss ich ehrlich sagen: **** happens! Wer einen Fehler macht, muss auch dafür gerade stehen. Jeder, auch Alltous, ist meiner Meinung nach verpflichtet, seine Angebote zu prüfen. Vor allem spätestens dann, bevor eine Bestätigung verschickt wird.....

  • muecke1401
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    geschrieben 1259585867000

    oh weh, ich drücke euch die Daumen.

    Nach meiner negativen  Reklamationserfahrung bei Alltours, buche ich da NICHT mehr.

    So wenig Kundenfreundlichkeit hat sogar unser Reisebüro erstaunt.

    das die so einen Müll überhaupt anbieten. dagewesen war von denen bestimmt ikognito nie einer.

    Ohne meinen "Anwalt" sag ich nichts....  mal leicht abgewandelt.

    Toitoitoi

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1259598823000

    @Bifi44:

    war vielleicht ein kleines Missverständnis. Natürlich bezog sich mein posting in Bezug auf den Betrug im Internet nicht auf die hier geschilderte Situation, sondern allgemein auf Machenschaften von anonymen Betrügern, die im Internet Waren zu günstigen Preisen anbieten, die sie aber nicht vorhalten und auch nie die Absicht haben, sie jemals zu liefern. Sie wollen nur das Geld per Vorkasse und sind dann verschwunden

    @lalala:

    falls deine Frage auf eine juristische Ausbildung abzielt, nein, die habe ich nicht.

    @DIOAHNA:

    so ganz verstehe ich dein posting nicht. Du schreibst, der RV hat dich abgehalten, bei anderen Anbietern zu buchen, und das wäre sein Vorteil. Aber durch die Anfechtung seit ihr beide aus dem Vertrag raus, doch bleibt bei dir eine sehr verständliche grosse Wut zurück. Du wirst höchstwahrscheinlich nie wieder bei Alltours buchen wollen, und darüber wirst du ebenfalls verständlich in deiner nahen und fernen Umgebung entsprechend kommunizieren. Der RV hat deine erst gebuchte Reise nicht mehr im Umsatz, dafür aber einen Beitrag für einen sehr sehr negativen Imageschaden geleistet. Also ich kann beim besten Willen in dieser Geschichte keinen wie auch immer gearteten Vorteil des RV erkennen.

    Wenn du meinen Beitrag noch mal nachliest wirst du feststellen, das ich sehr wohl von Schadensersatzansprüchen gesprochen habe. Wenn das Reiseziel zum gleichen oder ähnlichen Preis nicht mehr buchbar sein sollte ( den Beweis müsstest du allerdings antreten ) muss Alltours diese Differenz tragen, also wenn du jetzt neu buchen würdest. Neuer Preis minus alter Preis wäre der zu ersetzende Schaden. Bite beachte aber die Zeitschiene, da du mit dieser Entscheidung zur Neubuchung bei einem anderen Veranstalter nicht unendlich warten darfst, zumal, wenn sich der Preis nach oben entwickelt.

    Eine Klage gegen Alltours allein auf Rücknahme der Irrtumsanzeige und Festlegung auf Bestätigung der Reise zum damaligen Preis dürfte meiner Meinung nach vom Gericht komplett abgschmettert werden. Eine Schadensersatzklage wie geschildert auf Erstattung der Preisdifferenz -weil im Vertrauen auf das Alltours-Angebot andere ähnliche Preise von dir nicht berücksichtigt wurden- hat m.M. nach sehr gute Chancen erfolgreich zu sein. Aber noch einmal: du bist beweispflichtig.

    Trotz des von privacy genannten Urteiles bin ich sehr skeptisch, ob auch ein anderes Gericht auf dieser Basis ( des Amtsgerichtes Hannover ) urteilen würde.

    Gruss Gabriela

  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1259605159000

    Nochmal zur Klarstellung:

    Nicht der Kaeufer muss die Irrtumsanzeige anfechten sondern der RV muss seine Irrtumsanzeige vor Gericht einklagen und beweisen. Natuerlich nur wenn der Kunde nicht freiwillig der Vertragsaufloesung zustimmt.

    Denn mit einfach nur sagen "Ich habe mich geirrt" ist ein abgeschlossener Vertrag noch lange nicht aufgehoben!

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