• ice-man2002
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    geschrieben 1289129006000

    klar wäre ich sauer, aber wenn es definitiv um meine Sicherheit geht, würde ich auch 10 Std. Wartezeit auf mich nehmen.......Ich finde man sollte immer die Situationen sehen, durch die eine Verspätung entsteht.

  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1289129318000

    Da hast du sicherlich Recht.

    Andererseits wartet auch kein Flieger auf dich, wenn du dich auf dem Weg zum Flughafen verspätest, weil dein zB. Pkw defekt ist.

    Insofern... hat Condor da eben auch Pech... und muß zahlen

  • ice-man2002
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    geschrieben 1289129910000

    soo, checker-pit,

    langsam bekomme ich lust mich mit dir zu Streiten, ääääh, mit dir zu Diskutieren.... :D

    Laß uns mal kurz das Thema wechseln..

    Was passiert, wenn die eingecheckten Passagiere auf einem Abendflug nicht rechtzeitig an Bord sind, egal warum????? Koffer müssten gesucht und ausgeladen werden, evtl wäre der Slot weg, es gibt eine Verspätung und der Zielflughafen hat zur neuen Ankunftszeit eigentlich schon geschlossen, aber es werden ja Ausnahmen gemacht,die sich der Flughafen wahrscheinlich auch gut von der Airline bezahlen lässt..... und nicht von den verursachenden Passagieren.....

     

  • Seeker01
    Dabei seit: 1260748800000
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    geschrieben 1289130191000

    :shock1:

    Also du meinst- die von dir genannten "Deppen" haben schon ihr Ticket und auch die Koffer abgegeben und kommen nicht zum boarding...

    Hm,

    tja- das ist Pech für alle anderen Passagiere. Dafür kann die Airline nichts.

    Als Passagier würd ich dann gern unter allen anderen an Bord eine Sammlung anstreben, um auf diese "Deppen" ein Kopfgeld auszusetzen: WANTED- DEAD OR ALIVE  (aber ich fürchte, das ist verboten).

    Ob die Airline die Zusatzkosten auf die abwälzen kann- das weiß ich nicht- wäre aber richtig.

    ;)

  • ice-man2002
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    geschrieben 1289130608000

    .....da finde ich das Problem, wenn der Passagier ein paar Stunden Verpätung vegen der Airline hat, muß die Airline zahlen, Wenn die Airline aber aufgrund von Paxen verspätung hat muß auch die Airline zahlen.  Wo ist die gerechtigkeit? Gewinner ist in den Fall immer der Pasagier....

  • Seeker01
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    geschrieben 1289131012000

    Nun ja-

    es behauptet ja auch niemand, dass die Welt gerecht ist.

    Allerdings ist die Situation bei Flugverspätungen nunmal gesetzlich geregelt- und daran muß sich jeder halten- auch die Airlines.

    ... und dass der Passagier "immer" der Gewinner ist- das seh ich nicht so.

    Mit Flugverschiebungen einen Tag vor Abflug oder zB. Umbuchung auf eine andre Airline- da muß man sich als Passagier  auch schon recht viel gefallen lassen.

  • privacy
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    geschrieben 1289131253000

    Besonders interessant die Konstellation, wenn die beispielsweise 2,5 Stunden verspätete Maschine durch die oben geschilderten Passagiere dann in die entschädigungspflichtige "Mehr-als-3-Stunden-Regelung" hineinrutscht. ;)

    Unabhängig davon ist die EU-Regelung aus meiner Sicht doch in vielen Punkten verbesserungswürdig. Die jetzige 3-Stunden Regelung, die der EuGH überraschend - übrigens in einem Verfahren gegen Condor - erlassen hat, deckt sich momentan ja auch nicht mit der EU-Verordnung 261/2004. Weil dort Verspätungen bis heute eben nicht gleichgesetzt wurden mit Annullierungen.

    Vernünftig wäre eine 3-Stunden-Regelung beispielsweise für Abflüge aus dem Heimatland ( innerhalb der EU) der jeweiligen Airline. Da lässt sich relativ schnell Ersatz einer Maschine im Normalfall auch innerhalb dieser Frist durch Umdisponierungen errreichen.

    Gibt es ein Problem in der Ferne, wie soll die Airline da so schnell Ersatz hinschicken ?

    Das führt dann eher dazu, dafür zu sorgen, dass andere Flüge nicht auch betroffen werden. Also, ob > 3 oder 40 Stunden, spielt dann ohnehin keine Rolle.  Für Ziele in der Ferne wäre also beispielsweise eine Zeit, die sich aus Flugzeit + 3 Stunden Verspätungsregelung ergibt, vergleichsweise angemessen.

    Natürlich darf man nicht vergessen, dass durch die Verspätungsregelung Fluggesellschaften einen hohen finanziellen Anreiz haben, Pünktlichkeit nicht zu vernachlässigen. Das widerspricht dann nicht dem Sicherheitsansatz. Denn nur gut gewartete Maschinen sind zuverlässig und vermeiden Ausgleichszahlungen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • sandro-tt
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    geschrieben 1289147724000

    Also Icemen,

    ganz klar die Sicherheit geht immer vor. So haben wir dies auch am Anfang gesehen. Doch uns war damals nicht klar, dass dies bei Condor an der Tagesordnung steht. Was glaubst Du, wie viele technische Defekte Condor im Jahr hat? Anscheinend werden die Maschinen nicht richtig gewartet und  dann sollte man sich das Alter der Condorflotte mal anschauen. Ich bin heute froh, dass nicht schon mehr passiert ist! Vor allem, was glaubst Du, was wir für einen Kundenservice von Condor erhalten haben. Sogar die rechtlich uns zustehende Umbuchung auf eine andere Maschine wurde uns nicht gestattet. Wir haben sogar bemerkt, dass die Nothotline, einfach nicht besetzt war.

    Ich glaube keiner, der einmal was mit der Servicewüste Condor zu tun hatte, war einfach nur auf ein paar schnelle Euros aus! Was glaubst Du warum, die ganzen Urteile wegen Condor gemacht worden sind? Hast Du schon was von anderen Airlines gehört? Fakt ist, das sich die Flugausfälle bei Condor gehäuft haben! Erst wenn mehrere Kunden, sich dies nicht mehr gefallen lassen, wird sich etwas zum positiven bei dieser Fluglinie ändern.

    sandro

  • bernhard707
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    geschrieben 1289149637000

    Wenn so viele Urteile gegen Condor "gemacht" worden wären, hätte sich sicher etwas zum Positiveren geändert. Vermutlich auch die Flugpreise in anderer Richtung.

    Ich vermisse immer noch die konkrete Angabe der "vielen" und rechtskräftig gewordenen Urteile.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • bahama247
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    geschrieben 1289252834000

    @bernhard707 sagte:

    Ich vermisse immer noch die konkrete Angabe der "vielen" und rechtskräftig gewordenen Urteile.

    Die Mühe, die zusammen zu suchen, wirst Du Dir schon selbst machen müssen, da es zumindest keine mir bekannte (kostenfreie) Datenbank für Amtsgerichsturteile gibt. Man liest, wie könnte es anders sein, von Einzelfällen und die Links werden dann im Zweifel hier gesperrt. Ich habe allerdings umgekehrt noch von keinem Fall gelesen, wo die Airline vergleichbar gewonnen hätte.

     

    Da ja das zuständige Amtsgericht in Rüsselheim selbst von rund 500 vorliegenden Fällen bis Jahresende spricht, dürfte Dein Wissensdurst in wenigen Wochen womöglich gestillt sein. Allerdings spricht eine offensichtliche Taktikänderung von Condor aktuell dafür, dass man wohl weniger erfolgreich ist vor Gericht: Nach Einschaltung eines Anwalts wird versucht mit Zustellung von größeren Checks "Eindämmung" zu betreiben und Prozese zu verhindern. So könnte man das deuten.

     

    Wieso sollten sich so schnell die Flugpreise ändern? Die Folgen dieses EuGH Urteils dürften erst noch kommen, da viele Ihre Rechte gar nicht kennen. Condor verteilt zwar meist brav gemäß Gesetz die Fluggastrechteverordnung, aber da steht ja nichts drin zu Verspätungen und Ausgleichszahlungen. Selbst wer gut informiert ist, wird ohne Rechtschutzversicherung in vielen Fällen schon vor Einschalten eines Anwalts wegen vermeintlich zu hohem Risiko aufgeben. So bleibt die Zahl der letztlich Klagenden gering und das ganze ist für die Airline ein Rechenexempel.

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