• manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1299077882000

    @mosaik sagte:

    meines Wissens nach kann ein Verbraucher ein Unternehmen nur am Firmensitz des Unternehmens klagen und sich nicht ein beliebiges Gericht aussuchen :shock1:

    Die Frage hat privacy ja schon beantwortet. Es ist ja kein beliebiges Gericht.

    Diese Wahlfreiheit, am Abflug- oder Ankunftflughafen zu klagen, ist insbesondere dann von Vorteil, wenn es sich um eine ausländische Fluggesellschaft handelt. Für München-Flughafen ist z.B. das Amtsgericht Erding zuständig. Bei dem Urteil ging es meiner Erinnerung nach um eine baltische Fluglinie; und meiner Erinnerung nach gilt dies auch für NICHTeuropäische Fluglinien, wenn sie in Deutschland starten oder landen (siehe BGH-Urteil gegen Delta Airline  (Az: X ZR 71/10)) 

    .

    Gruß

    manmuc

  • manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1299080695000

    @chrizz0r sagte:

    Hallo,

     

    habe vor zwei Wochen zur Abreise verpasst, mir die mehr als dreistündige Verspätung direkt am Flughafen bestätigen zu lassen.

     

    Besteht die Möglichkeit, dass man auch im Nachhinein noch die Verspätung bestätigt bekommt?

     

    Gruß

    chrizz0r

    Ich denke, dass obwohl keine Bescheinigung ausgestellt wurde, Aussicht auf Entschädigung besteht.

    Einerseits sind die Fluglinien dazu verpflichtet solche Bestätigungen/Informationen auszuhändigen (Artikel 14 von (EG) Nr. 261/2004), andererseits sind diese Daten allgemein bekannt, resp. müßte die Fluglinie in einem Verfahren nachweisen, dass dies nicht so war.

    In meinem Fall war es so, dass die Fluglinie nur auf Verlangen diese Bestätigung ausgehändigt hat. Rein zeitlich wäre es nicht möglich gewesen, allen Passagieren (ca. 250)  eine solche Bestätigung auszustellen, da während der Wartezeit keine Information gegeben wurde, ob und wielange die Verspätung dauert bis pötzlich ein Mann auftauchte mit "mir folgen". Hätte man sich dieser Schlange nicht angeschlossen und stattdessen versucht, eine Bestätigung zu bekommen, wäre man am Flughafen zurückgeblieben. Rein schätzometrisch haben sicherlich nicht mehr als 25% eine solche Bescheinigung bekommen.

    Es wäre zwar noch die Möglichkeit gegeben gewesen, am nächsten Tag eine solche zu bekommen, aber das Groß der Passagiere war über ihre Rechte nicht informiert, resp. wurde nicht, wie vorgeschrieben, darüber informiert.

    Gruß

    manmuc

  • chrizz0r
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    geschrieben 1299093079000

    Hallo zusammen,

    danke für die Website und Antworten.

    Habe meinen Flug dort gefunden.

    Beste Grüße

    Chrizz0r

  • Lugansk
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    geschrieben 1299120148000

    @bahama247 sagte:

    Also wenn wir was von zu Guttenberg lernen, dann doch richtig zu zitieren oder...

    Ich habe von einer "bis 18 Jahre alten Flotte" gesprochen und die ältesten 767-300 ER feiern in diesem Sommer sogar schon den 20. Geburtstag...ich habe also untertrieben :D

    Und bevor eine Uraltmeldung aus der Flugrevue von vor einem Jahr weiter zitiert wird: Auch die 757-300 werden bis 2017 komplett ersetzt! Über das Schicksal der 767 wird wohl in diesem Jahr entschieden...

    Aber bleiben wir beim eigentlichen Thema: Ich werde in Kürze mal Rüsselsheim einen Besuch abstatten...

    Hallo!

     

    Das Alter der Flotte hat nichts mit der Zuverlässigkeit zu tun!

  • Lugansk
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    geschrieben 1299120474000

    @nate1 sagte:

    @aniteb

    Hier, u.v.a. bei Condor, hilft nur der Weg zum Anwalt, aber nur, wenn eine entspr. Rechtsschutzvers. vorhanden ist, da eine nicht rechtzeitig zur Verfügung stehende Crew mit 100%-iger Sicherheit nicht unter "höhere Gewalt" fällt. Bei dieser Verspätung und Strecke besteht Anspruch auf 600 €/p.P.

    Hallo!

     

    Unsinn!

     

    Wenn die Crew zum Beispiel wegen Nebel zu spät kommt ist das höhere Gewalt! Wenn schlechtes Wetter eventuell voraussehbar war kann das vom Richter so oder so ausgelegt werden.

  • c3r3b
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    geschrieben 1300895447000

    Hallo community,

    Erstmal die Sachlage:

    ich habe eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Bin pünktlich am Startflughafen gestartet, dann wurde uns mitgeteilt, dass etwas nicht passte (Gerüchteweise funktionierte der Druckausgleich nicht). So mussten wir, nachdem wir über eine Stunde im Kreis geflogen sind, in Deutschland notlanden. Hier wurde das Flugzeug durchgecheckt und mussten 4 Stunden warten bis das Flugzeug wieder gestartet ist. So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.

    Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).

    Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.

    Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?

    Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?

    Vielen Dank

  • bahama247
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    geschrieben 1300923728000

    Überflüssiges Zitat entfernt.

     Hi,

    vergiss das Luftfahrtbundesamt, bringt Dir gar nichts, für Deinen Anspruch rechtlich auch nicht.

    Entscheidend ist die Ankunftsverpätung...6h liegen eindeutig über 3h ;)

    Und das "unvorhersehbare" ist die übliche "Abwimmelbegründung".

    Kurz und knapp, wenn es sich so verhält wie geschildert: Anspruch auf 400€ pro Person. Einschreiben mit 14 Tage Frist an die  Airline direkt mit Verweis auf die EU Verordnung. Schreib keine langen Aufsätze sondern kurz und knapp und melde Deine Ansprüche auch in der Höhe an. Schreib hinein, dass Du nach Verstreichen der Frist ohne weitere Nachricht einen Anwalt zur Wahrung Deiner Interessen beauftragst.

    Danach wirst Du sehen, ob Du wirkliche einen benötigst...

  • manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1301025048000

    @c3r3b sagte:

    So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.

    Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).

    Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.

    Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?

    BAHAMA HAT RECHT:

    Ich hatte auch eine große Flugverspätung und habe "alle" einschlägigen Texte, Gesetze, Urteile und Foren gelesen, und ich dachte, schreibste mal der Fluggesellschaft und führst die entsprechenden Verordnungen, Gesetze und Urteile an, um die Angelegenheit selbst zu klären. Aber - wie überall beschrieben - ist es Zeitverschwendung einen längeren Schriftwechsel mit denen zu führen. Es kommt in der Regel immer dieselbe - wahrscheinlich tausendfach versandte Antwort - von wegen "außergewöhnlichen Umständen". Das scheint Methode. Wenn man bedenkt, dass es jeden Tag Flugverspätungen mit i.d. Regel 250 Passagieren gibt; das sind zigtausende Anspruchsberechtigte im Jahr!! Viele stellen keine Ansprüche, da sie nicht um Ihre Rechte wissen, und viele Fluggesellschaften sie nicht über ihre Rechte aufklären, wozu sie eigentlich verpflichtet wären. Der nunmehr geringere Teil (=schon was gespart für die Airline) schreibt die Airline an und bekommt das obligatorische "Abwimmlungsschreiben". Da geben die meisten aus Angst auf, weil sie denken "eh` keine Chance", das kostet nur Geld (=schon wieder was gespart für die Airline). Wer eine RS hat, zieht es weiter durch. Die anderen haben aber auch eine Chance, denn die Airline muss, wenn sie unterliegt, die Prozesskosten tragen.

    Bis hierher geht m.E. ein nur sehr geringer Anteil der Berechtigten. Fazit: Die Airline hat hunderttausende Euronen gespart.

    Ich habe die einzige Konsequenz daraus gezogen und einen RA beauftragt!!!

    Er macht einen guten und kompetenten Eindruck (z.B. hätte er sich 2010 allein gegen einen bekannten Flugcarrier für ca. 300 Klienten !!! eingesetzt; in [size=14px][color=#888888]keinem [/size][/color]Fall hätte er ein negatives Ergebnis erzielt; ca. 90% der Fälle hätte er in vollem Umfang und ca. 10% mit einem Vergleich bei noch unsicherer Rechtslage  abgeschlossen).

    Der RA wird Dir bei Kontaktaufnahme sagen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, einen evtl. Prozess zu gewinnen. Oft zahlen die auch schon vorprozessual, wenn sie ein Anschreiben von einem RA erhalten.

    Wer die Adresse des RA möchte, schreibe mir `ne email (einfach auf meinen Namen klicken) oder Fax 03222-1408730 (Internetfax).

     

    @c3r3b sagte:

    Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?

     Luftfahrtbundesamt. Die sollen eigentlich die Airlines dazu anhalten, die EU-Regeln einzuhalten. Es gibt dort auch ein Beschwerdeformular.

    http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/53506/publicationFile/4392/Einheitsformular_261_pdf.pdf

    Wie ich gelesen habe, geschieht da offenbar sehr wenig und die Strafen sind viel zu niedrig. Damit kann man die Airlines bestimmt nicht von dieser Praxis des "Abwimmelns" abhalten.

    Also nur Mut, verlange Dein Recht.

    Mit diesem Beitrag sind nicht alle Fluggesellschaften oder eine bestimmte gemeint, sondern nur diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.

  • Tanja128
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    geschrieben 1307139463000

    Hallo!Ich habe mal eine Frage...sind gestern von Palma zurück nach Düsseldorf geflogen beim einchecken wurde schon gesagt das der Flug anstatt 10:05 erst um 13:30 gehen soll und jeder hat ein verzehrgutschein von 2x3 Euro bekommen...was aber so gesehen erstmal unverschämt war wenn man sich die Preise dort anchaut aber egal.....bis 12:30 Uhr etwa stand es so ,bis dann weiter auf den Monitoren zusehen war,verpätung flug erst um 14  Uhr !INFOS Fehlanzeige...mit "Düsseldorf"(Bruder;o)) telefoniert haben wir dann das erstemal eine Info bekommen das der Flug erst um ca.16:30 losgeht und erst dann als auch andere Fluggäste sich muckierten gab es offiziell diese Info...Warum wußte bis dahin noch keiner was aber auch nebensächlich war zu diesem Zeitpunkt...daraufhin bekam jeder nochmal einen verzehrgutschein von 2x5 Euro   ...mal abgesehen von meinen Kopfschmerzen und allgemeinen schlechten befinden sind wir dann tatsächlich um 16:35 Uhr gestartet und auch sehr geschafft angekommen ...natürlich war alles was geplannt war dahin für diesen Tag ......

    Nun lange Rede kurzer Sinn kann man eine Entschädigung bekommen?Es waren immerhin 6 std.Verspätung...weil......die Maschiene ist nachts um 12 Uhr in Hamburg gelandet und dort ist dann bei einem Check ein Fehler aufgetreten was einer Reperatur bedarf mit einem Ersatzteil was in Hamburg nicht vorrätig war und erst aus Frankfurt hergeflogen werden mußte und eh es repariert war usw. so ist die Verpätung wohl zustande gekommen so teilte der Pilot dann mit!!!

    Wenn eine Entschädigung zustande kommen sollte mit was können wir rechnen....?Oder gibt Condor auch für den nächsten Urlaub Gutscheine ...haben keine Ahnung bei sowas aber das hat selbst meine Nerven überstrapaziert meine Erholung ist hin bin Krank ,hätte natürlich auch sowieso passieren können auch ohne diese Geschichte..dankeschon mal für ein paar Antworten.

    LG Tanja und MArco

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1307139993000

    Hi,

    schau mal auf diese Website unter Abflugverspätung:  Klick hier

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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