@c3r3b sagte:
So kam es, dass es zu einer Flugverspätung von 6 Stunden gekommen ist.
Hab jetzt meinen Veranstalter angeschrieben, der die Airline (sunexpress) kontatktierte. Diese antwortete mir, dass ein "unvorhersehbares technisches Problem" aufgetreten ist und sehen darin "gemäß der EG-VO 261/04" einen "außerwähnlichen Umstand". Außerdem sprechen sie nur von 4 h Verspätung (die Dauer des Zwischenstopps).
Sie bieten mir jedenfalls keinerlei Entschädigung an.
Hab ich eine Chance auf Entschädiung? Wenn ja, wie hoch ist sie? Wie soll ich vorgehen?
BAHAMA HAT RECHT:
Ich hatte auch eine große Flugverspätung und habe "alle" einschlägigen Texte, Gesetze, Urteile und Foren gelesen, und ich dachte, schreibste mal der Fluggesellschaft und führst die entsprechenden Verordnungen, Gesetze und Urteile an, um die Angelegenheit selbst zu klären. Aber - wie überall beschrieben - ist es Zeitverschwendung einen längeren Schriftwechsel mit denen zu führen. Es kommt in der Regel immer dieselbe - wahrscheinlich tausendfach versandte Antwort - von wegen "außergewöhnlichen Umständen". Das scheint Methode. Wenn man bedenkt, dass es jeden Tag Flugverspätungen mit i.d. Regel 250 Passagieren gibt; das sind zigtausende Anspruchsberechtigte im Jahr!! Viele stellen keine Ansprüche, da sie nicht um Ihre Rechte wissen, und viele Fluggesellschaften sie nicht über ihre Rechte aufklären, wozu sie eigentlich verpflichtet wären. Der nunmehr geringere Teil (=schon was gespart für die Airline) schreibt die Airline an und bekommt das obligatorische "Abwimmlungsschreiben". Da geben die meisten aus Angst auf, weil sie denken "eh` keine Chance", das kostet nur Geld (=schon wieder was gespart für die Airline). Wer eine RS hat, zieht es weiter durch. Die anderen haben aber auch eine Chance, denn die Airline muss, wenn sie unterliegt, die Prozesskosten tragen.
Bis hierher geht m.E. ein nur sehr geringer Anteil der Berechtigten. Fazit: Die Airline hat hunderttausende Euronen gespart.
Ich habe die einzige Konsequenz daraus gezogen und einen RA beauftragt!!!
Er macht einen guten und kompetenten Eindruck (z.B. hätte er sich 2010 allein gegen einen bekannten Flugcarrier für ca. 300 Klienten eingesetzt; in [size=14px][color=#888888]keinem [/size][/color]Fall hätte er ein negatives Ergebnis erzielt; ca. 90% der Fälle hätte er in vollem Umfang und ca. 10% mit einem Vergleich bei noch unsicherer Rechtslage abgeschlossen).
Der RA wird Dir bei Kontaktaufnahme sagen, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, einen evtl. Prozess zu gewinnen. Oft zahlen die auch schon vorprozessual, wenn sie ein Anschreiben von einem RA erhalten.
Wer die Adresse des RA möchte, schreibe mir `ne email (einfach auf meinen Namen klicken) oder Fax 03222-1408730 (Internetfax).
@c3r3b sagte:
Soll ich das Luftfahrtamt (weiß leider nicht genau wie das heißt) darüber informieren?
Luftfahrtbundesamt. Die sollen eigentlich die Airlines dazu anhalten, die EU-Regeln einzuhalten. Es gibt dort auch ein Beschwerdeformular.
http://www.lba.de/cae/servlet/contentblob/53506/publicationFile/4392/Einheitsformular_261_pdf.pdf
Wie ich gelesen habe, geschieht da offenbar sehr wenig und die Strafen sind viel zu niedrig. Damit kann man die Airlines bestimmt nicht von dieser Praxis des "Abwimmelns" abhalten.
Also nur Mut, verlange Dein Recht.
Mit diesem Beitrag sind nicht alle Fluggesellschaften oder eine bestimmte gemeint, sondern nur diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten.