@Kourion sagte:
Hi,
schau mal auf diese Website unter Abflugverspätung: Klick hier
Ich finde in diesem Forum hier immer bemerkenswert, wie gerade bei diesem Thema immer noch so viel falsche Infos verbreitet werden:
Wenn man diesem Link folgt, ist Folgendes (veraltete Info) gleich in der 1. Frage zu lesen: Zitat: "Bekommt man bei Flugverspätung eine Ausgleichszahlung?
Nein. Nur bei Annullierung und Nichtbeförderung. Aber bei Verspätung gibt es Unterstützungsleistungen..." Zitat Ende
Dies wir im vorliegenden Fall weder der Wahrheit noch Dr. Schmid gerecht, der ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Reiserechst ist.
Kurzum und immer noch:
JA, auch bei Verpätungen gibt es Ausgleichszahlung! Diese enstprechen gemäß EUGH Urteil der bei Annulierung und Nichtbeförderun nach Fluggastrechteverordung
Etwas verkürzt: Bei Eurem Fall ist der Flug (genauer die Ankunftsverspätung, diese ist relevant) deutlich über 3 Stunden, die Entfernung DUS-PMI beträgt 1342km. Damit habt Ihr in Kombination mit der benannten Ursache als technischem Defekt gute Chancen 250€ pro Person zu erhalten.
Empfohlene Vorgehensweise:
Einschreiben an Condor mit 14-tägiger Fristsetzung für die Zahlung. Keine ausschweifenden Texte, bezugnehmend auf die Verordung und das EUGH Urteil. Ihr müßt davon ausgehen, dass Condor die Zahlung verweigert und ein Anwalt eingeschaltet werden muß. Viel Erfolg und nicht abwimmeln lassen!