• bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1298063770000

    @manmuc sagte:

    zu der Aussage von Bahamas247,

    die Flotte von Condor sei 18 Jahre alt zur "Ehrenrettung" von Condor:

    Es sollen zwar zum Ersatz neue 320 gekauft werden, dafür bleiben die 757-300 mit einem Durchschnittsalter von 10,6 Jahren erhalten, in dem sie zwar verkauft aber zurückgeleast werden. (Quelle Flugrevue vom 20.01.10)

    Da gibst dann ein Geld für die Kläger (war nur ein Scherz)

    Also wenn wir was von zu Guttenberg lernen, dann doch richtig zu zitieren oder...

    Ich habe von einer "bis 18 Jahre alten Flotte" gesprochen und die ältesten 767-300 ER feiern in diesem Sommer sogar schon den 20. Geburtstag...ich habe also untertrieben :D

    Und bevor eine Uraltmeldung aus der Flugrevue von vor einem Jahr weiter zitiert wird: Auch die 757-300 werden bis 2017 komplett ersetzt! Über das Schicksal der 767 wird wohl in diesem Jahr entschieden...

    Aber bleiben wir beim eigentlichen Thema: Ich werde in Kürze mal Rüsselsheim einen Besuch abstatten...

  • manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1298085440000

    Wenn Jemand einen empfehlenswerten Anwalt für Reiserecht im Münchner Raum kennt, bitte bei mir melden.

    Danke

  • sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
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    geschrieben 1298094870000

    Wehrt Euch,

    auch wir haben bald unseren Termin in Rüsselsheim! Für uns ist die Sache eigentlich schon gelaufen, die ersten aus unsere Maschine haben die Prozesse schon gewonnen. Es wurde auch von Seiten der Fluglinie, überhaupt keine Darlegung ihres vorher in mehrfachen Schreiben, erwähnten außergewöhnlichen Umstandes erbracht.

    Gruss

    sandro

  • manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1298100373000

    @sandro-tt sagte:

    Wehrt Euch,

    auch wir haben bald unseren Termin in Rüsselsheim! Für uns ist die Sache eigentlich schon gelaufen, die ersten aus unsere Maschine haben die Prozesse schon gewonnen. Es wurde auch von Seiten der Fluglinie, überhaupt keine Darlegung ihres vorher in mehrfachen Schreiben, erwähnten außergewöhnlichen Umstandes erbracht.

    Gruss

    sandro

    Hi,

    danke für die Info, schön für alle hier wäre natürlich eine nähere Beschreibung: Flug, wohin, wann, Umstände, Entschädigungssumme, vll. AZ etc.

    Danke

  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1298116212000

    @manmuc

    Ich glaube nicht...zumal vor Ende eines Verfahrens... dass es so clever ist, hier über sämtliche Details zu plaudern. Man weiß ja nie, wer hier wie irgendwelche Schlüsse daraus zieht. Außerdem ist jeder Fall verschieden und läßt damit auf andere Umstände nur beschränkt Schlüsse zu, auch wenn es bei Condor in den letzten Monaten viele Parallelen gab/gibt.

    Mehr sag ich nicht, auch weil ich Condor (und das meine ich wirklich ernst!) nicht in aller Öffentlichkeit weiter blamieren möchte. Ich bin mit Condor bis 2010 sehr häufig und immer gern geflogen. Aber was deren Anwälte als Versuch der Verschleppung des Verfahrens sich gerade zuletzt als Argumentation geleistet haben, ist schon peinlich und läßt nur einen Schluß zu: Einschüchterung auf Kosten jeglicher Glaubwürdigkeit als letztes Mittel um ein Urteil gegen sich möchlichst lange zu verhindern!

    Such mal bei der "Deutschen Gesellschaft für Reiserecht" nach einem kompetenten Anwalt, da wirst Du fündig.

  • manmuc
    Dabei seit: 1297900800000
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    geschrieben 1299041124000

    Hallo

    werde jetzt doch nicht in München klagen, da u.U. das Gericht mit Condor weniger Erfahrung hat.

    In R. seien mehrere Richter mit C. beschäftigt, und es würde oft sehr zügig gehen.

     

    Habe Kontakt mit einem Anwalt in der Nähe von Rüsselsheim aufgenommen.

    Nach unverbindlicher (!?) Aussage dort gingen ca. 90-95% ihrer Fälle positiv aus. Nach deren Meinung entzieht sich C. oft vor einer Klage durch Vergleich, WENN EIN ANWALT IM SPIEL IST.

    Also Mut und nicht aufgeben.

    An Bahamas: Nach unbestätigter Meinung eines Anwaltes hier würden die Anwälte der DGfR meist die Gegenseite vertreten. Nachgeprüft habe ich diese Aussage nicht.

    Ich berichte weiter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1299061932000

    meines Wissens nach kann ein Verbraucher ein Unternehmen nur am Firmensitz des Unternehmens klagen und sich nicht ein beliebiges Gericht aussuchen :shock1:

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1299062447000

    Für Forderungen aus der EU-Verordnung 261/2004 kann der Erfüllungsort nach Wahl des Fluggastes der Flughafen sein, an dem der Flug planmäßig startet oder endet.

    Das hat der EuGH mit Urteil vom 9.7.2009 unter C-204/08 klargestellt und damit die Rechte betroffener Passagiere erheblich gestärkt.

     

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • chrizz0r
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    geschrieben 1299067735000

    Hallo,

     

    habe vor zwei Wochen zur Abreise verpasst, mir die mehr als dreistündige Verspätung direkt am Flughafen bestätigen zu lassen.

     

    Besteht die Möglichkeit, dass man auch im Nachhinein noch die Verspätung bestätigt bekommt?

     

    Gruß

    chrizz0r

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1299067990000

    Hallo chrizzÜr,

    die Fluggesellschaften werden freiwillig solche Bestätigungen nicht herausgeben, sind sie doch die Basis für Forderungen gegen sie selbst. Vielleicht noch, dass Verspätung vorlag, aber nicht den Grund im Detail.

    Du kannst alternativ versuchen, bei flightstats.com die Flugdaten herauszufinden.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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