• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1309125302000

    @ybi2

    Langsam ... die Links mit den Möglichkeiten zur Beschwerdeführung sind hier schon vorhanden, ebenso sind die möglichen Alternativen beschrieben.

    Aber aus aktuellem Anlass noch einmal:

    1) kannst du die Beschwerde nur entweder beim Reiseveranstalter oder bei der Airline führen.

    Ergo wirst du - je nach Grund für die Verspätung! - entscheiden müssen, ob du gemäß der EU Fluggastrechte plädierst, oder dein versäumtes Abendessen (in etwa der Entschädigungswert seitens des RV - sofern die Beschwerde Erfolg hat) erstattet haben willst.

    2) Müsste man für einen "guten Rat" wissen, warum ihr 11h auf den Weiterflug warten musstet ... ich nehme nicht an, dass die LH euch in den Flieger gesetzt hat, um euch "loszuwerden"?

    3) Wenn irgendwie verschuldet, muss geklärt werden, welcher Dienstleister verantwortlich ist und muss dort auch Beschwerde geführt werden.

    Sofern es eine der Airlines war, ist dort zu reklamieren (Formular ist hier im Thread bereits verlinkt), ohne Angabe genauer Ursachen lässt sich das so nicht beantworten. 

    Vom Reisebüro solltest du keine große Unterstützung erwarten ... es zu versuchen steht dir allerdings frei!

    Steuern etc. spielen übrigens keine Rolle ... :shock1:

    Es gibt bestimmte Erstattungssätze, in welcher Relation die letzlich zu deinen Ausgaben stehen, kannst nur du selbst feststellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ybi2
    Dabei seit: 1171670400000
    Beiträge: 73
    geschrieben 1309198392000

    Hallo, erst mal danke. Also, wir waren um 5 Uhr morgens in München, Spanair sollte um 7 Uhr fliegen, war aber nicht da. Ankunft vorhergesagt um 12.30 Uhr. Alternativ buchte der gute Mann für uns 7 einen Flug in der LH nach Zürich, weitergehend mit Edelweiß nach Las Palmas.  Dann erklärte er uns aber, dass dies jetzt doch nicht gehe, da ausgebucht und wir statt dessen erst mal nach Madrid fliegen und dort übernachten sollten, da es keine freien Plätze mehr für den 13.6. gab. Kurz bevor wir die LH nach Madrid bestiegen, rief er am Gate an und teilte uns mit, dass er noch einen Weiterflug ab Madrid mit der SpanAir um 15 Uhr, und 6 Plätze mit der AirEuropa um 18.55 Uhr gebucht hat für uns. Wir kamen ca. um 11.30 Uhr in Madrid an, unser Weiterflug mit Spanair um 11.10 Uhr war dann natürlich weg. Als wir in  Madrid dann bei der AirEuropa unser Gepäck abgeben wollten, stellte sich heraus, dass der Flug um 15 Uhr ausgerechnet für mich gebucht war, meine zwei Kinder allerdings erst um 18.55 Uhr mit den anderen nachkommen sollten. Das kam für mich nicht in Frage. Die AirEuropa war nicht gewillt, meinen Lebensgefährten statt mir um 15 Uhr fliegen zu lassen. Also flogen unsere Bekannten um 18.55 Uhr, die nächsten freien Plätze, die es an diesem Tag wohl überhaupt gab, waren dann um 21.45 Uhr mit der Spanair. Wir haben keine Gutscheine am Flughafen für Essen oder Trinken erhalten von Spanair. Ob eine Beschwerde bei Spanair Sinn macht, bezweifele ich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1309205451000

    Selbstverständlich "macht das Sinn", fällt nämlich unter die EU VO, Flugausfall.

    Blätter ein wenig nach hinten, da findest du einen Link zum Beschwerdeformular.

    Sagen wir´s mal so: Der Dienstleistungsgedanke der Spanair und der AirEuropa scheint mir nicht sonderlich ausgeprägt zu sein ...

    Deine Rechte sind allerdings in vollem Umfang in der Verordnung formuliert.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
    Beiträge: 607
    geschrieben 1309405260000

    Also noch mal, es hat sich gelohnt sich zu wehren!!! Wir haben unsere Urteile aus Rüsselsheim erhalten. Wir haben im vollem Umfang gewonnen!! Lasst Euch nicht abschmettern, wenn der Begriff "Außergewöhnlicher Umstand" dargelegt wird. Dies trifft bei 90 Prozent der Fälle, von Flugverspätungen, durch technische Defekte nicht zu!!! Vor allem, tauscht mit Mitreisenden Adressen aus, dies hat uns sehr geholfen.

    LG

    sandro

  • mogli26
    Dabei seit: 1159488000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1309706095000

    hi zusammen,

     

    na dann bin ich mal gespannt was dabei rum kommt.

     

    Wir sollten am 17.06 um 13.15 Uhr mit Air Berlin von Düsseldorf nach Heraklion fliegen.

     

    Tatsächlich sind wir um 02.10 Uhr (18.06.2011) vom Flughafen Köln/bonn geflogen.

     

    Wir haben heute unseren Reiseveranstalter angeschrieben mit Verweis auf die Eu- Verordnung.

     

    Grund der Verzögerung war angeblich techn. Defekt der Maschine.

     

     

  • sandro-tt
    Dabei seit: 1138060800000
    Beiträge: 607
    geschrieben 1309764686000

    Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.

    lg

    sandro

  • mogli26
    Dabei seit: 1159488000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1309824291000

    @sandro-tt sagte:

    Falsch, nicht den Reiseveranstalter, sondern direkt Air Berlin anschreiben. Der Reiseveranstalter hat mit Deinen Ersatzansprüchen überhaupt nichts zu tun. Also schreibe sofort Air Berlin an und setzte Ihnen eine Frist von 2 Wochen, zum Bezahlen. Sollte nichts geschehen, dann sofort einen Fachanwalt einschalten.

    lg

    sandro

    hi

     

    nur um sicher zu sein .... gilt das auch bei Buchungen von Pauschalreisen?

     

    ich habe ja schliesslich einen Vertrag mit Reiseveranstalter geschlossen und nicht mit AB oder bin ich hier auf dem Holzweg?

     

    das AB Verursacher ist schon klar .... ich ging davon aus das in meinem Fall 5vorFlug sich das geld von Ab holt.

     

     

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1309826767000

    Nein, die Info bei der Airline ist ebenso bei Pauschalreisen richtig.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1309864963000

    @mogli26

    Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.

    Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.

    Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mogli26
    Dabei seit: 1159488000000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1309907476000

    @vonschmeling sagte:

    @mogli26

    Bei 5vorFlug kannst du eine Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle erwarten, in deinem Fall ein homöopathischer Betrag.

    Auch bei Pauschalreisen ist die Beschwerde auf Grundlage der EU VO direkt an die Airline zu richten, lies einfach mal ein wenig im Internet nach.

    Natürlich wird der Vermittler nicht in deinem Namen EU Fluggastrechte geltend machen, da bist du an der ganz falschen Adresse!

    HI vonschmeling,

     

    danke an dich (und auch die Vorredner) für die Info .... war ich wohl auf dem holzweg.

     

    Meine frau hat heute einen Termin beim Fachanwalt gemacht der wird das dann wohl richten ;)

     

    dennoch danke für die Infos.

     

    Kann ich denn beim Reiseveranstalter zusätzlich für den Verlorenen Hoteltag Schadensersatz geltend machen?

     

    Have a nice Day :-)

     

    Mogli26

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!