• Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311950146000

    Für mich heißt es also vermutlich "Abwarten und Klagen", so habe ich es aus dem Beitrag für mich mitgenommen.

    Es sei denn, die Fluggesellschaften(SunExpress wurde ja im Bericht erwähnt) bekommen nach dem Beitrag kalte Füße.

    Naja, ich bin ja zum Glück ohne Selbstbeteiligung privatrechtsschutzversichert.

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Schluckbrunnen
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    geschrieben 1311951365000

    @AlfredTetzlaff sagte:

    Eigentlich steht mir ein Schadensersatz von 400 Euro, oder?

    Dir stehen 5% eines Tagessatzes zu. Also, 700 € bei einer 7tägigen Reise = 100 € und davon 5% ab der 5. Stunde.

     

    Vieleicht kannst du dir ja einen Lolli kaufen. Dein Anspruch wird irgendwo bei 10 € liegen.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1311952065000

    Warum hier das Kostenrisiko so hoch aufgehängt wird ist mir unerklärlich. Bei der eindeutigen Rechtslage muss das spätestens nach einem Urteil die airline tragen, und das wissen die genau. Die Entscheidung bei einem Streitwert von bis zu € 600.-- fällt das Amtsgericht am Sitz der airline, ist dann aber unwiderruflich. Dafür braucht ( bei vorhandenem Rechtsschutz ) der eigene Anwalt keine vorherige Beratung machen, der schreibt sofort einen Brief mit Fristsetzung, und bei Verstreichen dieser Frist wird die Klage eingereicht.

    Auch ohne Rechtsschutz gibt es eine gute kostengünstige Möglichkeit: man wendet sich an seine nächstgelegene Verbraucherschutzzentrale und fragt nach Schilderung der Fakten nach, ob man einen vorformulierten Musterbrief bekommen kann. Damit kann man bei der airline seine Forderung anmelden. Wenn keine Reaktion kommt reicht man selbst die Klage beim zuständigen Amtsgericht ein, bittet um Information über die Gerichtskosten, bezahlt diese und bittet gleichzeitig in der Klage das Gericht um eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage.

    Gruss Gabriela

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311952084000

    Sicher?

     

    Also die Aufstellung, die mir vorliegt, orientiert sich nicht an der Frankfurter Tabelle

     

    http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/eg-urteil-anspruch-auf-eine-entschaedigung-bei-flugverspaetung/

     

    Wäre demnach ein großer Lolli

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1311952614000

    Es entstehen hier doch wohl Missverständnisse: der eine redet von einer Pauschalreise mit Verspätung des Fluges, der andere auf der Basis des EUGH von Verspätungen eines gebuchten Fluges. Bitte nicht vermischen !!

    Gruss Gabriela

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311952754000

    Laut neuester Rechtssprechung wird da kein Unterschied mehr gemacht

     

    Aus meinem angehängten Link

     

    "Direkt an die Airline sei die Entschädigungsforderung zu richten, nicht etwa an den Veranstalter der Reise, sagte Degott. Je nach Länge der Flugstrecke lasse sich bei der Airline eine Ausgleichszahlung einfordern, deren Höhe 250 Euro, 400 Euro oder 600 Euro beträgt. Zusätzlich können Pauschalurlauber aber beim Veranstalter verlangen, einen Preisnachlass zu bekommen. Das geht, wenn sie zum Beispiel einen mitgebuchten Mietwagen aufgrund eines Flugausfalls erst später als geplant fahren können"

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  • Schluckbrunnen
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    geschrieben 1311953528000

    @Alfred

    Dem Urteil des EGH würde ich derzeit nicht das große Vertrauen schenken.

     

    Hier wird wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen und die Gerichte in Deutschland werden sicher keine "Urlaubs-Refinanzierung" unterstützen und für genau das halte ich deine Forderungen gegenüber der SunExpress und des Reiseveranstalters.

     

     

    Dass GabrieleMeier gerne auf die Klagetrommel schlägt, ist nun mittlerweilen sogar mir aufgefallen. Nur sind ihre Ratschläge zu 99% zum Scheitern verurteilt. Sie würde ja am liebsten immer höchstrichterliche Entscheidungen herbei führen.

  • bernhard707
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    geschrieben 1311953783000

    Aber bitte "durch andere herbeiführen lassen"!

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311953923000

    Naja, mittlerweile übernehmen aber die deutschen Gerichte das Urteil des EGH. Desweiteren soll es auch keine Urlaubs-Refinanzierung sein, es wurde ein Vertrag abgeschlossen, wobei ein Partner den Vertrag nicht ordnungsgemäß eingehalten hat, ein ganz normaler Vorgang. Wenn du ein Haus bauen lässt, und der Architekt macht einen Fehler, dann willst du doch auch eine Entschädigung, oder siehst du das auch als Haus-Refinanzierung?

    Der Reiseveranstalter ist in meinem Fall übrigens überhaupt nicht involviert.

     

    Im Übrigen hat auch der gestrige Panoramabeitrag schön die Rechter der Reisenden erläutert und die Mauertaktik der Fluggesellschaften beschrieben.

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  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1311954198000

    Ganz im Gegenteil: ca. geschätzte 90% aller Streitigkeiten im Reiserecht bewegen sich im Volumen unter € 600.--, und damit gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung ! Sollte man wissen, bevor man hier Kommentare abgibt. Der Amtsrichter entscheidet, und fertig ist es !

    Wer den Bericht gestern abend gesehen hat wird mit mir ernsthaft zweifeln, ob es sich bei den involvierten Personen um Pauschalurlauber gehandelt hat. Auch bei der Sun Express kann man einen separaten Flug buchen. Ein Mietwagen ist z.B. im klassischen Pauchalurlaub nicht enthalten, wohl aber in einer individuell zusammengestellten Reise durch einen RV. Ich glaube nach wie vor, das die Pauschalreise ein Gesamtpaket ist. Und da zählt nach wie vor der Passus in den AGB der RV, wonach Flugzeiten jederzeit veränderbar sind.

    Gruss Gabriela

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