...., es ist nun mal so, wer wahllos einkaufen geht, muß eine Menge Geld mitbringen. Was ist daran so erstaunlich?
Übrigens, ich kenne kein Reisebüro, dass sich einen Ausweis vorlegen läßt
...., es ist nun mal so, wer wahllos einkaufen geht, muß eine Menge Geld mitbringen. Was ist daran so erstaunlich?
Übrigens, ich kenne kein Reisebüro, dass sich einen Ausweis vorlegen läßt
Höchstens, wenn einer Seniorenrabatt will!
Mein RB wollte bisher einen Ausweis schon alleine um die Richtigkeit der Namen zu haben. Falls da ein Fehler ist kann man ja schon mittlerweile bei bestimmten Ländern den Urlaub abbrechen. Da sieht man auch wieder die Unterschiede im RB. Ich kenne natürlich die Richtlinien dafür nicht. Aber für mich hat das etwas mit seriös zu tun.
..., bei uns gibt es eine Reisebestätigung, die der Kunde sich durchliest, bevor! er sie unterschreibt. Ausweis brauchen wir nicht, trotzdem glauben wir, das wir ein seriöses RB sind
ja, aber was Unterschreibt der Kunde hier im Internet? Darum geht es ja was ich als Sicherheitslücke auf jeder Onlinereiseseite sehe. Ich weiß nicht ob es die Verantwortlichen nicht interessiert oder Sie es einfach in Kauf nehmen.
Jetzt stellt euch mal vor ihr kommt nach Hause. Macht euren Briefkasten auf und habt eine Reiserechnung von 4000,- € drin. Was durch diese offene Arbeitsweise von Onlinebuchungen ermöglicht.
Er hinterläßt einen "elektronischen" Fingerabdruck (ID)
du meinst eine ip adresse. Das ist wunderbar. Der größte Mist den man haben kann. Das ist eine offene Rechtslücke. Es wird ja nicht die einmalige und eindeutige Mac Adresse vom Pc gespeichert. Eine Ip kann jeder umstellen ohne großen Aufwand und was machst du mit einem "elektronischen" Fingerabdruck aus einem Internet Cafe? Zudem es keinerlei Zuordnung gibt?
zumindest könnte ich so beweisen, das nicht ich die Reise gebucht habe sondern ein kleiner Schlauberger wie Du mich nur ärgern wollte!
Aber im Laden ist die Beweislast für das erste halbe Jahr beim Verkäufer. Warum soll ich mich mit sowas beschäftigen wenn ich die Leistung nie wollte und auch nichts dafür unternommen habe. Man kann da ewig weiterdiskutieren. Ich will nur sagen, dass nicht jeder Kunde urplötzlich sagt ich will die Reise nicht mehr machen oder habe da doch ein billigeres Angebot gefunden.
Ich hoffe das mal einer der Verantwortlichen diese Beiträge liest und sich da ein besseres Sicherheitskonzept überlegt. Ein Beispiel wäre ja die Reise erst verbindlich anzunehmen wenn eine Anzahlung erfolgt ist (standart bei jedem Katalog) oder wie bei bekannten Online-Auktionshäusern, dass man erst etwas kaufen kann nachdem man sich angemeldet hat und die Adresse durch Post-Ident bestätigt wurde.
Sorry, aber du bringst da 'ne ganze Menge durcheinander.
Zunächst einmach ist auch HolidayCheck KEIN RV sondern "nur" ein RSB. Welche Bedinungen gelten, richtet sich also nach dem jeweiligen Veranstalter, bei dem die Reise über HC gebucht wird. Die AGB sind dabei stets abrufbereit.
So, und bei "im Laden" verwechselst du das "Rückgaberecht" und die "Gewährleistung". Auch im Laden hast du kein generelles Rückgaberecht, weil dir die Ware nicht gefällt. Auch wenn's ein weitverbreiteter Irrtum ist, so etwas wie ein generelles Umtauschrecht wegen Nichtgefallens existiert im Geschäft einfach nicht (sowas gibt in erster Linie nur im Versandhandel).
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!