@soedergren sagte:
(1)... wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen ...
(2)... würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.
(1) Na ja, aber was wenn die Reisebestätigung vom versprochen (Kategorie) abweicht ??
HolidayCheck bietet Angebote von meheren RV (also ist ein dealer).
Also habe Ich vor dem Buchung nachgefragt ob es handelte sich um 5* oder 3,5-4* Teil des Hotels.
Die haben mir dann 5* (falsch) versprochen.
Jetzt bin Ich als GEFANGENE von RV und HC kriegt Provision!
RV will nicht kostenfrei stornieren oder umbuchen. HC will mir auch nicht helfen.
(2) Nebenabrede ? Nein. Es war NACHFRAGE vor dem Buchung. Auf keinen fall Sonderwünsche.
Ich finde Kunden rechte sehr begranzt mit solche praktiken.
In BRD gibt es keine 7,10,14 Tage Ruckaberecht fuer Reisen also fuer RV/RB schnelle gewinne sind gesichert (die wollen jezt ca. 1000 Euro von mir wegen RB Fehler !)