• geezerpl
    Dabei seit: 1187049600000
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    geschrieben 1240578908000

    @soedergren sagte:

    (1)... wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen ...

    (2)... würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.

    (1) Na ja, aber was wenn die Reisebestätigung vom versprochen (Kategorie) abweicht ??

    HolidayCheck bietet Angebote von meheren RV (also ist ein dealer).

    Also habe Ich vor dem Buchung nachgefragt ob es handelte sich um 5* oder 3,5-4* Teil des Hotels.

    Die haben mir dann 5* (falsch) versprochen.

    Jetzt bin Ich als GEFANGENE von RV und HC kriegt Provision!

    RV will nicht kostenfrei stornieren oder umbuchen. HC will mir auch nicht helfen.

    (2) Nebenabrede ? Nein. Es war NACHFRAGE vor dem Buchung. Auf keinen fall Sonderwünsche.

    Ich finde Kunden rechte sehr begranzt mit solche praktiken.

    In BRD gibt es keine 7,10,14 Tage Ruckaberecht fuer Reisen also fuer RV/RB schnelle gewinne sind gesichert (die wollen jezt ca. 1000 Euro von mir wegen RB Fehler !)

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1240579530000

    @geezerpl sagte:

    Ich wollte ein Zimmer im 5* Bereich des Hotels und das wurde mir per email versprochen (Holidaycheck).

    Wenn es so ist wie Du es schreibst, nämlich das Du eine schriftliche Zusicherung über die Buchung im 5* Bereich des Hotel von Holidaycheck hast, dann bist Du doch auf der sicheren Seite. Dann müßte Holidaycheck den entstandenen/entstehenden Schaden aus einem Rücktritt von Deinem Reisevertrag mit dem Veranstalter ausgleichen bzw. dafür sorgen, dass Du auch tatsächlich im 5* Bereich unterkommst ohne weitere Mehrkosten zu tragen.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Du eine solche Zusicherung schriftlich von einem Mitarbeiter von HC bekommen hast ...

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • mirius
    Dabei seit: 1179878400000
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    geschrieben 1240580261000

    Wir waren vor ein paar Jahren auch mal in so einer Anlage auf Mallorca an der Cala Mesquida. Es gab auch da Club, Ressort, und noch irgendwas- alles von verschiedenen Anbietern. Man muss wirklich vorher genau recherchieren. Der Club wurde von TUI angeboten, das Ressort von Neckermann etc.

    Aber auf den ersten Blick denkt man wirklich, warum ist das bei Neckermann viel billiger und glaubt ein Schnäppchen gemacht zu haben. Bis man bemerkt in dem Club von TUI ist es doch einiges besser.

    Leider wusste das das Reisebüro auch nicht und man muss schon sehr viel Eigeninitiative zeigen um das richtige zu buchen.

    Gtüße mirius

  • soedergren
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    geschrieben 1240583391000

    @geezerpl sagte:

    (1) Na ja, aber was wenn die Reisebestätigung vom versprochen (Kategorie) abweicht ??

    Das hatte ich bereits geschrieben... dann besteht gar kein Vertrag!

    Allerdings wirfst du leider dauernd RV und RSB durcheinander. Die haben direkt nichts miteinander zu tun. Wenn dir das RSB tatsächlich eindeutig die 5*-Kategorie zugesichert hat, dann musst du dich an die wenden - und du selbst wärst dann auch auf der sicheren Seite.

    Gruß,

    soedergren

  • juanito
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    geschrieben 1240583922000

    Dieser Benutzer existiert nicht mehr bei HolidayCheck.

    Alles vergebliche Liebesmüh :(

    Wir werden es nie erfahren :disappointed:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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