• user_jason
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    geschrieben 1234801126000

    Ja okay das stimmt. Das Beispiel war schlecht gewählt.

  • geezerpl
    Dabei seit: 1187049600000
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    geschrieben 1240509204000

    @ADEgi sagte:

    Hallo,

    nehm halt mal Kontakt mit Deinem Reisebüro auf, ob diese Buchung schon verbindlich eingebucht wurde. Falls nein, ist vielleicht noch eine kostenlose Stornierung möglich.

    Berthold

    Diese allgemeine 20% fuer Reisestornierung bis 30 Tage is ein rip-off.

    Also mir ist das passiert.

    Hier sind "Doppel-Hotels" oft angeboten (also z.b. Teil des Hotels 3,5* und Teil 5* / Altbau kontra Neubau) alles unter 1 Name (Kombi-Name).

    Zimmer Beschreibung von Veranstalter nicht exakt.

    Ich wollte ein Zimmer im 5* Bereich des Hotels und das wurde mir per email versprochen (Holidaycheck).

    Dann buche Ich meine Reise und 20 Sekunden spater kriege eine Bestatigung das die Reise ist VERBINDLICH gebucht und da steht das billige, 3,5* Teil des Hotels !!!

    Naturlich keine Storno moeglich & keine Umbuchung !

    Reiseburo ist nicht schuldig und die "beraten" das Ich muss allein vor ort MEHR BEZAHLEN (ca. 500 Euro aufpreis per 2 Personen / 2 Wochen)

    Sozialismus pur... Kunde ist NICHTS.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1240511078000

    Was hat´n das jetzt mit Sozialismus zu tun :frowning:

    Auch einen generellen "rip-off" kann ich hier nicht entdecken.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • geezerpl
    Dabei seit: 1187049600000
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    geschrieben 1240512473000

    @CaptainJarek sagte:

    Was hat´n das jetzt mit Sozialismus zu tun :frowning:

    Auch einen generellen "rip-off" kann ich hier nicht entdecken.

    Solche Praktiken beim RB / RV waren 'business as usual' vor 10-20 Jahre in Ost-Europa.

    Jetzt sieht das anders (viel besser fuer Kunden als in BRD)..

    > Katalog Beschreibung oder Online info - nicht verbindlich

    > deshalb Online Buchungen sind AUCH nicht verbindlich.

    Jede Online Buchung is nur eine Nachfrage seitens Kunde.

    Dann der Kunde bekommt ein Reisevertrag (mit genaue Leistungen. Flugen, Transfers, Zimmer Standard, u.s.w) per Post und akzeptiert alles was da steht oder nicht.

    Wenn alles OK ist sendet der Kunde der Vertrag zuruck nach RB/RV.

    Spater kommt der Rechnung, u.s.w.

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1240514001000

    Also ich find´s ehrlich gesagt besser, dass in Deutschland sowohl die Katalogbeschreibung als auch die Online Info verbindlich sind.

    ... und übrigens ist auch hier in Deutschland jede Buchung "nur" eine Art "Nachfrage" des Kunden. Der verbindliche Reisevertrag kommt erst mit der Annahme des Reiseveranstalters zustande. Erst dann gibt´s die Reisebestätigung etc.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • geezerpl
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    geschrieben 1240521238000

    @soedergren sagte:

    Hallo,

    die invitatio ad offerendum (Aufforderung, ein Angebot abzugeben) ist in den meisten europäischen Rechtssystemen zu finden, meines Wissens nach auch in der Schweiz; ich muss aber ausdrücklich darauf hinweisen dass ich das schweizer Recht nicht genau kenne und ich deshalb diesbezüglich nichts genaues sagen kann.

    Nach deutschem Recht ist der Katalog bzw. das "Angebot" im Internet eben kein Angebot, sondern besagte Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Die Bestellung des Kunden ist dann juristisch gesehen das Angebot des Kunden an die Firma. Die Buchungsbestätigung ist dann wiederum die Annahme dieses Angebots.

    So, technisch gesehen liegt aber keine Annahme des Angebotes vor, wenn die Buchungsbestätigung von der Buchung abweicht. Es handelt sich dann um ein neues Angebot seitens des Veranstalters. Das kann man dann als Kunde annehmen oder auch nicht. Man hat aber keinen Anspruch auf die (meist irrtümlich) falsch ausgewiesenen Leistungen der invitatio ad offerendum.

    Wie auch immer, bei CHF 70,00 sollte mE ein guter RV zumindest Kulanz walten lassen.

    Gruß,

    soedergren

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1240522374000

    Ist doch genau das gleiche was ich gesagt habe?!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • geezerpl
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    geschrieben 1240526981000

    Also Ich bitte Dir um hilfe. Was soll Ich jetzt tun ?

  • AntoniaW
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    geschrieben 1240566481000

    @geezerpl

    Wenn es einen Beleg über die 5*-Buchung gibt, ist doch alles klar. Damit eine kostenfreie Stornbierung oder Umbuchung fordern.

    Wenn "nur" das 3.5*-Hotel gebucht wurde, hilft nur ein Upgrade.

  • soedergren
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    geschrieben 1240566483000

    Hallo zusammen,

    also, zunächst einmal, mit "Sozialismus pur" hat das schon mal rein gar nichts zu tun. Das ist stinknormales Vertragsrecht, nicht mehr und nicht weniger.

    So, und dann hab ich mir mal die Mühe gemacht, mir ein paar polnische Onlinereisebüros anzusehen. Der Hauptunterschied scheint mir da eher zu sein, dass in der Tat auch bei Onlinebuchungen eine tatsächliche Unterschrift nötig ist. Ansonsten steht auf jeder polnischen RSB-Seite, die ich gefunden habe, in etwa folgender Satz:"Veröffentlichte Materialien, Informationen und Preise auf der Website xyz.pl Materialien stellen kein Angebot im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.". Das ist vom Prinzip her nicht viel anders als in Deutschland.

    Wie CaptainJarek in dem anderen Thread bereits geschrieben hat, sind in Deutschland Katalogbeschreibungen sehr wohl verbindlich. Und wenn die Reisebestätigung vom gebuchten abweicht, dann ist gar kein Vertrag zustandegekommen.

    Die Katalog- bzw. Onlinebschreibung sagt ja hier "Unterbringung in einem Teilbereich des Hotels". Hier wird nirgendwo defintiv zugesagt, in welchem. Schwierig wird es jetzt mit der Email des RSB. Da müsste man den genauen Wortlaut kennen. Ohne diesen zu kennen, würde ich aber darauf tippen, dass es sich um eine Nebenabrede handelt, für die der RV nicht einzustehen hat: "Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang oder Inhalt der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken und Sonderwünsche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter." Diesbezüglich würde ich noch einmal genau beim RSB nachfragen.

    Grup,

    soedergren

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