• Cheree
    Dabei seit: 1213747200000
    Beiträge: 64
    geschrieben 1215464139000

    Ich schrieb....

    Irgendwer wird die Verantwortung an dem Verlauf nach dem Brand übernehmen "müssen"!

    Damit sind die unterlassenen Hilfestellungen gemeint.

    A54fbcf4d8
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215464321000

    Na ja,

    wer schreit hat Unrecht. So sagt man halt.

    Den Brand löschen ist ja auch eindeutig eine tolle unterlassene Hilfeleistung. Das Argument wird sicher überzeugen.

    Gruß

    Berthold

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1215466201000

    Das ganze ist recht schwammig bzw. gefährlich für Laien (z. B. Hotelpersonal). In Deutschland wird gelehrt, daß man anderen (Schwächeren ) helfen soll u. gg. einen Löschversuch unternehmen soll, dies aber nur dann, wenn man sich selbst nicht in Gefahr begibt.

    Bzgl. der Brandursache weiß ich nicht, wie es andere Länder handhaben. Hier zu Lande kommt ein Sachverständiger bzw. das Komisariat für Brandangelegenheiten, welche die Brandursache ermitteln. Dementsprechend kann dann festgestellt werden, ob es sich um einen technischen Defekt, vorsätzliche oder fahrlässige (grob fahrlässige) Brandstiftung handelt. Dementsprechend reagiert dann auch eine Versicherung. Aber wie es in solchen Ländern ist, hmmmmm :frowning:

  • Cheree
    Dabei seit: 1213747200000
    Beiträge: 64
    geschrieben 1215466327000

    unterlassene Hilfeleistung?

    Die Menschen haben sich gegenseitig geholfen...

    sei es die Rettung über die Balkone, Wasser besorgen zum trinken, Menschen zu beruhigen die weinten...Kinder....oder Hilfeleistung wenn sich Menschen übergaben weil sie keine Luft bekamen und auf dem Boden knieten.

    Da hatte man allerhand zu tun finde ich. Und da kommt ADEgi daher und schreibt allen Ernstes:

    Den Brand löschen ist ja auch eindeutig eine tolle unterlassene Hilfeleistung...

    Wer rennt schon aus den oberen Etagen runter wenn er TODESANGST hat und sucht nach dem Brandherd?????? SUPERMAN?

    Um dann noch zu löschen...

    Ich finde Du schreibst hier Teilweise nur MIST.

    A54fbcf4d8
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1215466810000

    @cheree:

    Bei allem Verständnis für Deine emotionale Lage - "bitte" bleibe sachlich. Sieh es als eindeutigen Verweis, beim nächsten Mal gibt es die gelbe Karte. Hier muß sich niemand, der sachlich argumentiert und nicht Deiner Meinung ist, bezichtigen lassen, Mist zu schreiben.

    Im Übrigen erinnere ich nochmals daran, daß in diesem Thread bitte nur die rechtliche Aspekte bezügl. einer Reisepreisminderung nach Hotelbrand diskutiert werden sollen. Ggf. noch folgenden Off-Topic Postings werden wir im Sinne der Übersichtlichkeit löschen müssen.

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1215467820000

    Hallo,

    das mit dem Ermahnen zum Sachlichen wäre nicht nötig, denn es geht einfach aus dem Posting hervor, daß Cheree mich nicht verstanden hat.

    Du willst dem Hotelpersonal unterlassenen Hilfeleistung unterstellen, wo doch zumindest einige unter Einsatz des eigenen Lebens den Brand selbst gelöscht haben? So und nicht anders war das zu verstehen.

    Weiterer Nachtrag. Du sprichst hier im anderen Thread von immer mehr Klägern. Auch das ist definitiv falsch. Hierbei kann es sich maximal um Klagewillige handeln. Denn um erst einmal überhaupt klagen zu können, muß ich als Erstes an den vermeintlichen Schädiger eine Forderung stellen. Wird diese nicht zu meiner Zufriedenheit erfüllt, kann ich erst klagen.

    Und noch ein kleiner rechtlicher Hinweis. Ich bin der Meinung, daß hier jeder Fall einzeln bewertet werden muß. Denn die Schilderungen sind doch, sicher auch bedingt durch das persönliche Verahalten, aber auch die Zimmerlage sehr unterschiedlich. Solltest Du nun anderen raten zu klagen und diese dann keinen Erfolg haben, dann könntest sogar Du dafür haftbar gemacht werden. Eventuell je nach Deinen Aussagen, die vielleicht auf ganz andere Erlebnisse zurückzuführen sind.

    Zum Thema Wasser hatte ich mich ja auch schon sachlich geäußert. Auch zu der Möglichkeit Leitungswasser zu trinken, wenn es mir wirklich schlecht geht. Das sollte man zwar in Ägypten nicht unbedingt tun, jedoch wäre das bei einer entsprechenden Abwägung sicher das kleinere Übel. Einmal davon abgesehen, daß viele Ägypter sicher auch Leitungswasser trinken.

    Und richtig. Man hätte sicher einiges tun können, das unterlassen wurde. Inwieweit das aber rechtlich relevant ist, das frage ich mich schon. Vor allem verlierst Du völlig die Realität, wenn Du ernsthaft forderst, daß sich sofort Leute um, wohl nicht allein reisende, Kinder kümmern sollen, solange es an anderer Stelle im Hotel noch brennt. Mitten in der Nacht!

    Gruß

    Berthold

  • Cheree
    Dabei seit: 1213747200000
    Beiträge: 64
    geschrieben 1215468017000

    @berthold

    ich habe das Gefühl ich kann hier schreiben was ich will, du drehst mir immer wieder das Wort im Munde um.

    Schade!

    @sina

    ich fange langsam an zu verstehen!

    Werde mich an Deine Anweisung und zurück halten.

    Gruß Petra

    A54fbcf4d8
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1215468746000

    @Cheree sagte:

    ich habe das Gefühl ich kann hier schreiben was ich will, du drehst mir immer wieder das Wort im Munde um.

    Wenn's halt so einfach ist.... ;) Da kann ich halt nicht wiederstehen. Andererseits habe ich auch den Eindruch, daß Du gegen jeden sachlichen Tipp resistent bist, der nicht exakt Deiner Meinung entspricht. Hier scheint es aber völlig gleichgültig zu sein, ob dieser von mir, oder von jemandem anderen stammt.

    Es tut mir leid, das sagen zu müssen, aber das reizt einfach. Und glaube mir, ich könnte noch wesentlich mehr finden, aber jede Kleinigkeit ist es mir auch nicht wert.

    Gruß

    Berthold

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1215468974000

    Was ist mit der Verkehrssicherungspflicht der Reiseveranstalter?

    Sie haben das Hotel und dessen Einrichtungen zu überprüfen, bevor sie ihre Kunden dort hinschicken.

    Hier fehlten die Rauchmelder bzw. waren sie nicht einsatzbereit.

    Es gibt mittlerweile ein BGH-Urteil, wonach der Reiseveranstalter sämtliche Anlagen zu überprüfen hat, Ab- oder Ansaugpumpen in Pools, Ausflugsschiffe und dergleichen mehr, mal ganz abgesehen von der Sicherheit in den Häusern/Anlagen selbst. Ist da etwas nicht in Ordnung, haftet der Veranstalter.

    Mit höherer Gewalt kann die Reisebüro-Fraktion das m.E. nicht abtun.

    Sicherlich sehen die Brandschutz-Gesetze der Urlaubsländer anders aus als deutsche/europäische, dennoch hat sich nach der deutschen Rechtsprechung der Reiseveranstalter von den Einrichtungen für die Sicherheit seiner Gäste zu überzeugen.

    ... selbst wenn der Veranstalter die vorhandenen Rauchmelder kontrolliert hat, ist er dennoch verantwortlich, wenn das Hotel sie aus Stromersparnis abschaltet. Da hat er wohl vergessen, diesen Punkt vertraglich zu vereinbaren.

    Aufgrund des BGH-Urteils wurden allen verletzten oder tödlich verunglückten Gästen Recht zugesprochen, das andere Gerichte nicht gewährt haben; sie und/oder die Angehörigen wurden entschädigt.

  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1215469401000

    @Erika

    ohhh, das ist ja mal interessant u. gut zu wissen. Würde mich mal interessieren, wieviele das so machen von den Reiseveranstaltern.

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