• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1387405726000

    @hallobingo

    Informativer wäre dein Beitrag mit Nennung der Fluggesellschaft?!

    Ich freue mich für deinen persönlichen Erfolg, gebe aber zu bedenken, dass die Helden nicht über´s Wasser gehen und ich aus verschiedensten Gründen schon reichlich weniger Lorbeerkränze verteilt sah ...

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • traveller4073
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    geschrieben 1387572142000

    traveller4073:

    I did it too! Nachdem mich die Kraniche gestern in FRA stranden ließen und nicht einen Furz zum Thema Entschädigung tönten, hab ich soeben Flightright beauftragt.

    -------------------

    ...und heute die Nachricht erhalten, dass der Kranich Federn ließ - und ich 175 Euronen überwiesen bekomme. Ging schnell und vor allem ohne großen Aufwand meinerseits!

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • Rhodos-Peter
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    gesperrt
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    geschrieben 1387579699000

    Congratulation *laolasmily*

    und dass die Damen und Herren von flightright nicht umsonst arbeiten, ist doch selbstverständlich. Und bevor ich vielleicht einen Anwalt (ob nun mit oder ohne Reiserechtschutzversicherung+Selbstbeteiligung) konsultiere, würde ich jederzeit und ggf. diese Möglickeit der Entschädigung durch professionelle Hilfe prüfen lassen und habe es auch schon getan.

    "Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach". in diesem Sinne @traveller4073, alles richtig gemacht...

    "Ein Merkmal geistiger Mittelmäßigkeit ist die Sucht, immer etwas zu erzählen" -Jean de La Bruyère-
  • vonschmeling
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    geschrieben 1387618281000

    Gewöhnlich reicht beim Kranich bereits die einfache Einreichung des Beschwerdeformulars.

    Dieser Aufwand ist geringer als der für die Beauftragung eines Inkassounternehmens und man erhält die gesamte Erstattung von i.d.F. €250.

    Falls - was fast nie passiert! - der begründete Anspruch nicht anerkannt werden, ist es aus meiner Sicht immer noch früh genug für die Ermächtigung eines flightrighttypischen Dienstleisters.

    Aber jeder wie er mag ... ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • C.+S.
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    geschrieben 1393012748000

    Es geht aber auch ohne flightrigt - mit viel Geduld ;)

    Ist hier zwar nicht Thema, aber vlt. trotzdem für den einen oder anderen interessant.

    Vor fast 2 Jahren hatten wir einen aus unbekanntem Grund gecancelten Flug mit der TAP Portugal und ich habe die entspr. Entschädigung nach der EU-Verordnung selbst geltend gemacht.

    Es kam ewig gar keine Reaktion (bis auf eine Eingangsbestätigung irgendwann mal) und ich hatte die Sache für mich eigentlich zu den Akten gelegt.

    Heute habe ich eine förmliche Mail der Airline bekommen und per Post 2 Verrechnungsschecks in zutreffender Höhe.

    Anscheinend kann eine europäische Airline nicht mal eben so einfach am gültigen Recht vorbei handeln, es dauert halt nur lange, denn es ist ja anzunehmen, dass es insgesamt 1000e zu prüfende Ansprüche geben wird und bestimmt nicht 50 Mitarbeiter ausschließlich dafür abgestellt sind, sondern vielleicht nur 5 (?)...

    Ich hab mich jedenfalls heute total gefreut.

    VG

  • muschelsucherin
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    geschrieben 1393152317000

    Da kann man nur gratulieren, es kommt wohl auf die Fluggesellschaft an, ob man ohne Flightright auskommt.

    Condor war nicht bereit zu zahlen, es mußte gerichtlich geklärt werden!

  • Armin
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    geschrieben 1393183658000

    ..so wie @vs schreibt ist es richtig..ich habe es selbst schon 2-mal bei AB so gemacht (habe ich auch im entsprechenden Thread kommuniziert)..wichtig ist es auf die richtige Abfolge zu achten:

    1. Entschädigung schriftlich einfordern (Einschreiben mit Rückschein)unter Setzung einer angemessenen Frist. Entweder gleich im 1 Schreiben oder im 2. (hab es erst im 2. so mit der Friststzung gemacht). Damit die Airline in Verzug setzen, der Verzugsschaden (hier Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts) kann dann der Airline ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Vor allem in klaren Fällen kann getrost auf die Beauftragung eines Dienstleisters wie flightright verzichtet werden, die Entschädigung wird dann nicht, wie hier schon beschrieben, um dessen Provision geschmälert. Da hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt ist man zeitlich auch nicht so unter Druck wie z.B. bei Reisepreisminderung eine Pauschalreise betreffend.

    Bei mir wurde in beiden Fällen komplett entschädigt OHNE Gerichtsprozess.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1393184706000

    Dieser Thread heißt zwar "Flightright" und nicht "nicht Flightright", aber ich würde immer den direkten Beschwerdeweg optieren.

    @C.+S. Geduld brauchste bei denen auch!

    Zur Beschwerde empfehle ich das Formular , eine Fristsetzung ist aus rechtlicher Sicht entbehrlich, da mit Einreichung der Beschwerde die Fristen quasi unendlich sind und der Verzug sofort eintritt.

    Vorgerichtliche Anwaltskosten werden nur im Erfolgsfall erstattet, bzw. wenn der Verursacher (hier die Airline) versäumt, gem. VO(EG)261/04 ausdrücklich auf die Beschwerdemöglichkeit hinzuweisen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • xxxDU47057xxx
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    Beiträge: 859
    geschrieben 1393270861000

    Also ich sage nun nicht "nicht flightright" sondern "gerne flightright". :D

    Meine Schwiegereltern hatten letztes Jahr 6 Stunden Verspätung mit TuiFly nach Fuerteventura.

    Das ist mir vor 6 Wochen wieder eingefallen. Über die HP Auftrag erteilt und INfo, dass die Bruttoersattung 800 Euro sind.

    Am Donnerstag kam die Meldung, dass X3 gezahlt hat. Betrag in Höhe von 562 Euro wird diese Woche ausgezahlt.

    Klar ist die eigentliche Entschädigung höher, aber welchen finanziellen Schaden hatte man vorher? Genau.......Gar keinen! Eine Verpflegungsentschädigung wurde durch RV bereits vor Ort erstattet. Und ob man nun um 17 Uhr im Hotel ankommt oder um 23 Uhr ist ja auch nicht tragisch. Eigene Kosten sind ja nicht entstanden.

    Daher immer wieder flightright.

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • C.+S.
    Dabei seit: 1258934400000
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    geschrieben 1393273051000

    @xxxDU47057xxx

     

    Nun, es ist etwas blauäugig, davon auszugehen, dass man sich immer nur im "pauschalen" Rahmen bewegt und zudem auch  noch genügend Zeit hat, bis man irgendwann später nach Hause geflogen wird.

    In meinem konkreten Fall habe ich mir komplett neue Rückflüge organisieren und eben auch bezahlen müssen, um rechtzeitig am nächsten Arbeitstag anwesend sein zu können. Ich konnte es mir nicht erlauben, durch den von der Airline angebotenen Rückflug 24 Stunden länger unterwegs zu sein.

    Es ist mir also tatsächlich ein "Schaden" entstanden, und genau dafür soll eine solche Entschädigung meiner Meinung nach auch da sein.

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