Schau in die faq bezüglich der ersten Frage:
"Warum muss ich die Kündigungspauschale bezahlen, wenn ich die Vertragsanwälte nicht beauftragen möchte?"
"Da flightright als Inkassounternehmen selbst nicht vor einem Gericht klagen darf, können wir Ihren Anspruch nicht bis zuletzt verfolgen, wenn Sie die Vertragsanwälte nicht mandatieren. Dadurch nehmen Sie uns die Chance, Ihren Anspruch gegen die Fluggesellschaft erfolgreich durchzusetzen und unsere Erfolgsprovision zu verdienen. Da wir erfolgsbasiert arbeiten, verlangen wir in diesem Fall eine Kündigungspauschale in Höhe der üblichen Vergütung bei einer Beauftragung zur Forderungsdurchsetzung.
Allerdings gibt es aus unserer Sicht keinen Grund, unsere Vertragsanwälte nicht zu beauftragen. Diese sind Experten auf dem Gebiet der Fluggastrechte. Beauftragen Sie diese, stellt flightright Sie gemäß den AGB von den Kosten frei. Dies gilt auch, wenn ein Gerichtsprozess verloren wird. Sie können also nur gewinnen!"
Und leider hast du recht bezüglich der anspruchsbezogenen Forderungen bei einer Kündigung - sie sind bei flightright nicht pauschal! (Dickes SORRY!)
Mangels größerer Risiken ist allerdings eine Nichtmandatierung gemäß wirtschaftlicher Motivation schwerlich nachvollziehbar ...