Die Unternehmen der Sparte sind bemüht, die Entscheidung für den Fluggast außergerichtlich herbeizuführen.
Welche Gebühren anfallen (zumeist etwa 30% der Erstattungssumme + einer Bearbeitungsgebühr im Falle der Vertragsbeendigung ohne Einigung) ist mit Hilfe der AGB zu eruieren.
Die Stiftung Finanztest hat diese AGB überprüft und festgestellt, dass keine juristischen Finten oder sonstige Fallstricke dahinterstecken.
Auch bei flightright gilt die Regel "Keine Erstattung, keine Kosten für den Kunden" - ausgenommen, er steigt vorzeitig aus.
Scheitert die vorgerichtliche Einigung wird mit Partnerkanzleien ein streitiges Verfahren angestrengt. Hierzu muss der Anwalt schriftlich bevollmächtigt werden (vom Auftraggeber Fluggast), eine RSV ist hierfür jedoch nicht obligatorisch.
Bei flightright schließt §5 Nr. 6 der AGB Kosten für Anwalt oder Gericht auch im Falle einer Niederlage für den Auftraggeber aus.
Falls man kein Mandat erteilt, wird die vertragliche Übereinkunft beendet (Beitreibung gescheitert) und die hierfür vorgesehene Bearbeitungsgebühr fällig (ich meine irgendwie um die 30€?).
Die 3 bekanntesten Unternehmen des Genres wurden von der Stiftung Finanztest überprüft und als risikolos befunden.
Sie behalten sich allerdings auch vor, die Übernahme bei geringen Erfolgsaussichten abzulehnen.