Ach, na ja, da kann man sicher auch noch was ändern
Was eine Einzelfallüberprüfung durch Gerichte angeht noch folgendes: ich bezweifele in diesem Zusammenhang auch sehr stark, dass sich auch nur ein Richter finden würde, Dinge, die überhaupt nicht Vertragsbestandteil sind, als Grundlage für eine Entscheidung pro Schadenersatz nehmen würde.
Wenn man am Status Quo etwas ändern will, ist das mE nicht der richtige Ansatzpunkt.
Gruß,
soedergren