****....aber danke dir, ich habs jetzt begriffen.
Wobei es mich echt mal reizen würde......
****....aber danke dir, ich habs jetzt begriffen.
Wobei es mich echt mal reizen würde......
Das glaube ich dir gerne !
Die AGB der RV sind das Eingemachte. Das ist ihr wunder Punkt, weil ein Dammbruch in einer entscheidenden Sache -so wie in diesem Beispiel- ein totales Umdenken erfordern würde.
Alles andere Rummäkeln sind peanuts. Frankfurter Tabelle ? Da lächeln die doch nur rüber, denn das wird in kleinem Kreis geregelt. Das ist ein Geschachere wie in einem orientalischen Basar: Beklagte, Kläger und Richter ( und die eingeschalteten Erfüllungsgehilfen/Rechtsanwälte ) handeln das ab wie 08/15 ( same procedure as every day ! ). Denn das tangiert die AGB nicht !!
Gruss Gabriela
Ich kapier nur nicht warum das noch niemand versucht hat.
Mit einer Rechtschutzversicherung dürfte das doch kein Problem sein.
Weil die RV -wenn`s Ernst wird- das immer abgebogen haben. Dann füttert man denjenigen auf dem kleinen ganz geheimen Dienstweg mit Geld bis er Ruhe gibt.
Du hast Recht, hier braucht man einen Prinzipienreiter. Eigentlich einen Betroffenen, der selber Rechtsanwalt ist und genügend connection hat.
Und jetzt kommt noch ein ironischer Einwurf:
"steht ein Seniorrechtsanwalt mit seinem Sohn am Grab eines Klienten, und der Sohn sagt, na ja, ich habe zumndest seinen Rechtsfall klären können, den du jahrelang vergebens verfolgt hast. Und dann sagt der Senior: wovon glaubst du denn habe ich deine Ausbildung bezahlt ?"
Wer will denn hier eigentlich Veränderungen ?
Gruss Gabriela
oh Gott, muss mich juristisch absichern:
in meinem obigen Beitrag muss im ersten Absatz das Wort "vermutlich" eingesetzt werden. Wo, kann jeder für sich selbst entscheiden.
Gruss Gabriela
Die Rechtsschutzversicherung wird ab einer bestimmten Instanz eventuell die Deckungszusage zurückziehen.
Das ist gut möglich, denn die Lobby ist gut vernetzt.
Gruss Gabriela
Jap...stimmt...die gehn bestimmt nicht bis zum bitteren Ende mit...
Hi Gabriela,
du übersiehst bei deinem Beispiel einen ganz entscheidenen Punkt: die Flugzeiten sind überhaupt nicht Teil der AGB. Sie sind auch nicht Teil des Vertrages (dein "Die AGB der RV gestatten ihnen, die Abflugzeiten jederzeit zu ändern" stimmt eben nicht, weil man per AGB nichts erlauben muss, was gar nicht Vertragsbestandteil ist). Sie sind unverbindliche Servicemitteilungen, wobei das Wort "unverbindlich" hier nochmals betont sei.
Insofern passt "you get what you pay for" wunderbar auch in der eigentlichen Bedeutung Nämlich "Flug AM" und nicht "Flug AM UM".
Gruß,
soedergren
Wir Pauschalreisenden sind ja schon zufrieden, wenn das "wohin" verbindlich ist
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!