Flugnummer wurde geändert obwohl die andere Flugnummer noch planmässig fliegt.

  • raphi-89
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    geschrieben 1244386697000

    muss mich da mal einmischen aber das ist doch vollkommen klar das einfach irgendwelche Personen ausgesucht sind zuerst werden die vielflieger mit bonuskarten oder Kundenkarte der jeweiligen Airlines genommen, dann kommen die "normal" bucher die für teures Geld den flug gebucht haben und dann die Personen die ein billiges ticket gebucht haben über die jeweilige Seite der airline und nicht über drittanbieter wiexxxxxxxxxxund dann schauen die airlines nach ob noch plätze frei sind und setzen die Pauschalreisenden rein die über einen drittanbieter gebucht haben so einfach ist das. Und am meisten privileg haben halt die leute, die über die direkte homepage buchen und oder eine Kundenkarte besitzen ;)

    jaja ungerecht aber so isses ;)

    ========================

    xxxxxxxxxxdas sind Reisebüros....

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1244387035000

    Thema verfehlt! setzen 6 :laughing:

  • soedergren
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    geschrieben 1244449932000

    @gabriela_maier sagte:

    Ich spinne den Fall mal fort: das Reisebüro sagt, es sind noch 6 Plätze hin frei und 2 auf dem Rückflug. Die Buchung erfolgt, nicht zuletzt durch den "sanften" Druck des verknappten Angebotes. Ein paar Minuten später erfolgt die Reisebestätigung. Ein paar Wochen später kommt die Info des RV: neue ( schlechtere ) Flugzeiten.

    Richtig ist natürlich eine Klage gegen die AGB des RV, wonach diese pauschale Klausel in diesem besonderen Fall den Reisenden unangemessen benachteiligt. Und glaube mir, dann stellt ein Richter die Frage, warum das vollzogen wurde. Und dann müssen Antworten gegeben werden, ein allgemeiner Hinweis auf die AGB zählt dann nicht, weil der Richter eine Abwertung ( Schutzwürdigung ) zwischen den AGB und einer hier daraus resultierenden unangemessener Benachteiligung vornehmen wird.

    Hi Gabriela,

    wie versprochen - wenn auch einen Tag später - hab ich mir deinen fiktiven Fall noch einmal genauer angesehen.

    Das Problem dabei ist und bleibt, dass es ihn so in der Konstellation nicht wirklich gibt. Der RV zeigt bei normalen Pauschalreisen die vorhandenen Plätze idR gar nicht pro Flieger an. Denn umgekehrt würde die freie Platzauswahl und die Verteilung der Reisenden im Flugzeug schon zu diesem Zeitpunkt bedeuten, dass später buchende Familien auseinander gerissen und auf zwei Flieger verteilt werden müssten - das wäre gar nicht praktikabel.

    Was angezeigt wird, ist die Verfügbarkeit der Reise an sich und die "voraussichtlichen Flugdaten". Mit diesen könnte ein RSB natürlich in Eigeninitiative die Sitzplätze in diesem Flieger abfragen, das hätte aber nichts mit dem RV und dessen Angebot zu tun und stünde deshalb auch ganz sicher nicht in der Reisebestätigung.

    In den AGB der RV findet sich idR insofern auch keine Klausel, die die Änderung der Flugzeiten am Abflugtag erlaubt - denn dies wäre auch gar nicht nötig, da die tatsächlichen Flugzeiten ja gar nicht Vertragsbestandteil sind; und was nicht Vertragsbestandteil ist, kann natürlich jederzeit ohne Änderung des Vertrages geändert werden, ohne dass es dafür einer extra Klausel bedürfte. Und deshalb gibt es auch keine Klausel, die hier überhaupt gerichtlich angreifbar ist.

    Zwar gibt es in fast allen AGB eine Änderungsklausel (meist in etwa so: "Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen."), diese greift hier aber gar nicht, weil es bei der Änderung einer unverbindlich ausserhalb des Vertrages mitgeteilten Flugzeit sich ja eben nicht um den Inhalt des Reisevertrages handelt.

    Da diese Klausel mit den Flugzeitenänderungen am Hin- und Rückreisetag gar nichts zu tun hat, würde auch kein Richter in ihr eine unangemessene Benachteiligung sehen. Es ist ja diesbezüglich überhaupt nichts Angreifbares in den AGB und auch nicht im Vertrag. Lediglich außerhalb des Vertrages existiert eine unverbindliche Servicemitteilung, die deutlich als unverbindlich dargestellt ist (hier im HC-RSB selbst beispielsweise mit folgendem Hinweise in Fettschrift: "Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als mögliche Flüge für dieses Angebot erhalten. (...) Wenn es um die Flüge geht, legen sich Reiseveranstalter leider ungern fest. Daher sind Flugzeiten immer unverbindlich. Auch Änderungen der Fluggesellschaft und der Streckenführung können vorkommen. ").

    Deshalb wirst du zu einer Änderung des Status Quo auf diesem Wege nicht kommen.

    Gruß,

    soedergren

  • ADEgi
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    geschrieben 1244737972000

    @Erika1 sagte:

    Schaue ich nach Flügen bei Condor, Air Berlin oder TuiFly, sind da immer 7 oder 9 freie Plätze angegeben, möglicherweise sieht ein Reisebüro- oder Veranstalter-Mitarbeiter die tatsächlichen Zahlen.

    Nein!

    Ein Reisebüro sieht nur das, was die Airline, oder der Veranstalter dem Reisebüro zeigen möchte. Dort können Flüge, obwohl noch nicht einmal halbvoll nur noch in Der Business zu bekommen sein, damit die Airline Ihr Preisgefüge nicht zerstört.

    Gruß

    Berthold

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1244742039000

    Nun, dann sollten die RB`s aber in ihren Formulierungen bzgl. von "freien Kapazitäten" vorsichtiger sein, oder noch besser klar definieren, das auch ihr Einblick bei den airlines keine Rückschlüsse zulässt. Dann sollten sie vernünftigerweise überhaupt keine solche Aussagen tätigen. Es bleibt hier aber noch immer offen, wer schmeisst eigentlich raus ? die airline oder der RV ?

    @soedergren:

    war klar, das du auf die AGB zurückgreifen wirst. Du kennst meine Einstellung dazu. Es erfordert Änderungen in den AGB, und die kann man nur mit dem normalen langwierigen Gang durch die Instanzen erreichen. Die AGB haben keinen Anspruch auf immerwährende Gültigkeit, da sie einseitig die Interessen einer Seite vertreten.

    @ captain:

    ich war dir noch das Urteil schuldig, welches im krassen Gegensatz zu deinen höchstrichterlichen entscheidungen steht. Es ist allerdings nur ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ( 29 C 884/08-21 ), muss man also abwarten, ob es in höheren Instanzen kassiert wird. Es wurde folgender Fall entschieden:

    "Verspätet sich ein aus mehreren Abschnitten bestehender Flug bei derselben Gesellschaft -im Streitfall reiste der Kläger von Frankfurt über München nach Schanghei-, so dass eine Anschlussmaschine nicht mehr erreicht wir, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die airline einen davon betroffenen Passagier auf einer anderen Route ans Ziel bringt. Im entschiedenen Fall sprach das Gericht dem Reisenden eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 600.-- zu. Das Argument der Lufthansa, bei 35 Minuten Umstiegszeit in München hätten Passagiere das Verpassen des Anschlussfluges selbst zu verantworten teilten die Richter nicht"

    Gruss Gabriela

  • soedergren
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    geschrieben 1244745971000

    Hi Gabriela,

    da hast du etwas komplett falsch verstanden. Es handelt sich ja hier eben gerade nicht um ein AGB-Problem.

    Gruß,

    soedergren

  • Ekim75
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    geschrieben 1244746950000

    TUI hat sich gemeldet und obwohl wir ja keinen Rechtsanspruch haben gabs einen Reisegutschein als entschädigung *seltsam* wenn sie doch im Recht sind????

    naja aus wirtschaftlichen Gründen können schonmal Maschinen zusammen gelegt werden.. nur komisch das es die andere maschine bei unserer Buchung noch gar nicht gab.. aber egal.. wir nehmen das jetzt so hin und sind fürs nächste mal schlauer.

  • soedergren
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    geschrieben 1244749044000

    Das machen RVs öfter mal, und, wie es so schön heisst, "ohne Anerkennung einer Rechtsgrundlage". Das läuft auch eher unter Kulanz und Kundenbindung...

    Dann freut euch schon mal auf den nächsten Urlaub, ich drück euch die Daumen, dass dann alles so klappt, wie ihr es haben möchtet :D

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1244826064000

    @ soedergren:

    wenn es nicht AGB der RV sind, was sind es dann ? (D)eine Interpretationen ? Es ist für mich eine subjektive Auslegung, basierend auf den AGB, aber ohne Rechtsicherheit.

    Lobenswert, was HC anscheinend dazu aussagt, finde ich gut. Dann ist es aber ungenügend, wenn in den RB`s sanfter Buchungsdruck ausgeübt wird mit: "es sind aber nur noch 6 Plätze frei".

    Die Gerichte werden ( leider ) erst ganz langsam an diese Problematik herankommen. Aber ich bin sicher, es kommt !!

    Warum geben die RV denn überhaupt Flugzeiten an ? Wenn sie doch unverbindlich sind ? Es werden Erwartungen geweckt ( speziell bei Kurzurlauben 4-7 Tage ), die sie kaltlächelnd wg. ihrer AGB kassieren dürfen.

    Nochmal ganz ernsthaft die Frage: wäre es nicht besser sofort eine klare Aussage zu treffen, das die Flugzeiten erst ca. 14 Tage ( von mir aus auch 8 Tage ) vorher verbindlich bekanntgegeben werden ? Das wäre für mich eine denkbare Alternative durch den Gesetzgeber, um das Ärgernis aus der Welt zu schaffen.

    Ich wette, eine Saison später wäre der erste RV auf dem Markt, um mit verbindlichen Flugzeiten zu werben. Und dann ist das Thema vom Tisch.

    Gruss Gabriela

  • soedergren
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    geschrieben 1244833349000

    Hallo Gabriela,

    für mich sind es Servicemitteilungen außerhalb des Vertrages. Und da sie nicht Vertragsgegenstand sind, brauchen sie auch nicht per AGB änderbar sein.

    Was den "sanften Buchungsdruck" mancher RSBs angeht, ja, das ist natürlich ein Problem, jedoch keines, für das der RV etwas kann. Und ich möchte diese Geschäftspraktiken einzelner RSB-Mitarbeiter auch nicht auf die ganze Branche ausdehnen. Man kann ja nicht alle über einen Kamm scheren.

    Warum geben die RV Flugzeiten an? Gute Frage, früher war das schließlich nicht so. Es ist mE auch nicht unbedingt nötig, wird aber wohl von manchen Kunden verlangt. Die Alternative wäre hier wohl, komplett auf die Veröffentlichung von voraussichtlichen Flugzeiten zu verzichten. Das wäre denn aber wieder anderen nicht recht.

    Übrigens, falls es dich interessiert: bei unseren Flugreisen geben wir keine voraussichtlichen Flugzeiten an, sondern "nur" eine verbindliche Zeitspanne im Sinne von "Hinflug (Linie) zwischen 07.00h und 13.00h, Rückflug (Linie) zwischen 14.30h und 23.00h" (je nach Reiseziel verschieden, natürlich). Es gibt durchaus RV, die so verfahren, allerdings sind diese meist (genau wie wir) Spezialveranstalter außerhalb des Massenmarktes - auch preislich. Bei Billigreisen für 200 bis 400 EUR pro Woche halte ich das aber kaum für realisierbar.

    Gruß,

    soedergren

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