• sebstruck
    Dabei seit: 1268438400000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1273564938000

    Hallo Community,

    ich hab mich mal schlau gemacht, dachte aber ich poste hier zur Sicherheit. Am Samstag soll unser Urlaub an die Algarve los gehen. Nun sieht es aber so aus, als würde sich die Natur gegen uns gewendet haben und Portugal unter der Aschewolke vergraben.

    Zunächst hoffte ich, dass es schnell vorüber geht, doch sieht es auf Satellitenbildern so aus, als würde da ordentlich was hinter her kommen. Ich hoffe immer noch inständig, dass sich alles auflöst, wollte aber schon mal vorher ein paar Dinge abklären, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein:

    Da wir Flug und Hotel getrennt gebucht haben, handelt es sich um zwei Reiseveranstalter bei uns. Wir haben bisher keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen (Fragt mich nicht warum? Wahrscheinlich aus geldtechnischen Gründen).

    Wie ist das nun, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, aufgrund des ausfallenden Fluges?

    Bei Ryanair hab ich gesehen und gelesen, dass die den Preis bei Ausfällen wegen der Aschewolke erstatten. Aber wie ist das beim Hotel (Reiseveranstalter VTours)?

    Liegt eine erhebliche Störung vor, wenn wir nicht mehr fliegen können? Ist das auch ohne Reiserücktrittsversicherung gültig? Und wird mir dann der komplette Hotelpreis erstattet?

    Vielen Dank, euer Sebastian

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1273566536000

    @sebstruck

    auszug aus den agb´s von vtours:

     

    ...

    14. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

    .....

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Klimi69
    Dabei seit: 1149897600000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1274304035000

    haben vorgestern im Radio gehört, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn es jetzt zu Streichungen im Flugverkehr auf Grund des Vulkans kommt. Reiseveranstalter Phönix und das Reisebüro sagen bis jetzt nur mündlich zu, dass die Reise kostenlos storniert werden kann und das man nur den evtl. höheren Flughafenzuschlag bei einer Rückreise zahlen muß. Haben unsere Reise erstmal bis Freitag reservieren lassen und googeln noch fleißig.

    LG die Klimis

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1277228491000

    Gibt`s jetzt schon Erfahrungsberichte, wie die RV sich im Nachhinein verhalten haben ? Man hörte ja in einigen Anmerkungen, das nach und nach Rechnungen über Hotelkosten und anteilige Flugkosten für den Rückflug eintrudeln. Das sah doch in vielen Fällen vor Ort während der Krise ganz anders aus. Da sprach anscheinend niemand von späteren Rechnungen.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1277735233000

    Hier die offizielle Lesart eines Reiseveranstalters, in diesem Beispiel FTI aus München.

    ( ... )

    die außergewöhnlichen Auswirkungen, die durch den Vulkanausbruch auf Island verursacht worden sind und die damit einhergehenden, bisher noch nicht dagewesenen Beeinträchtigungen für den europäischen Flugverkehr liegen bereits einige Zeit hinter uns. In der über 25-jährigen Geschichte unseres Unternehmens war dies die in ihren Auswirkungen größte Krise, die wir bislang zu bewältigen hatten. Etwa 15.000 unserer Kunden in den Zielgebieten waren hiervon betroffen.

    Unsere größten Anstrengungen haben wir im Rahmen der Krise darauf verwendet, die Unterbringung unserer Kunden so gut und effizient wie möglich zu gewährleisten und eine schnellstmögliche Rückreise zu organisieren. Die im Rahmen der unfreiwilligen Verlängerung in Anspruch genommenen zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, haben hierbei erhebliche Zusatzkosten verursacht, die in einem solchen Fall der Kündigung wegen höherer Gewalt nach dem Gesetz vollständig vom Reisenden zu tragen sind. Auch im Rahmen der Rückbeförderung entstanden Mehrkosten. Diese sind dem Gesetz nach jeweils vom Veranstalter und vom Reisenden hälftig zu tragen.

    Bereits im Zielgebiet hatten wir im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt und die Kunden darüber informiert, dass wir die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernehmen. Des Weiteren hatten wir uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten an unsere Kunden vorbehalten. Insgesamt ist FTI aber auch insoweit zunächst in Vorleistung gegangen gegenüber den Leistungsträgern vor Ort sowie natürlich auch gegenüber den Fluggesellschaften. Dies vor allem um die hiermit verbundene Aufregung für unsere Kunden möglichst gering zu halten und um möglichst günstige Übernachtungstarife auszuhandeln.

    Nachdem die Ermittlung und buchungsbezogene Zuordnung dieser Kosten einige Zeit der Recherche und der Abstimmung mit unseren Partnern vor Ort sowie den Fluggesellschaften in Anspruch genommen hat, haben wir nunmehr die ersten Schreiben versendet, in denen wir die Erstattung unserer Auslagen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen ab der jeweils zweiten Zusatznacht sowie die hälftigen Mehrkosten, die im Rahmen der Rückbeförderung entstanden sind, geltend machen.

    ( ... )

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • sternchen55555
    Dabei seit: 1210204800000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1277741904000

    Oh, den Brief von FTI habe ich auch....

  • Lugansk
    Dabei seit: 1247184000000
    Beiträge: 685
    geschrieben 1277744059000

    Hallo!

     

    Zum Teil wurde von Reiseleitern vor Ort versprochen das keine zusätzlichen Kosten auf den Reisenden hinzu kämen.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1277751625000

    Falls FTI -wie in diesem Beispiel- den Reisevertrag tatsächlich gekündigt hat würde formal dem Inhalt des Schreibens nichts im Wege stehen. So ist die Rechtslage !

    Nur wie sollte die angesprochene Kündigung denn erfolgt sein ? Im Reisevertrag gilt nur die Schriftform. Aber mündliche Zusagen der RV durch die örtliche Reiseleitung gelten trotzdem als Leistungsversprechen. Doch dafür steht ein Betroffener in der Beweispflicht. Er muss das entweder durch ein schriftliches Dokument oder durch Zeugenaussagen ebenfalls Betroffener nachweisen.

    Eine pauschale nicht spezifizierte Rechnung über 50% der Mehrkosten für den Rückflug würde ich auch nicht akzeptieren.

    Ich glaube, hier ist wohl wieder ein Nährboden für Rechtsanwalte und Beschäftigung für Gerichte geschaffen worden.

    Gruss Gabriela

  • crysopras
    Dabei seit: 1272153600000
    Beiträge: 9
    geschrieben 1278242549000

    Unglaublich,

    Wir erhielten dies Schreiben gestern und ich muss sagen, vor Ort wurde uns die volle Kostenübernahme zugesichert.

    Man brüstete sich gar damit, dass Big Xtra (FTI) im Gegensatz zu manche anderen Gesellschaften die Verträge nicht kündigen!!!

    Zurück ging es mit einem Türkischen Inlandflieger, (Der Linienverkehr war bereits aufgenommen)

    Wir werden nicht zahlen!!!!

    Mit nichte glaube ich, dass ein Flieger, türkischer Herkunft mehr kosten soll, wie ein Flieger der Star Alliance...

    Mit Nichtwissen bestreite ich, eine Kündigung erhalten zu haben.

    Mit Nichtwissen bestreite ich, über erhöhte Kosten informiert worden zu sein.

    Mit Wissen klage ich an, mit einem Kind unter 2 Jahren über Nacht in ein Bazar gepfercht worden zu sein.

    Mit Wissen klage ich an, dass dies unter Täuschung der Tatsachen geschah.

    Mit Wissen klage ich an, dass Flüge zurück bereits in Linienmaschinen verfügbar waren.

    usw.....

    Das Thema FTI und alle Unterorganisationen hat sich für mich nun entgültig erledigt, und somit auch das Thema Sonnenklar.tv!!

    Diese schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu.

    Sonnenklar.tv proglamiert, dass man als Sonnenklar.tv - Kunde besondere...... Unsinn!!! Man ist kein Sonnenklar.tv Kunde..... die zocken nur ab!

    Ich finde, hier sollte eine Sammelklage eingereicht werden!

    Grüße

    Dirk

  • Eva172
    Dabei seit: 1272326400000
    Beiträge: 13
    geschrieben 1278256817000

    Waren im April in Ägyp. und hatten Mehrkosten durch den Flug und Telefonate,weil man sich um uns nicht kümmerte.Haben alles in der rechtlichen Zeit bei Urlaubstours eingereicht,ausser die Visaabrechnung,die erst viel später erhalten werden konnte,haben aber bei den Schreiben darauf hingewiesen.Heute die knallharte Antwort,wir erhalten nichts zurück weil wir die Zeit nicht eingehalten hätten.Wer kann mich auf ein Portal weiterleiten zum nachlesen meiner Rechte.Anwalt kostet ja auch wieder Geld.Danke im vorraus. Petra

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!