chepri, nicht ganz, denn auch LH dünnt inzwischen den Flugplan nach CAI aus.
Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
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geschrieben 1302461923000
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geschrieben 1302465345000
@gabriela_maier sagte:
Was Buchungen angeht, die nach Wegfall der Reisewarnungen neu getätigt wurden kann das natürlich nicht gelten. Wenn in Reisebestätigungen wegen den Vorkommnissen nichts von einem Vorbehalt der gebuchten Reise steht ( Flugtag, Flughafen, Hotel ) sieht das ganz anders aus.
Ich habe mir das mal bei einem Angebot für Juni angeschaut, RV HCX-VTours, LMX, usw. Dort steht unter den Fluginformationen:
[i]"- Die angezeigten Flugdaten haben wir vom Veranstalter als [u][color=#ff0000]mögliche[/u] [/color]Flüge für dieses Angebot erhalten. [/i]
- Werden verschiedene Flugmöglichkeiten angezeigt? Dann gibt es noch verschiedene Flugtermine.
Der Veranstalter wird Sie entsprechend der freien Plätze einbuchen und Sie entsprechend informieren."
(Der Rest geht ums Übliche: mögliche Zeiten - , Airline -, Streckenführungsänderung)
Bemerkungen zum Flughafen / Hotel habe ich nicht gefunden.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1302466117000
Fortsetzung:
"Mögliche Flugdaten" ist ja schon ein ein Gummibegriff = sehr dehnbar.
Beinhaltet er auch, dass es eben keine Flüge - ab diesem Flughafen - geben könnte ?
Ich weiß es nicht...
Vor Ort den Urlauber in ein anderes Hotel zu setzen, da das Gebuchte noch geschlossen ist, geht gar nicht.
Ist m. E. äußerst unkorrekt. Hier hat der RV eine Informationspflicht vor Antritt der Reise, so dass der Urlauber - wenn es ihm nicht passt - stornieren kann.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1302472008000
Ggf. hat das Hotel die Informationspflicht und muss dieser nicht zwingend nachgekommen sein.
Ich erinnere andere krisenbedingte Schließungen, die den Incoming Agencies erst am Tage der Entscheidung mitgeteilt wurden!?
Es muss also nicht arglistig sein, wenn ein Hotel aus wirtschaftlichen Gründen kurzfristig die Reissleine zieht und ebensowenig hat der Veranstalter den Kunden bewusst getäuscht!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1302474570000
Ich darf euch ganz lieb und nett daran erinnern, dass wir uns in diesem thread doch auf die Frage "Flugtag......" beschränken sollten.
Natürlich wäre auch die Frage "Anderes Hotel als gebucht" mal was ganz interessantes, aber dazu empfehle ich dann einen eigenen thread, sofern es einen solchen noch nicht geben sollte.
Wer solche Angebote bucht, ist selber schuld, wenn der Veranstalter mit ihm macht was er will. Das sind doch reine Glücksreisen und irgendwelche Rechte des Kunden sehe ich überhaupt keine mehr.
Noch einen schönen Gruß aus dem schon sommerlich warmen Toledo (sitze jetzt mit kurzem Hemd auf meinem Balkon und blicke auf die erleuchtete Kathedrale und den Alcazaba)
chepri
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geschrieben 1302512438000
@chepri Kurz OT
Selbstverständlich gibt es bereits einen Thread zum Thema "Hotel geschlossen", allerdings wurde die TO sehr kurzfristig vor der Abreise davon in Kenntnis gesetzt.
"Vor Ort in ein anderes Hotel" betraf bisher die überbuchten Hotels (Seiten 3-5 drei Threads dazu). OT Ende
Zum Thema: Im Preisteils eines Kataloges (Auszug aus den AGB) ist nachzulesen, dass die Fluggesellschaft geändert werden kann. Am Ende dieses Auszuges gibt es einen Hinweis auf die vollständigen AGB mit Angabe der Internet-Seite.
Im RB erhält man eine Buchungsbestätigung mit den voraussichtlichen Flugzeiten.
In den AGB dieses RV hier im Netz kann man zu Flugzeiten, Streckenverlauf das Folgende lesen:
"Der Veranstalter weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros oder Internet Service Center sind unverbindlich." =11536#]Hier nachzulesen
Von möglichen Flugdaten (und damit verbunden: nicht möglichen Flugdaten / anderer Abflughafen ? ) ist hier nicht die Rede.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1302605588000
Stornierung der Flugstrecke
Hallo zusammen,
wir haben im Januar bei Schauinsland eine Reise für September nach Ägypten gebucht. Flug Köln - Hugahda, Hurghada - Köln. Flugzeiten standen noch nicht fest. Jetzt bekommen wir plötzlich die Mitteilung, das die Flugstrecke storniert wurde. Wir sollen ab Düsseldorf fliegen (mit GLX, wo ich noch nichts Positives von gehört habe) und bekämen 40€ pro Person erlassen.
Wenn ich eine Bestätigung ab Köln habe, dann möchte ich auch ab Köln fliegen.
Habe ich da eine Chance??????
Viele Grüße
Anja
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geschrieben 1302606348000
Welche Chance meinst Du?
Wenn Dir die Verlegung nicht zusagt, dann kannst Du die Reise kostenfrei stornieren oder alternativ versuchen mit dem RV andere Modalitäten auszuhandeln.
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geschrieben 1302611035000
Aber das steht doch alles schon -zig mal auf den 10 Seiten hier.
Sollte aber deine Frage nach der "Chance" auf die Erfolgsaussichten einer Klage um Einhaltung des Reisevertrags abzielen (ich gehe davon aus, dass ein solcher mit der "Bestätigung" gemeint ist) halte ich diese für relativ gering.
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geschrieben 1302616901000
Du hast eine "Chance" ab Köln, wenn du das tust, was curiosus vorschlägt.
Andere Chancen wird es - wie chepri schreibt - nicht geben.
Akzeptiere, storniere oder suche selbst nach Alternativen ab Köln.
Allerdings muss ich sagen, dass ich die ev. entstehenden "Umstände" bezügl. Abflug ab Köln oder ab Düsseldorf als äußerst lapidar empfinde.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)