• feuerelli
    Dabei seit: 1109721600000
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    geschrieben 1291881432000

    Hallo ihr Lieben, ich brauch ganz dringend Eure Hilfe....hab zwar schon bissel hier im Forum geblättert aber nicht das Richtige gefunden.

    Wir wollten im April für eine Woche in die Sonne, nach Ägypten. Da wir schnell gebucht haben, auch einen ganz guten Preis gefunden....denke ich zumindest.

    So jetzt wollte ich mir die Flugzeiten nocheinmal ansehen und da finde ich (auch hier im Forum) das German Sky Airlines gar nicht nach Ägypten fliegt. Telefonate mit dem Reisebüro...Wir kümmern uns... Keine Auskunft von Alltours... Plötzlich kommt die Änderung. Wir fliegen jetzt nicht von Erfurt, sondern von Leipzig und nicht am 15.04. sondern am 16.04. und nicht mit GHY sondern mit TAS.... Ganz zu schweigen von den total besch..... Flugzeiten (morgens um 4 in Ägypten ab)PANIK.... Wir könnten jetzt kostenlos stornieren... wollen wir aber nicht... Habt ihr ne Idee, haben wir Anspruch auf irgend ne Art Entschädigung.... Wir müssen uns bis 15.12. entscheiden...

    Ich danke euch jetzt schon vieletausendmal......

     

    LG Sissi

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1291883084000

    Für was wollt ihr entschädigt werden, wo euch noch kein Schaden entstanden ist????? :shock1: Entweder storniert ihr die Reise oder euer Reisebüro hilft euch bei einer Umbuchung. Obwohl es hier schon -zigmal dargestellt wurde: Die Flugzeiten sind immer unverbindlich und können sich noch oft ändern. Dass der Abreisetag verschoben wurde ist zwar blöd, aber eben nicht zu ändern. Bis April ist es ja noch ein bißchen hin, bestimmt findet ihr eine gute Alternative, u.U. vielleicht von einem anderen Flughafen.

  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1291884496000

    @tina1312 sagte:

    Dass der Abreisetag verschoben wurde ist zwar blöd, aber eben nicht zu ändern.

    Was den Schaden, die Flugzeiten und die airline angeht, gebe ich dir recht. Über den Wechsel des Flughafens müßte man diskutieren. Was den Abreisetag angeht, sehe ich das als Kündigung des Vertrags, verbunden mit einem neuem Angebot.

    Sehr fraglich ist, ob man durchkommt, wenn man auf Erfüllung des Vertrags pocht. Wer weiß, was die Gründe für die Änderung sind und hier wäre mir das Risiko schon sehr groß. Allerdings weiß ich nicht, was die TE wirklich will:

    a) Stornieren nicht (fraglich ob das überhaupt notwendig, oder Vertrag nicht eh schon aufgelöst, aber wohl nur eine akademische Frage)

    b) Die Änderungen nicht hinnehmen

    c) Geld rausholen?

    Mein Vorschlag: Kontak mit der Buchungsstelle aufnehmen, schauen ob es für den gewünschten Tag und Fluhafen eine Alternative gibt, evtl. Mehraufwendungen (die natürlich im Rahmen sein müssen) dem Veranstalter präsentieren.

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1291884821000

    Das wird er nur selber wissen, was er eigentlich will ;)

    Du wirst recht haben mit dem Abreisetag, aber er wenn das hinnimmt, ist ja eigentlich ok und dann kann er sich ja auch gleich nach Alternativen bez. Ablughafen etc. umschauen, das meinte ich damit. Das Reisebüro wird ihn da ja wohl auch unterstützen.

  • Bifi44
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    geschrieben 1291919292000

    @ tina

    Eigentlich ist ja kein Schaden entstanden?

    Flugzeiten?    vakant

    Abflughafen    nicht mit der Buchung übereinstimmend

    Abflugtag       verschoben

    was bleibt bisher

    Zielort?

    Hotel?

    es ist ja noch hin bis zum Urlaub, da kann sich noch einiges ändern.

    Was mir hier bleibt ist folgendes:

    Sch... Kunde Hauptsache ich habe einen Vertrag mit dir dann wirst du erst einmal im Rahmen der AGB geärgert und dann schauen wir mal was wir noch mit dir und deiner Buchung anstellen können um unsere Rendite zu steigern und der Kunde (noch nicht) abspringt.

    Vertragstreue vom RV zum Kunde sieht anders aus.

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1291920396000

    Vertragstreue eines RV zum Kunden ? Ja, wo lebst du denn ? Klaus Lage hat das in seinem Lied "Monopoly" am besten beschrieben: "wir sind nur die Randfiguren...."

    Auch die Reisebranche unterwirft sich -aus ihrer Sicht- den für sie notwendigen wirtschaftlichen Zwängen, und daraus resultiernde Kollateralschäden sind zwar bedauerlich, aber "leider" unvermeidbar. **** happens.

    Gruss Gabriela

  • vonschmeling
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    geschrieben 1291924971000

    @chepri sagte:

    Mein Vorschlag: Kontakt mit der Buchungsstelle aufnehmen, schauen ob es für den gewünschten Tag und Fluhafen eine Alternative gibt, evtl. Mehraufwendungen (die natürlich im Rahmen sein müssen) dem Veranstalter präsentieren.

    Genau so ... und nicht "**** happens!" :frowning:   :shock1:

    Sowohl der Anreisetag als auch die Änderung des Flughafens sind wesentliche vertragliche Änderungen, die nur mit eurer Zustimmung möglich sind.

    Flugzeiten und Carrier allerdings sind nicht verbindlich gebucht worden, wobei vielleicht zu bemerken wäre, dass der überwiegende Teil der TAS ( = Lotus Air, mehr dazu sh. Airline Forum) Flüge nicht von TAS durchgeführt wird und überaus wahrscheinlich mit einer weiteren Änderung zu rechnen ist.

    Falls ihr keine Lust habt, noch eine Runde im Roulette mitzuspielen, geht so vor, wie chepri es rät!

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
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    geschrieben 1291927598000

    Ich versuche das "Roulette" noch etwas zu verdeutlichen:

     

    Bei einer Pauschalreise ist eine Flugverschiebung von 00:01 auf 23:59 = 23 Stunden und 58 Minuten unter "dumm gelaufen" zu verbuchen.

     

    Eine Verschiebung von 23:59 auf 00:01 = 2 Minuten ist aber ein erheblicher Reisemangel und da kann man(n und auch Frau) kostenfrei stornieren oder sogar eine Reisepreisminderung einklagen. ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1291932300000

    @mkfpa sagte:

    Eine Verschiebung von 23:59 auf 00:01 = 2 Minuten ist aber ein erheblicher Reisemangel und da kann man(n und auch Frau) A) kostenfrei stornieren oder B) sogar eine Reisepreisminderung einklagen. ;)

    A) wie beschrieben, wobei es sicherlich keine sehr hübsche Alternative ist!?

    B) nach erlittenem Schaden ... i.e. es betrifft ggf. nur eine vorverlegte Rückreise!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1291944585000

    Egal wie! Abflughafen und Abflugtag haben verbindlich zu sein!!! Egal, welcher Veranstalter, egal mit welcher Airline er zusammenarbeitet und egal, welche Einbußen er hinnehmen muss, um seinen VERTRAG zu erfüllen! Im Notfall (für den VA)

    kann er mir MEINE Rechte ABKAUFEN!!! aber dann zu MEINEN Bedingungen!

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