• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1308676984000

    Ok, so ist mir das auch bekannt...dann ist alles klar und geklärt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • bernhard707
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    geschrieben 1308677008000

    Und wozu, um noch ein Paar Euro für ein Essen oder ein paar Getränke rauszuholen? Meine Güte...

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1308677349000

    bernhard,

    wir sollten uns doch mittlerweile nach all den Jahren hier daran gewöhnt haben, das es Leute gibt die einfach von dem Zwang besessen sind alles (oder das was sie glauben herausholen zu können) herauszuholen.

    Juristisch mögen sie manchmal im Recht sein...moralisch/soziologisch sollte man es aber besser nicht immer bewerten!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Bienekind
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    geschrieben 1308680465000

    @ p.luks: Du schreibst: "Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8."

    Da dein Flug erst im Juli stattfindet - vom Rückflugtermin her vermute ich Mitte Juli - passt da was nicht. In der von dir genannten  EU-Verornung heißt es nämlich in Artikel 5: 

    "Annullierung

    (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen

    Fluggästen

    a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen

    gemäß Artikel 8 angeboten,

    b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen

    gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und

    Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung,

    wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende

    Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der

    planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen

    gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben

    b) und c) angeboten und

    c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf

    Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei

    denn,

    i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei

    Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,

    oder

    ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum

    zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der

    planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein

    Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen

    ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der

    planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel

    höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit

    zu erreichen, oder

    iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben

    Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und

    erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,

    das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor

    der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel

    höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen

    Ankunftszeit zu erreichen."

     

     Da sollte der Fachanwalt aber mal genau nachlesen... ;)

  • p.luks
    Dabei seit: 1154304000000
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    geschrieben 1309187955000

    @Bienekind

     

    Unserer Flug geht Ende Juli bis Anfang August. Im April wurden wir über die Annulierung informiert. Das ist weit mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug und aus diesem Grund eregben sich keine Ausgleichzahlungen gem. dem Artikel 7 (welchen du fett markiert hast).

     

    Die Artikel 8 und 9 bleiben von der Annulierung unberührt und sind weiterhin gültig.

     

    Diese Information habe ich nicht nur von dem Anwalt, sonder als erstes vom LBA (Luftfahrtbundesamt) erhalten.

    @bernhard707 & Holginho

    Es geht hier nicht um ein paar Euro rauszuholen. Sondern um viel mehr - um das Recht jeden einzelnen.

     

    Bis heute liegt von Seiten der Airline keine Begrüdung für die Annulierung vor. Ich vermute es sind wirtschaftliche Gründe. Nun soll ich als Fluggast Zusatzkosten hinnehmen (ca. 300,00 €) für Hin- und Rückfahrt zum neuen Flughafen, damit die Airline Geld sparen kann?

     

    Darf ich Euch dann das nächste mal auch per Vertrag einen PC für 699 € verkaufen und kurz vor der Auslieferung sage ich Euch, Ihr bekommt einen Wertmäßig billigeren zum selben Preis. Statt der kostenlosen Lieferung müsst Ihr Euch den dazu noch selbst abholen, weil es für mich selbst wirtschaftlicher ist? Finde ich Gut, wenn Ihr das dann auch so annehmt - Ihr seid fortan meine besten Kunden. ;)

     

     

    http://diver-boys.jimdo.de
  • bernhard707
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    geschrieben 1309191209000

    Mein Einwand war

    @bernhard707 sagte:

    Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?

    von Übernahme der Kosten für Transfers war keine Rede.

    Übernimmst Du bei Verkauf eines PC für €699 auch eine Schulung für Grundkenntnisse des Benutzers?

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • p.luks
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    geschrieben 1310636528000

    Letzter Stand:

     

    Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir uns zusätzlich nocheinmal Angebote für einen Mietwagen einholen lassen und die Kosten berechnet. Demnach ergab sich, dass der Mietwagen teurer ist, als der Transfer. Das haben wir der Air Berlin erneut mitgeteilt und die Kosten gegenübergestellt.

     

    Letzten Dienstag (12.07.2011) bekamen wir die Antwort von Air Berlin, dass sie die Kosten für den Transfer nun übernehmen werden.

     

    Was endgültig dazu geführt hat, dass Air Berlin nun doch die Kosten übernimmt, kann ich nicht sagen. Wir hatten zwischenzeitlich auch Anzeige beim LBA erstattet. Nun bleibt es abzuwarten, dass sie die Aussage auch wahrnehmen. Doch das sehen wir dann nach dem Urlaub, wenn wir die Rechnung einreichen.

     

    In vielen Fällen soll eine Anzeige beim LBA bereits schon wunder bewirkt haben.

     

    Bis dahin "Happy Holiday". ;)

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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1310646694000

    Ok, das Thema dürfte damit behandelt sein... Machen wir zu!

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