Ok, so ist mir das auch bekannt...dann ist alles klar und geklärt.
Flugtag-Flughafen-Fluglinie geändert! HILFE!
-
geschrieben 1308676984000“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
-
geschrieben 1308677008000
Und wozu, um noch ein Paar Euro für ein Essen oder ein paar Getränke rauszuholen? Meine Güte...
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1308677349000
bernhard,
wir sollten uns doch mittlerweile nach all den Jahren hier daran gewöhnt haben, das es Leute gibt die einfach von dem Zwang besessen sind alles (oder das was sie glauben herausholen zu können) herauszuholen.
Juristisch mögen sie manchmal im Recht sein...moralisch/soziologisch sollte man es aber besser nicht immer bewerten!
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1308680465000
@ p.luks: Du schreibst: "Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8."
Da dein Flug erst im Juli stattfindet - vom Rückflugtermin her vermute ich Mitte Juli - passt da was nicht. In der von dir genannten EU-Verornung heißt es nämlich in Artikel 5:
"Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 8 angeboten,
vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und
Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung,
wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der
planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen
gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben
und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
sie werden über die Annullierung mindestens zwei
Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,
oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum
zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der
planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein
Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen
ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der
planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen."
Da sollte der Fachanwalt aber mal genau nachlesen...
-
geschrieben 1309187955000
Unserer Flug geht Ende Juli bis Anfang August. Im April wurden wir über die Annulierung informiert. Das ist weit mehr als 2 Wochen vor dem geplanten Abflug und aus diesem Grund eregben sich keine Ausgleichzahlungen gem. dem Artikel 7 (welchen du fett markiert hast).
Die Artikel 8 und 9 bleiben von der Annulierung unberührt und sind weiterhin gültig.
Diese Information habe ich nicht nur von dem Anwalt, sonder als erstes vom LBA (Luftfahrtbundesamt) erhalten.
Es geht hier nicht um ein paar Euro rauszuholen. Sondern um viel mehr - um das Recht jeden einzelnen.
Bis heute liegt von Seiten der Airline keine Begrüdung für die Annulierung vor. Ich vermute es sind wirtschaftliche Gründe. Nun soll ich als Fluggast Zusatzkosten hinnehmen (ca. 300,00 €) für Hin- und Rückfahrt zum neuen Flughafen, damit die Airline Geld sparen kann?
Darf ich Euch dann das nächste mal auch per Vertrag einen PC für 699 € verkaufen und kurz vor der Auslieferung sage ich Euch, Ihr bekommt einen Wertmäßig billigeren zum selben Preis. Statt der kostenlosen Lieferung müsst Ihr Euch den dazu noch selbst abholen, weil es für mich selbst wirtschaftlicher ist? Finde ich Gut, wenn Ihr das dann auch so annehmt - Ihr seid fortan meine besten Kunden.
http://diver-boys.jimdo.de -
geschrieben 1309191209000
Mein Einwand war
@bernhard707 sagte:
Von welchen 'noch weiteren Betreuungsleistungen' sprichst Du?
von Übernahme der Kosten für Transfers war keine Rede.
Übernimmst Du bei Verkauf eines PC für €699 auch eine Schulung für Grundkenntnisse des Benutzers?
Life is too short to limit your vision ... indeed -
geschrieben 1310636528000
Letzter Stand:
Nach Rücksprache mit unserem Anwalt haben wir uns zusätzlich nocheinmal Angebote für einen Mietwagen einholen lassen und die Kosten berechnet. Demnach ergab sich, dass der Mietwagen teurer ist, als der Transfer. Das haben wir der Air Berlin erneut mitgeteilt und die Kosten gegenübergestellt.
Letzten Dienstag (12.07.2011) bekamen wir die Antwort von Air Berlin, dass sie die Kosten für den Transfer nun übernehmen werden.
Was endgültig dazu geführt hat, dass Air Berlin nun doch die Kosten übernimmt, kann ich nicht sagen. Wir hatten zwischenzeitlich auch Anzeige beim LBA erstattet. Nun bleibt es abzuwarten, dass sie die Aussage auch wahrnehmen. Doch das sehen wir dann nach dem Urlaub, wenn wir die Rechnung einreichen.
In vielen Fällen soll eine Anzeige beim LBA bereits schon wunder bewirkt haben.
Bis dahin "Happy Holiday".
http://diver-boys.jimdo.de -
Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1310646694000
Ok, das Thema dürfte damit behandelt sein... Machen wir zu!