• Sue1975
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1240487797000

    Der Beitrag von Thorben-Hendrik ist der hilfreicheste und beste von allen, da findet man alles. Wirklich wichtig wirds halt erst ab dem §, wo die Entschädigung aufgelistet ist.

    Ich hatte letztes Jahr mit C. eine Flugverspätung von sage und schreibe 37,5 (in Worten: siebenunddreißig komma fünf) Stunden - da hattet Ihr noch richtig Glück *ggg* Strecke Antalya-München.

    Ich habe zuerst meinen Reiseveranstalter angeschrieben und ihm den Vorfall geschildert. Und auch bebildert. Desweiteren bekamen wir am Gate in AYT vor dem Abflug eine Bestätigung, dass sich unser Flug verspätet hat + Grund (bei uns angeblich technische Störungen)

    Gleichen Brief wie an den Reiseveranstalter habe ich auch an die Fluggesellschaft geschickt und meine Ansprüche nach dem von Thorben-Hendrik geposteten Europäischen Richtlinien gestellt, was in meinem Fall 400 Euro gewesen wären. Bitte, formuliert in Eurem Schreiben, dass Ihr von der Übersendung eines Reisegutscheines abseht, da Ihr in der Wahl Eurer zukünftigen Urlaubsreise und des Veranstalters flexibel sein wollt.

    Ich streite seit Oktober mit der Fluggesellschaft C. Statt den 400 Euro haben sie mir, auch wenn ich extra drauf hingewiesen habe, dass ich das NICHT möchte, einen Reisegutschein über 285 Euro zugeschickt. Damit sind für C die Ansprüche abgegolten. Ich persönlich habe jetzt also einen Reisegutschein, der zwei Jahre gültig ist, nur bei C oder dem Veranstalter von C einzulösen ist, was ein riesen Mist ist, wenn ich das mal so sagen darf !

    Ich habe dann um Barauszahlung gebeten - da hat man den Gutschein mal eben um 50 Euro gekürzt !

    Inzwischen kümmert sich mein Anwalt darum.

    WEnn ich Dir bei der Formulierung helfen soll, sag Bescheid. Habe noch alles hier.

    LG Sue
  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1240567582000

    In diesem und ähnlichen Fällen vielleicht ganz hilfreich:

    LBA Fluggastrechte und Muster-Formulare

    Wichtig ist allerdings noch folgendes: "... soweit es Flüge betrifft, die von deutschen

    Flughäfen ausgehen bzw. Flüge aus Drittstaaten, die Flughäfen in Deutschland zum Ziel haben und von einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt werden."

    Grup,

    soedergren

  • kiriadombo
    Dabei seit: 1237852800000
    Beiträge: 40
    geschrieben 1241697858000

    Wie verhält es sich, wenn der Anschlussflug verspätet ankommt; man dadurch die geplante Maschine nicht mehr bekommt und ersatzweise eine andere Route mit erheblich mehr Zeitaufwand fliegen muss und extrem verspätet ANKOMMT.

    Ich finde hier immer nur Erwähnung des Abfluges?

    Vielen Dank

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1241698090000

    ...steht oben im aktuellen und festgetackerten Thread zum Thema. ;) Entscheidend ist die Ankunftszeit (Verspätung) am letzten Zielflughafen der Route wie es auf dem Ticket angegeben ist... ;)

  • uschi 404
    Dabei seit: 1257897600000
    Beiträge: 21
    geschrieben 1260189278000

    Hatte am 21.11  11 Stunden Flugverspätung Frankfurt-Punta Cana.30Minuten vor Ablug am Gate erfahren.Habe eine Bestätigung von Condordarüber.Mein Reisebüro will sich darum kümmern.Mit wievielEuro kann ich rechnen.Habe gehöhrt bei einer Verspätung von über 5Stunden und einer Flugstrecke über 4000km ist es wie annuliert zurechnen und ca. 600 Euro zurück zubekommen. Wer kennt sich mit demneuen Recht aus?

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
    Beiträge: 7625
    geschrieben 1260191143000

    Ja, Du hast Anspruch auf die 600 EUR.

    Schau mal hier. Speziell die Artikel 6 und 7 sind für Dich maßgeblich.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1260194986000

    Und schau mal in diesen Therad.

    Es müsste 600 Euro geben, vorausgesetzt, es liegt kein Entschuldigungsgrund vor (Wetterunbilden usw.).

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
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    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1260197573000

    @uschi404

    Schön, wenn Dein Reisebüro sich kümmert. Aber egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine reine Flugbuchung gehandelt hat, Ansprechpartner für Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 ist immer die Fluggesellschaft ( und nicht der Reiseveranstalter ). Also die Forderung gleich zur Airline weiterleiten (lassen).

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • KHaucke
    Dabei seit: 1107734400000
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    geschrieben 1260291797000

    Hallo,

    wir hatten im Februar 2008 eine Verspätung über 6 Stunden, von Frankfurt nach Cancun (Mexiko). Wir haben am Flughafen eine Mahlzeit bekommen, weiter nichts. Condor antwortete auf die Beschwerde, wir wären ja befördert worden, obwohl ich die 600,00 € gefordert hatte.

    LG Kerstin 

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1260298197000

    Wenn Du damals (2008 ? ) auf dieses Antwortschreiben nicht reagiert hast, wirst Du jetzt  den Vorgang nicht wieder neu beleben können. Denke, Stillschweigen dient praktisch als Akzeptanz.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
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