Der Beitrag von Thorben-Hendrik ist der hilfreicheste und beste von allen, da findet man alles. Wirklich wichtig wirds halt erst ab dem §, wo die Entschädigung aufgelistet ist.
Ich hatte letztes Jahr mit C. eine Flugverspätung von sage und schreibe 37,5 (in Worten: siebenunddreißig komma fünf) Stunden - da hattet Ihr noch richtig Glück *ggg* Strecke Antalya-München.
Ich habe zuerst meinen Reiseveranstalter angeschrieben und ihm den Vorfall geschildert. Und auch bebildert. Desweiteren bekamen wir am Gate in AYT vor dem Abflug eine Bestätigung, dass sich unser Flug verspätet hat + Grund (bei uns angeblich technische Störungen)
Gleichen Brief wie an den Reiseveranstalter habe ich auch an die Fluggesellschaft geschickt und meine Ansprüche nach dem von Thorben-Hendrik geposteten Europäischen Richtlinien gestellt, was in meinem Fall 400 Euro gewesen wären. Bitte, formuliert in Eurem Schreiben, dass Ihr von der Übersendung eines Reisegutscheines abseht, da Ihr in der Wahl Eurer zukünftigen Urlaubsreise und des Veranstalters flexibel sein wollt.
Ich streite seit Oktober mit der Fluggesellschaft C. Statt den 400 Euro haben sie mir, auch wenn ich extra drauf hingewiesen habe, dass ich das NICHT möchte, einen Reisegutschein über 285 Euro zugeschickt. Damit sind für C die Ansprüche abgegolten. Ich persönlich habe jetzt also einen Reisegutschein, der zwei Jahre gültig ist, nur bei C oder dem Veranstalter von C einzulösen ist, was ein riesen Mist ist, wenn ich das mal so sagen darf !
Ich habe dann um Barauszahlung gebeten - da hat man den Gutschein mal eben um 50 Euro gekürzt !
Inzwischen kümmert sich mein Anwalt darum.
WEnn ich Dir bei der Formulierung helfen soll, sag Bescheid. Habe noch alles hier.