• KHaucke
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    geschrieben 1260358365000

    Hallo,

    ich hatte noch einmal zu Condor geschrieben und mehrmals telefoniert, aber immer die gleiche Antwort erhalten.

    LG Kerstin 

  • privacy
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    geschrieben 1260372439000

    Jetzt bleibt Dir dann nur die "härtere Gangart" - Anwalt - Klage - Urteil. Aber wie gesagt, das ist sehr von Deinem Einzelfall und dem bisherigen Korrespondenzverlauf abhängig und nicht in jedem Fall erfolgreich.

    Vielleicht ist Dir dieser Weg angenehmer: Melde das doch mal bei euclaim an. Die ziehen nur im Erfolgsfall von der Pauschale ihr Honorar ab. Ansonsten kein finanzielles Risiko.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • KHaucke
    Dabei seit: 1107734400000
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    geschrieben 1260441342000

    Hallo,

    lasse diese Sache auf sich beruhen, da ich auch keine Tickets mehr habe. Sollte dies noch einmal vorkommen, werde ich weitere Schritte einleiten.

    LG Kerstin 

  • uschi 404
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    geschrieben 1261515563000

    Ich hatte am 21.11.09, 11 Stundenflugverspätung,Flug Frankfurt-Punta Cana, da Maschine defekt.Condor schreibt,das von ihnen angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 19.11.09 stellt keine abschließende Entscheidung der vom Bundesgericht vorverlegten Rechtsfrage dar,über die zunächts vom BGHzu entscheiden ist.Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird erwartet,ein Zeitpunkt ist jedoch noch nicht bekannt.

    Condor bittet um Geduld und wird unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen,sobald ihnen eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshof hinsichtlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vorliegt .

    Urteil von 19.11.09 zu sehen, unter www.tagesschau.de ,ins Archiv gehen, Flugverspätung eingeben,Nachricht aus der 20 Uhr Sendung anschauen.

    Kann mir jemand sagen wann der Bundesgerichtshof darüber entscheidet?Wie kann ich das erfahren?Ist das eine gute oder schlechte Reaktion von Condor?

    Freue mich über jede Antwort.

    Danke und allen ein Frohes Fest

    Uschi.

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1261520324000

    Hallo Uschi 404,

    der BGH, der die Mithilfe des EU-Gerichtshofs ja angefordert hatte, wird sicherlich in absehbarer Zeit eine Entscheidung in dieser Sache treffen. Und die wird sich vermutlich an das Urteil des EUGH anlehnen. Bis dahin muß man Condor diese erbetene Zeit wohl geben, zumal nach meinem Kenntnisstand Forderungen aus der EU-Verordnung 261/2004 erst nach 2 Jahren verjähren.

    Gruß privacy

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  • Dylan
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    geschrieben 1261578970000

    @uschi 404 sagte:

    Wie kann ich das erfahren? Ist das eine gute oder schlechte Reaktion von Condor?

    Hier kannst Du Dich immer mal wieder durchwurschteln.

    Die Reaktion von CONDOR ist erst einmal gut. Nach vergangenen zwei Jahren, ohne dass die "entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshof hinsichtlich des Urteils des Europäischen Gerichtshofs" zustande kam, sieht es eventuell nicht mehr so gut aus.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • uschi 404
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    geschrieben 1264630138000

    @privacy sagte:

    Jetzt bleibt Dir dann nur die "härtere Gangart" - Anwalt - Klage - Urteil. Aber wie gesagt, das ist sehr von Deinem Einzelfall und dem bisherigen Korrespondenzverlauf abhängig und nicht in jedem Fall erfolgreich.

    Vielleicht ist Dir dieser Weg angenehmer: Melde das doch mal bei euclaim an. Die ziehen nur im Erfolgsfall von der Pauschale ihr Honorar ab. Ansonsten kein finanzielles Risiko.

    Gruß privacy

    Hallo privacy,

     Habe am 6.1.2009 einen scheck von condor über 120 euro bekommem.Dieses scheint mir aber für 11 stunden flugverspätung FFM-Punta Cana wegen einer defekten maschine etwas sehr wenig.Habe mich an euclaim gewand und alle daten gemailt.Sie schreiben es wird umgehend geprüft und wenn sie den fall übernehmen melden sie sich .Im onlinerechner stand das dieser flug aktuell bearbeitet wird.Dieses ist nun 14 Tage her.Wenn sie diesen fall nicht übernehmen möchte ich einen anwalt einschalten.Wie lang dauert es normal bis euclaim sich meldet? wenn überhaupt.

  • privacy
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    geschrieben 1264669020000

    Hallo Uschi404,

    zunächst die Frage: Hast Du den Scheck von Condor noch bei Dir liegen oder ihn schon eingelöst? Je nach Gericht wurde die Einreichung schon mal als Anerkennung und somit Vergleich gewertet. Dann erübrigen sich alle weiteren Maßnahmen.

    Es gibt aber auch gegenteilige Urteile. Das Landgericht Duisburg (Urteil 20.12.2007, AZ 12 S 69/07) kam zur Ansicht, dass der wirkliche Wille zählt, der Vergleich also nicht automatisch angenommen ist.

     

    Zumindest solltest Du dann in einem Schreiben an Condor mitteilen, daß der Scheck lediglich für Dich einen Abschlag darstellt und Du Dir weitere Forderungen nach Prüfung der Sachlage in den nächsten Wochen vorbehältst. 

    Hast Du kein Bearbeitungszeichen von EUclaim, um Dich nochmals zu vergewissern?

    Eine Email sollte ja möglich sein.

    Gruß privacy

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  • jaci85
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    geschrieben 1265283474000

    Hallo alle zusammen,

     

    habe zur Zeit auch ein kleines Problem bezüglich Flugverspätung und vielleicht könnt ihr weiterhelfen.

    Hatten am 13.12.09 eine 11-stündige Verspätung mit Thai Airways von Bangkok nach Frankfurt.

    Da es schon nachts war, hatte sich alles noch verzögert in Bezig auf Hotel etc. Wir haben zwar ein Zimmer bekommen, aber weder zu essen und zu trinken an dem Abend. Lediglich viele Std. später ein Frühstück,aber da hatten wir aber auch schon 12 Std lang nichts im Magen.

    Nun haben wir einen Wertgutschein aus Kulanz von Thai über 200Dollar pro Person bekommen, den wir aber innerhalb von einem Jahr einlösen müssten.

    Wir haben aber überhaupt keine Chance dieses Jahr zu fliegen, da kein Geld für so einen tollen Urlaub und wollen diesen Wertgutschein nicht.

    Kann man einen Scheck verlangen und warum wurde dies nur aus Kulanz gemacht?Ist es nicht üblich, dass man ab 5 Std. eine Preisminderung verlangen kann?

    Hoffe da kann mir einer weiterhelfen, denn ich würde schon gerne eine Zurückerstattung bekommen.

     

    Lieben Gruß

    Jacqueline

  • juanito
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    geschrieben 1266351210000

    Ist meine Frage von letzter Woche verschwunden? :frowning:

    Finde ihn nicht mehr. Eine Antwort auch nicht.

     

    Hatte gefragt ob ich eine Entschädigung wg. 24 stündigem späteren Abflug ab VRA nach Tegel

    bekommen könnte. Lt. Captain wg. defekter Maschine flog sie erst 1 Tg. später in Berlin ab.

    War eine Nurflugbuchung.

     

    Danke

    j.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
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