• thomas.holl
    Dabei seit: 1251936000000
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    geschrieben 1519641393670 , zuletzt editiert von thomas.holl

    Hallo,

    folgender Sachverhalt ist mir letzte Woche wiederfahren. Ich habe von meinem Reiseveranstalter FTI eine zweite Rechnung nach Anzahlung bekommen, Inder steht dass sich meine reisezeiten geändert haben. Türkisch Airline musste den Flug aus wirtschaftlichen Gründen canceln. Jetzt flieg ich einen Tag später und hab zudem noch bei hin- und Rückflug 2-3 Stunden mehr zwischenaufenthalt in IST. FTI hat mir einen Abschlag von 39 Euro pro Person berechnet. Das entspricht in etwa einer Übernachtung im Hotel die mir ja jetzt fehlt. Mein Reisebüro hat gesagt ich könne das so akzeptieren oder nicht akzeptieren.

    habt ihr Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter? Was könnte passieren wenn ich nicht akzeptiere?

    ich finde durch die längeren zwischenaufenthalte, das ganze hin und her sollte man eigentlich etwas mehr am Preis Schrauben, zumal sich die gebuchte Pauschalreise um einen Tag verkürzt:cry1:

    vielen dank

    Grüsse

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1519652566094

    Es passiert auch bei FTI nichts anderes als bei anderen Veranstaltern: Wenn du ablehnst wird der Reisevertrag gekündigt.

    Andernfalls ist aus meiner Sicht ein ganzer Tagessatz der Reisekosten als Minderung zuzugestehen und je nach Ankunftsverschiebung auf der Rückreise noch einmal 50% eines Tagessatzes.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
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    geschrieben 1520271850789

    Hallo,

    nun hat es uns auch erwischt. Pauschalreise bei TUI gebucht. Morgen um 11.50 Uhr sollte es mit Tuifly von Stuttgart nach Hurghada gehen. Heute um ca. 17 Uhr bekamen wir von TUI einen Anruf, dass der Flug auf 19.50 Uhr verschieben wurde. Ankunft um 01.10 Uhr in Hurghada am nächsten Tag. Es gibt morgen leider nur diesen Flug nach Hurghada.

    Wir können nach der Reise bei TUI Beschwerde einlegen. Nun frage ich mich, wie klar ist die Angelegenheit. Es handelt sich um eine Flugverschiebung von 8 Stunden. Gehe ich da zu TUI - da bekomme ich wohl eine Entschädigung in Form von einigen Euros vomTagessatz? Oder mache ich es gleich über einen Rechtsanwalt und direkt bei Tuifly? Bin halt grad richtig wütend und weiß nicht, ob sich der Ärger lohnt.....☹️

    Vielen Dank für eure Ratschläge!

    Schöne Reise!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520272698140

    Streng genommen ist das ein Fall für die VO(EG)261/04 - nämlich keine lapidare Änderung sondern eine Annullierung.

    Falls du nicht selbst für die Anwaltskosten aufkommen musst nimm dir einen und führe Beschwerde bei X3. Du kannst es gleichwohl auch selbst versuchen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • panguitch
    Dabei seit: 1163980800000
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    geschrieben 1520272970906 , zuletzt editiert von panguitch

    Hallo vonschmeling,

    .

    danke für deine schnelle Antwort ! Wir haben eine Rechtsschutzversicherung. Bisher noch nie eingesetzt, aber dann jetzt.

    Hatte bei TUI auch schon wegen Storno angefragt, aber letztendlich so kurz vorher... wir brauchen die Urlaubstage gerade dringend.

    Danke nochmals, dann weiß ich, dass es Sinn macht, sich zu wehren.

    Schöne Reise!
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
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    geschrieben 1520422520327

    @vonschmeling sagte:

    @Carsten89

    Gem. aktueller Rechtsprechung handelt es sich bei der Änderung selbstverständlich um einen Mangel und besteht m.E. ein Anspruch auf eine Minderung in Höhe von 50% eines Tagessatzes der Reisekosten insgesamt.

    Es gibt diverse Urteile, die diese Auffassung stützen.

    Meinst du als Beispiel das BGH Urteil aus 2013 (X ZR 24/13)? Oder welches könnte man als Unterstreichung anführen?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1520441151976 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das BGH Urteil halte ich nicht für geeignet als Bezug. Schau mal hier rein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1520449441193

    Flugzeitänderung bei Pauschalreise um mehr als 4 Stunden grundsätzlich unzumutbar! klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1520455105149

    Es geht aber um eine Minderung nicht um ein Storno, deshalb habe ich die Liste mit relevanten Urteilen verlinkt. :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Carsten89
    Dabei seit: 1467763200000
    Beiträge: 34
    geschrieben 1521725186910

    Nun habe ich beim Reiseveranstalter nachgefragt, die Antwort:

    "Wir stimmen mit Ihnen überein, dass Ihre Flugzeiten nicht optimal sind. Leider können wir als Reiseveranstalter auf die Flugpläne der Fluggesellschaften keinen Einfluss nehmen. Aus diesem Grund weisen wir bereits vor Buchung darauf hin, dass An- und Abreisetag als Reisetag gelten und es nicht in unserer Gewalt liegt, die Flugzeiten zu bestimmen. Im ungünstigsten Fall kann Ihr Hinflug am Abend und Ihr Rückflug am frühen Morgen stattfinden. Natürlich würden wir gern allen unseren Gästen günstige Flugzeiten anbieten. Jedoch ist dies aufgrund des heutigen Flugaufkommens und der damit einhergehenden starken Auslastung der Flughäfen nicht immer möglich."

    Also weder das Reisebüro noch der Reiseveranstalter sehen es ein, dass die "Beschädigung der Nachtruhe" am Rückreisetag ein Mangel darstellt.

    Bevor wir nun aber den Urlaub stornieren würden, würden wir die späten, unliebsamen, Rückflugzeiten unter Vorbehalt akzeptieren.

    Wären nun vor der Reise noch Schritte angeraten oder sollte man sich nun eher auf den Urlaub freuen und ggf. nach der Reise noch etwas unternehmen?

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