• rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1560338105001

    Was hat denn das mit Staatsexamen zu tun? Es ist nun mal Realität das nicht es auch nicht so passende Flugzeiten gibt und das hat dann auch nix mit unzumutbar oder dem Sitz der Airline zu tun. Was in Deinen und in den Augen der Airline/Veranstalter als zumutbar gilt sind 2 Paar Schuhe und wieso es eine Flugzeitänderung gab kann Dir hier bestimmt auch keiner beantworten. Der Veranstalter hat Dir Flüge gegeben und alternativen geboten, im dümmsten Fall gibt's wie bereits schon erwähnt kein Urlaub weis nicht ob es in deinem Interesse ist.

  • rishou
    Dabei seit: 1553442192939
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    geschrieben 1560338278320 , zuletzt editiert von rishou

    @FiTiRi

    Sie will ja nicht aus dem Vertrag wenn ich das richtig verstehe,sie möchte für Ihre 400€ die sie mehr bezahlt hat für ihre passenden gebuchten Flüge etwas angemessenes als 3:00 Flüge für Sie haben.

  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560339519071

    @burton- sagte:

    Dann  mal viel Erfolg im Staatsexamen! :smirk:

    Wenn das alles so unzumutbar ist, kannst du ja gerne deinen Wunsch auf unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag an TUI herantragen, vielleicht kommt man dem sogar nach. Allerdings geht´s dann halt evtl. gar nicht in den Urlaub... :confused:

    Einen Anspruch auf Zurverfügungstellung deiner Wunschflugzeiten gibt´s deswegen wohl trotzdem nicht.

    Nunja dieses werde ich wohl kaum auf die schnelle ablegen. Zumindest nicht bevor ich im Urlaub war. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

    Ich verlange ja keine Wunschflugzeiten, sondern bin bei der Buchung von lediglich einen Zeitrahmen in dem eine Änderung zumutbar ist ausgegangen und egal welche Urteile man bemüht:

    * 11,75 Stunden Verschiebung

    * fehlende Nachtruhe (die bei der Buchung der vorraussichtlichen Ursprungszeiten weder beim Hin noch beim Rückflug billigend in Kauf genommen wurden...

    * Reise mit Kindern

    * Wohnort mehr als 150 km entfernt

    *Änderung der Airline und Flugnummer

    * Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bzgl. Ausnahmezustand und Aufenthalte außerhalb der Hotelanlage in der Nacht.

    sind alles sehr schlagende Argumente, meiner Auffassung nach, gerichtlich durchdiskutieren zu lassen was zumutbar ist und was nicht.

  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560339726556

    Achja und was ein Meinungsforum und das juristische Staatsexamen voneinander unterscheiden wird im Art.1 § 1 I 1 RBerG definiert. Ohne Staatsexamen- keine Zulassung als Anwalt - ohne Zulassung--> keine Rechtsberatung.

  • burton_
    Dabei seit: 1321747200000
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    geschrieben 1560340413671 , zuletzt editiert von burton_

    Gefährliches Halbwissen! :stuck_out_tongue_winking_eye:

    Erstens gibt´s das Rechtsberatungsgesetz seit 2008 nicht mehr,

    zweitens hatte es keine Artikel, sondern Paragraphen, und

    drittens sind nach dem (jetzt gültigen) RDG unentgeltliche Rechtsdienstleistungen mitnichten zugelassenen Anwälten vorbehalten.

    Also vielleicht doch lieber Urlaub statt Staatsexamen!  :wink:

    Aber wir schweifen ab... :innocent:

  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560340624610

    Sag ich doch. Ich bin Urlaubsreif.:relieved:

  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
    Beiträge: 16
    geschrieben 1560342627001

    Also um zum Thema zurückzukommen. Was denkt ihr was passiert bei meiner Vorgehensweise?

    Was definitiv passieren wird ist das wir nicht Nachts um 3 aus Hurghada wegfliegen werden.

    Schritt 1- 3 sind bereits geschehen.

    1.telefonische Ablehnung der einseitigen Änderung des Reisevetrages

    2. Frage nach zumutbareren Flugzeiten/ auch anderer Flughafen wäre möglich und denkbar.

    Bis jetzt lediglich die Information Umbuchung möglich aber kostet 1500 € Umbuchungsgebühr und 100€ höherer Reisepreis = Mehrkosten von 1600 €

    3. postialische Zustellung an jeweils an HC und TUI der Mängelanzeige sowie dem Abhilfeverlangen mit Fristsetzung und Alternativvorschlägen

    __________________________________

    Sollte weiterhin gemauert werden und behauptet das wäre alles so im Rahmen bin ich dabei die Optionen durchzugehen:

    A) ich buche selbst Flüge die nicht Nachts starten (Kosten von ca. 750€)

    B) ich versuche von der Reise zurückzutreten und buche Last Minute Neu ( Gleiches Hotel, ähnliche Flugzeiten anderer Veranstalter - Preis 300 € mehr als unser Reisepreis)

    Was meint ihr wie stehen die Chancen eines Rücktritts ohne Stornokosten von 80% die Reise ist bereits komplett bezahlt?

    Flugzeitenänderung wurde mir erst einen Tag nach Restzahlung von HC mitgeteilt im TUI Portal habe ich gesehen dass eine neue Reisebestätigung hochgeladen wurde die bereits 7 Tage vorher von TUI erstellt wurde.

    Meine Überlegung ist gerade ob es sinnvoller ist mit 750 € in Vorkasse zu gehen und dann zu klagen oder eher mit 3500€ für eine neue Reise und dann trotzdem klagen zu müssen. :confused:

  • FiTiRi
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    geschrieben 1560343773342

    entscheiden musst du selber... ich nehme allerdings nicht an, dass du kostenfrei stornieren kannst. Eine Anfrage kostet aber erst einmal nichts...

    TUI wird sich aber sicherlich quer stellen. Sie möchten, dass du teurer umbuchst oder eben die Reise zu Ihren Bedingungen annimmst. Punkt.

    Die Frage ist, ob, solltest du Klage einreichen, du mehr Chancen auf Erstattung hast, wenn du stornierst oder selbständig den Rückflug buchst. Urteile gibt es für beide Fälle (diese hast du sicher schon gelesen, nur kann "dein" Gericht eben auch anders entscheiden).

    Ich bin gespannt, welche Variante du wählst, schreibe es mal bitte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1560344221396 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Was ich von der Idee der eigenmächtig gebuchten Ersatzflüge halte und den damit aus meiner Sicht verbundenen Risiken halte hatte ich bereits geschrieben.

    Wäre ich an deiner Stelle würde ich kündigen und Flüge (im EPV) und Hotel einzeln buchen, um wenigstens ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit zu erlangen.

    Wenn du eine weitere Pauschalreise buchst geht derselbe Schlamassel womöglich wieder von vorne los und mir nichts dir nicht findet du dich doch auf der 3 Uhr Maschine wieder.

    Unverändert frage ich mich weshalb du glaubst klagen zu müssen?

    Urteile zu lesen hilft nur dann wenn man ihren gesamten Inhalt verständigend würdigen kann.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
    Beiträge: 16
    geschrieben 1560346489587

    Nunja warum ich glaube klagen zu müssen liegt an der dem derzeitgen Verhalten von HC und TUI.

    Das 1. Telefonat war noch sehr nett, ich habe meine Gründe dargelegt warum 3.00 Uhr eben nicht geht. In Aussicht gestellt wurde Umbuchung auf anderen Flughafen zumindest für den Rückflug, für 100€ mehr Reisepreis und eventuell Kulanzgutschrift von 100 €, so dass alles beim Alten bleibt und wir nichts extra zahlen. Ich sollte mich gedulden und bis nach Pfingsten warten. ok dachte ich das schlimmste was passiert ist wir zahlen halt 100€ drauf, fliegen nach Berlin und meine Freundin fährt dann halt Samstag zurück nach Nürnberg und fertig.

    Als Antwort kam:

    Sehr geehrte Frau XXXXXXX,

     vielen Dank für Ihre Geduld.

     Der Veranstalter meldet uns heute das eine Umbuchung auf den neuen Rückflug nach Berlin- Schönefeld möglich ist. 

     Die Kosten betragen derzeit 2966 € zuzüglich Umbuchungs Gebühr 1438 €. 

     Wenn Sie die Umbuchung wünschen, bestätigen Sie bitte per Antwortmail.

     Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.

    ........................

    Wieder telefoniert und mich gefragt ob der 1. April ist. Laut Mitarbeiter darf der Veranstalter den Hin- sowie auch Rückflug zwischen 00.01 Uhr und 23.59 uhr an dem gebuchten Tag frei legen kann. Ende vom Lied auf meine Bitte mir bitte schriftlich zu bestätigen dass keine kostenfreie Änderung der Flüge auf einen zumutbaren Zeitraum möglich ist kam:

    Sehr geehrte Frau XXXXX,

     

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Wir verstehen, dass Sie über diese Änderung verärgert sind.

    Sie wünschen sich für Ihren Urlaub ideale Flugzeiten – das können wir gut nachvollziehen.

    Flugzeiten werden allein von den Fluggesellschaften bestimmt. Gründe für eine Änderung sind zum Beispiel:

    - Start- und Landegenehmigungen

    - Überflugsrechte

    - Austausch von Fluggeräten

    - variierende Passagierzahlen 

    Als Reisevermittler haben wir keinen Einfluss auf die Flugzeiten und können Ihnen diese bei Pauschalreisen nicht vertraglich zusichern. Flugzeiten und die Fluggesellschaft werden daher unverbindlich und vorbehaltlich Änderungen angegeben.

    Aufgrund der unverbindlichkeit der Flüge sind keine Kostenlosen Umbuchungen möglich.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.

    Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.

    Aufgrund dieser Vorgehensweise denke ich dass ich hier um eine gerichtliche Geltendmachung nicht drumherum komme.

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