• jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560347051981

    Ach auf meine Frage wie es sich mit einem Rücktritt verhält wurde mir gesagt nur wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung hätte, wäre dies kostenfrei möglich ansonsten kostet es Stornierungsgebühren (80%).

    Das mit den eigentständig gebuchten Rückflügen wäre die am wenigstens finanziell aufwendige Variante, (750 €) deswegen favorisiere ich diese immer noch auch wenn es mit mehr Risiken verbunden ist.

    TUI möchte Stornogebühren von 80 % einbehalten= 2312 € (neue Reise jetzt gebucht kostet auch nochmal 3200 € (Ein Tag mehr da nur am Folgetag vorraussichtliche Flüge am Mittag/ Nachmittag gen Leipzig stattfinden).

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1560348919494 , zuletzt editiert von Kourion

    @jenna198

    Welche Reiserücktrittsversicherung soll denn eine Stornierung wegen Flugzeitänderung abdecken ? :open_mouth:

    Wer hat dir gesagt, dass das möglich ist ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • rishou
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    geschrieben 1560349933594

    was mir schleierhaft ist, wieso sollten Faktoren wie Reisen mit Kindern, Entfernung zum Flughafen zu einer Klage nutzen und Reisehinweise gab es mit Sicherheit auch vor der Buchung schon und dann dürftes du ja nie nach Sonnenuntergang das Hotel verlassen. Dies ist dein persönliches Ding was Du dir so ausgesucht hast und ja vor der Flugänderung auch schon bestanden hat, damit hat weder die Airline noch ein Veranstalter was zu tun. Das eine 12 Std Verschiebung nicht prickelnd ist geb ich zu aber des wegen son Zirkus zuveranstalten versteh ich nicht. Wenns dumm läuft buchst du dir was neues und hängst letztendlich wieder mit diesen Flugzeiten da obwohl du ja neue Flüge zu Deinen Begehren gebucht hast. Eine Reiserücktrittsversicherung zieht meist ja auch nur unter bestimmten Gründen das sie da was übernehmen und das auch mit Kosten für Dich außer wenn du eine ohne SB hast.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1560350106174

    Und in welchen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung die Kosten der Stornierung übernimmt, ist in den AGB der Versicherungen nachzulesen. Von Flugzeitänderungen ist da nicht die Rede.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560350549011

    Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe.  und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen.

  • jenna198
    Dabei seit: 1560273530978
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    geschrieben 1560350760324

    Die Faktoren die ich genannt habe sind Gründe von einer unzumutbaren Verschiebung auszugehen, die nunmal nicht so ohne weiteres ohne Kompensation stattfinden darf. Wie mir seit Tagen versucht wird weiß zu machen.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1560351381706 , zuletzt editiert von Kourion

    @jenna198 sagte:

    Und die Reisewarnung gab es bei Buchung...

    Es gab / gibt eine Teilreisewarnung - hier nachzulesen

    ------------------------------------------

    (So sieht eine Reisewarnung aus (am Beispiel von Jemen) - klick )

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HABERLING
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    geschrieben 1560352196197 , zuletzt editiert von HABERLING

    Man könnte die Sache auch anders sehen, wenn man schon im Hochsommer bei über 40 Grad nach

    Ägypten reist, noch dazu mit 2 Kinder und der Rückflug wäre in der Nacht, also ich wäre nicht abgeneigt.:blush:

    Ach ja, wir hatten das schon, die Kinder am Flughafen fanden das eher Spannend und im Flugzeug war es relativ ruhig, abgesehen von einigen Schnarchern.:stuck_out_tongue_winking_eye:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • FiTiRi
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    geschrieben 1560352314225

    So sehe ich das auch. Eine Umbuchung, auf einen Flug, welcher die Nachtruhe erheblich stört, wurde bisher von allen Gerichten als Reisemangel angesehen. Hier wird die Nachtruhe nicht nur erheblich gestört, es gibt keine. Man ist mindestens 24 wach, mit eigener Rückreise sind dies bei uns, sollte alles glatt laufen, mindestens 27 Stunden.

    Dies hat nichts damit zu tun, dass man sich pinnig hat, das die Kinder verhätschelt sind oder sonstwas. Wenn euch dies nicht stört, bitteschön. Mich stört dies allerdings auch massiv. Ich habe solche Flüge früher sogar, weil günstig, teilweise so gebucht. Jetzt verzichte ich gern darauf ( meiner Gesundheit zuliebe) und dies ist meine Entscheidung! Wenn ihr ein Auto mit 150 PS kauft und auch bezahlt, nehmt ihr dann auch vom Händler ein Auto mit 90PS an? Nur weil es das andere im Moment nicht gibt! Wohl kaum. Vertrag ist Vertrag! Und ich muss eben keinen Flug antreten, wenn dies bedeutet , daß die Nachtruhe erheblich gestört ist! Wen dies nicht stört, der kann ja problemlos seinen Urlaub genießen.

    Allen anderen sollte aber das Recht für eine Alternative eingeräumt werden, ohne dabei Preisaufschläge von bis zu 100 Prozent aufgebrummt zu bekommen, oder Stornierungsgebühren in horrender Höhe zahlen zu müssen. Man ist ja absolut der Willkür dieser Reiseunternehmen ausgesetzt, wenn dies so wäre. Kein Händler dürfte sich so etwas erlauben.

    Schönen Abend

  • vonschmeling
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    geschrieben 1560352755804

    Die Zumutbarkeit kann durch die Mitnahme von Kleinkindern durchaus eingeschränkt sein und wurde das auch vor Gericht schon berücksichtigt.

    Zweifellos ist ein Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Erlangten zu gewähren, und genau dies (Begründung Unzumutbarkeit wegen Verlegung des Fluges in die frühen Morgenstunden, Reise mit kleinen Kindern) würde ich gegenüber der TUI vortragen lassen. Weigern sie sich wird´s eng (sh. Neckermann Schlamassel).

    Ich bin sogar schon mit Änderungen der Start- und Zielflughäfen konfrontiert worden, bei welchen sich die Veranstalter weigerten ein Kündigungsbegehren zu akzeptieren. In solchen Fällen ist die Kohle weg, der Urlaub auch und man muss streiten (Verfahrensdauer meist nicht unter einem Jahr).

    Daher bleibe ich dabei:

    Schritt 1 - unmissverständlich erklären, dass die Änderung der Rückreisezeit den Rahmen des Zumutbaren sprengt und daher die Herausgabe der Zahlungen verlangt wird.

    Eine Weigerung wäre dann ein Anlass zu klagen, jedoch erst wenn diese auch tatsächlich ausgesprochen wurde (ich kann es nicht ausstehen wenn in vollkommen unausgereizten Situation gleich "ich klage!" postuliert wird!?).

    Tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber die Auskünfte von HC in dieser Angelegenheit haben einiges Optimierungspotenzial.

    Es stehen dem Veranstalter keine Gebühren zu im Falle einer Kündigung und schon gar nicht werden die von einer Reiserückrittversicherung übernommen.

    Allerdings sehe ich über eine Reisepreisminderung in Höhe von 1/14 des Reisepreises hinaus auch keine weiteren Kompensationsansprüche auf der Seite der Reisenden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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