• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1630747269018

    Hallo, der Casus knacksus ist die Änderung 14 Tage vor Reiseantritt und da sehe ich für dich wenig Chancen etwas zu machen.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1630747394986 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Jaja, die PKW Vergleiche ... nie gehen sie auf! :smirk:

    @sync1982

    In den allgemeinen Bedingungen deines Vertrages steht, deine Reisezeiten und das durchführende LVU sind unverbindliche Angaben. Für etwas Unverbindliches einen Mehrpreis zu zahlen ist daher nicht besonders strategisch.

    Die Spruchpraxis geht jedoch dahin, dass eine mehr als 4 stündige Verlegung der Flugzeit nicht zumutbar ist, schon gar nicht bei einer Abreise mit erheblicher Störung der Nachtruhe. Ich verstehe zwar nicht, weshalb ihr für einen Flug um 14:55 Uhr um 4:50 Uhr abgeholt werden sollt, aber das könnte durchaus als Kündigungsgrund durchgehen. Die Änderung des LVU (und der imaginierte "Komfortverlust") allein ist hingegen kein Kündigungsgrund.

    Ein Anspruch auf Entschädiging gegenüber dem LVU besteht nicht, die Annullierung wurde rechtzeitig bekannt gegeben.

    Wenn ihr die Reise antretet könntet ihr im Nachgang eine Reisepreisminderung geltend machen. Dabei besteht allerdings das Risiko des Vorhalts, ihr hättet die Reise ja wie angeboten antreten wollen.

    Ich würde auf einer Kündigung bestehen und auf die Erstattung des Reisepreises. Versuch´s einfach, besonders viele andere Optionen hast du eh nicht ...

    @HABERLING

    Das stimmt so pauschal nicht wie oben erwähnt. Die Verlegung als solche ist im Blick auf die Rechte aus dem Reisevertrag ein Mangel, ganz gleich wie lange vorher sie angekündigt wird.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1630748184645

    Ja, nur ist die Frage in wie weit wirkt sich dieser Mangel aus.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • sync1982
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    Beiträge: 2
    geschrieben 1630749579273

    Danke für die ausführliche Rückmeldung. kostenloser storno wurde von TUI abgelehnt. Das mit den 4,5h habe ich doof geschrieben. Wir werden um 10:30 abgeholt Transfer ca 60-70min, Abflug 15 Uhr.

    Was würde mir da zustehen? Fühle mich da etwas veräppelt. Kann ja auch nicht sagen, ich zahle voraussichtlich den Reisepreis.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1630752534478 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @sync1982

    Also reden wir von 5h Vorverlegung und zu recht komfortablen Reisezeiten ... immerhin wärst du bei einem Abflug um 20Uhr mitten in der Nacht mit dem Kind nachhause gekommen - an sich eher eine Verbesserung. Ferner hättest du ohnehin im 12Uhr auschecken müssen, ich nehme daher nicht an, dass ein Minderungsanspruch besteht.

    In deinem Vertrag stehen aber nun einmal voraussichtliche Flugzeiten, warum also veräppelt? In diese vertraglichen Bedingungen hast du eingewilligt, was du sagen kannst und was nicht spielt keine Rolle.

    Gebetsmühlenhaft ergeht von mir stets der Rat, sich genau anzusehen was man zugesichtert bekommt und was eben nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2693196
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    geschrieben 1632214781896

    Gibt es denn überhaupt einen Zeitpunkt, ab dem der Veranstalter (einer Pauschalreise) für Änderungen bei Flugzeiten / LVU haftbar gemacht werden kann. Z.B. nach Bezahlung und Erhalt der Reiseunterlagen, o.ä.?

    Meine Frage zielt in Richtung gebuchte Zusatzleistungen (XL Sitze, Zusatzgepäck, Menüs, Priority, etc.) bei dem ursprünglich bestätigten LVU. Bleibe ich da prinzipiell immer auf meinem Stornoaufwand sitzen, wenn der Veranstalter kurzfristig noch das LVU ändert?

    LG

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1632218900997

    Nein, bleibst du nicht - wenn du umgebucht wirst sind die Zusatzleistungen zu erstatten. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn du selbst umbuchst oder stornierst.

    Zumeist ist der Grund der Wegfall des ursprünglich geplanten Operatings und demnach auch nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen.

    Bei einer Streichung weniger als 14 Tage vor geplantem Flug kannst du allerdings Ansprüche gegenüber dem LVU geltend machen im Rahmen der VO(EG) 261/2004.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Graf Dracula0815
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    geschrieben 1632258157241

    Guten Tag,

    ich habe 2 Flüge als Direktflug gebucht. Nun geht der Rückflug nicht mehr als Direktflug, sondern mit Umsteigen auf einen anderen Flughafen. Der Flug ist anscheinend billiger. Mein eigentlicher Flug ist nicht gestrichen worden. Muss ich sowas akzeptieren?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1632260145852

    Willkommen im Forum von HolidayCheck Graf Dracual0815.

    Um deinen Sachverhalt zu beurteilen bedarf es weiterer Spezifikationen.

    Hast du eine Pauschalreise gebucht oder nur den Flug?

    Ein Direktflug kann übrigens einen oder gar mehrere Zwischenstops beinhalten ohne den Status einzubüßen.

    Was meinst du mit "muss ich das akzeptieren?" ?

    Möchtest du ggf. über Optionen zur Kündigung informiert werden oder beschäftigt dich ein Anspruch auf Kompensation?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied2693196
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    geschrieben 1632296701312

    @vonschmeling sagte:

    Nein, bleibst du nicht - wenn du umgebucht wirst sind die Zusatzleistungen zu erstatten.

    Danke für die Info, @vonschmeling !

    Weißt du zufällig auch, ab wann der Anspruch dann besteht? Bereits mit der Reisebestätigung des Veranstalters kurz nach Buchung, oder erst mit den Reiseunterlagen wenige Tage vor Abreise?

    LG

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