• linza07
    Dabei seit: 1299369600000
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    geschrieben 1666632535359

    Danke für die Antwort,

    habe soeben die Antwort von aidu erhalten, die sagen dies obliegt dem Reiseveranstalter Flugzeitenänderungen vorzunehmen...

    Das kann es doch nicht sein, ich verstehe es, wenn man eine Pauschalreise bucht, dann der Flug vielleicht verschoben wird oder gestrichen, das man dann umgebucht wird.

    Jedoch nicht einfach auf einen anderen Flug 2 Tage nach der Buchung umgestellt wird, obwohl dieser ganz normal stattfindet, könnte ich jetzt auch ganz normal buchen über Tui..nur jetzt um 300€ pro Person teurer...

    Wehre auch zu verschmerzen, wenn es heißt anderer Flug beim hin oder zurückfliegen einige Stunden später..aber doch nicht bei der Zwischenlandung sollen wir nun 10 Stunden am Frankfurt Airport herumlungern, gerade da wo wir extra dafür mehr bezahlt haben, damit der Zwischenstopp nicht zu lange ist. Wenn anderer Flug und vielleicht nochmal 2 Stunden später wäre auch OK aber doch nicht mehr als 8 Stunden unterschied...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666633253168

    Du kannst den Reisevertrag kündigen und den Reisepreis zurückverlangen.

    Allerdings wäre es Obliegenheit der OTA, sich für dich beim Veranstalter einzusetzen und um eine Beibehaltung des gebuchten Fluges zu ersuchen. Hast du das mal vorgeschlagen?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • linza07
    Dabei seit: 1299369600000
    Beiträge: 74
    geschrieben 1666770155654 , zuletzt editiert von linza07

    AIDU hat nur auch geschrieben, sie werden mein Anliegen an Tui weiterleiten.

    Habe per Mail (mit den beiden Unterlagen, nach der Buchung mit dem richtigen FLug 2. Unterlage mit dem geänderten Flug) auch AIDU und auch direkt TUI mitgeteilt, entweder auf den gebuchten Flug wieder umzubuchen oder die Reise kostenlos zu stornieren.

    Eine Preisminderung würde für uns nicht infrage kommen, da diese Flugänderung nichts mehr mit einem erholsamen Urlaub gemein hat.

    Würde es verstehen, wenn z. B. der Hinflug oder der Rückflug vom Urlaubsland einige Stunden vor oder zurückgelegt wird, das ist OK da man ja einfach dann später zum Flughafen fährt...

    jedoch nicht bei der Heimreise den Flug umbucht damit wir über 10 Stunden am Flughafen Frankfurt warten können......

    Hätten am liebsten einen Direktflug von München gebucht nur leider sind diese aktuell alles gestrichen, letztes Jahr von München nach Paris weiter nach PuC war ein Horror auf dem Pariser-flughafen, deswegen wollten wir eine so kurze Anreise (Linz sind ca 30min davon weg) wie möglich bzw über einen deutschen Flughafen (Frankfurt) mit keinen zu langen Wartezeiten beim Zwischenflug.

    Klar könnte es auch passieren, dass wir dort ankommen und der Flug plötzlich eine Verspätung hat oder ausfällt und wir mit einem späteren fliegen müssen, aber das wäre etwas Unvorhergesehenes bzw. würden man dann auch bei entsprechender Dauer eine Entschädigung/Preisminderung erhalten.

    Vielleicht weis noch, wer einen Rat:

    Müssten die Anzahlung von 1200€ bereits leisten. Jedoch habe ich diese , solange die Sache nicht geklärt ist noch zurückgehalten, da sich für mich die gebuchte Reiseleistung auf nicht akzeptabel geändert hat.

    Habe ich irgendein Recht überhaupt darauf oder müsste ich, wenn der Veranstalter meint, das sei sein Recht dies so zu ändern, alles so akzeptieren?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666770790204 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Aus dem bisher geschilderten lässt sich kein Recht zur Einbehaltung fälliger Zahlungen ableiten.

    Dein Ansprechpartner ist AIDU, von TUI wirst du keine Antwort erhalten - außer dem Verweis auf den Vermittler.

    Übrigens ist die Tatsache, dass der Flug noch existiert für deine Sache ziemlich unerheblich. Vielleicht sind die TUI Kontingente darauf ausgebucht, man hat die Änderung sicher nicht aus Jux und Dollerei vorgenommen.

    Ein Kündigungsrecht besteht aus meiner Sicht so oder so, da brauchst du eigentlich nicht groß anzufragen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1666771332916 , zuletzt editiert von HABERLING

    Wichtig ist @linza07 , du darfst nicht in Zahlungsverzug kommen, ansonsten wird die Reise zu deinen lasten storniert.

    Zitat FTI AGB:

    (3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz verlangen.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • linza07
    Dabei seit: 1299369600000
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    geschrieben 1666773921814

    Vielen Dank für die Antworten,

    Ok bezüglich Anzahlung hätte ich gedacht, da es aus meiner Sicht eine erhebliche Abweichung der gebuchten Leistung gibt, diese erst zu zahlen wenn dann auch zumindest ansatzweise dies zufrieden geklärt ist.

    Der Witz, und weshalb es mich so aufregt ist ja, würde ich die komplett gleiche Reise nochmal buchen, der ursprüngliche Flug ganz normal buchbar wäre, nur halt um ca 300€ pro Person teurer...also wurde der Flug einfach teurer und deswegen hat Tui den umgebucht...und das nervt mich total so ein vorgehen.

    Wenn eine Umbuchung nicht mehr möglich ist, würden wir versuchen den Vertrag zu stornieren, müsste das aufgrund dieser Änderung auch kostenlos möglich sein? Wenn ja weis wer auf was man sich da berufe

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1666775131566 , zuletzt editiert von Kourion

    @linza07

    Beweise für deine Vermutung hinsichtlich des Grundes für die Umbuchung hast du nicht, nicht wahr ?

    Gibt ja auch noch andere möglichen Gründe. Siehe Posting von vonschmeling. Und dort ebenfalls, was das Kündigungsrecht angeht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666776083586

    Nein, so ist das nicht. Auch bei einer neuen Buchung könnte der Flug wieder geändert werden, also reg dich besser nicht über irgendwelche Hypothesen auf, die so ziemlich jeder Grundlage entbehren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • linza07
    Dabei seit: 1299369600000
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    geschrieben 1666779314814 , zuletzt editiert von linza07

    Naja beweise das aus diesen Grund umgebucht wurde habe ich natürlich nicht, jedoch ist das offensichtlich. Es wurde ja nicht geändert mit der Begründung zb der FLug ist überbucht oder gestrichen....gehe ich auf AIDU die exakt selbe Reise könnte ich über Tui den ursprünglichen FLug ganz normal buchen, nur halt um ca 300€ teurer, den FLug den wir jetzt haben aktuell sogar um 250€ günstiger als wir bezahlt haben (was klar, Preise ändern sich ständig ). Aber darum geht es nicht.

    In den TUI AGB steht auch, falls es eine wesentliche leistungsänderung vom Zeitpunkt der Buchung bis zur Bestätigung des Verasntalters gibt, kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten.

    DIe Frage ist für mich nur, handelt es sich hierbei um eine wesentliche Leistungsänderung, wenn man über 10 Stunden statt 2 am Flughafen auf den anschlussflug warten muss, ohne das es eine Begründung wie Flugstreichung/Überbuchung oder so gegeben hat, sondern der FLug ganz normal weiter im TUI Programm buchbar ist...nur halt wesentlich teurer.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1666788310218

    Nochmal - deine Ableitungen sind irrtümlich selbst wenn sie dir logisch erscheinen. Führt hier aber zu weit.

    Auf das Recht zum Rücktritt habe ich dich bereits wiederholt hingewiesen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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