• vonschmeling
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    geschrieben 1676070060692 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Eine abschließende Bewertung ist gar nicht möglich, der Veranstalter wird nicht genannt, der Vermittler hingegen heftig angegangen und keiner der beiden ist verantwortlich für den "Schaden".

    Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss.

    Natürlich ist das ärgerlich, insbesondere bei Wiederholung der negativen Erfahrung, trotzdem braucht man nicht den falschen Busch anzubellen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bellinghaus
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    geschrieben 1676104354755 , zuletzt editiert von Bellinghaus

    Dann noch mal zur Causa:

    TK bietet seit Sommer 2020 (nachdem die Einreise in Kenia wieder möglich war) Flüge nach Mombasa an, storniert diese aber regelmäßig zu 100% einige Wochen (ca. 8 - 12 Wochen) vor Reisebeginn. Gerade wurden die Flüge von März bis September storniert. Es gibt aber bereits wieder die Buchungsmöglichkeit ab Oktober.

    Die Landerechte in Mombasa wurden der Turkish Airline im Sommer 2020 nicht mehr erteilt, als der Airport in Mombasa wieder geöffnet wurde.

    Pauschalreisen werden seit 2020 von verschiedenen Anbietern (z.B. FTI und Dertour) mit TK Flügen angeboten und dann bis 2 Monate vor Abflug storniert bzw. gegen Aufpreis auf andere Airlines umgebucht.

    Dass TK seit 2020 keinen einzigen Flug nach Mombasa durchgeführt hat, muss den Veranstaltern also bekannt sein, trotzdem werden die Reisen verkauft.

    Meine Frage ist also, ob man einen Reiseveranstalter dafür haftbar machen kann, und eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug erwarten darf und die Kostenübernahme der Zubringer nach Frankfurt (ET, 4Y, DE fliegen ab Frankfurt nach Mombasa).

    Oder, und das ist meine Vermutung, ob die Reisen seitens des Veranstalters storniert werden können mit dem Verweis auf Unmöglichkeit nach BGB.

    Andererseits kann man den Veranstaltern auch Vorsatz unterstellen, da sie seit fast 3 Jahren das Problem kennen.

    Zu diesem Sachverhalt wollte ich eure Meinung hören.

  • Bellinghaus
    Dabei seit: 1675756244104
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    geschrieben 1676105366368

    @vonschmeling sagte:

    "Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss. "

    TK fliegt von so ziemlich jedem Airport aus Deutschland mehrmals täglich nach Istanbul - nur von dort dann eben nicht mehr weiter nach Mombasa.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1676108332376 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Na gut, dann war eben dieser leg unwirtschaftlich ...

    Du kannst eine Aufpreis freie Alternative verlangen, dann beginnt deine Reise jedoch vertragsgemäß ab FRA (z.B.) und kommt demnach eine Erstattung der Kosten für die Anreise nicht in Betracht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Bellinghaus
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    geschrieben 1676109223457 , zuletzt editiert von Bellinghaus

    Und weil dieser Leg so unwirtschaftlich ist, wird er 5 mal wöchentlich ab Istanbul mit einem A320 oder B737 angeboten und dann storniert?

    TK bemüht sich ja um einen Slot, bekommt diesen aber nicht.

    Eine aufpreisfreie Alternative? Bei wem? Beim Veranstalter? Habe ich da wirklich ein Anrecht oder ist das nur eine Vermutung? Es gibt regelmäßig das Angebot zur Stornierung oder eben eine aufpreispflichtige Alternative, teilweise mit nicht akzeptable Routing z. B. über London und 2 weiteren Zwischenlandungen - und selbst diese dann gegen einen Aufpreis von bspw. 800 €

  • HABERLING
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    geschrieben 1676131202184

    Für dich zuständig ist die Buchungsstelle….:rage:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
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    geschrieben 1676138771408 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Bellinghaus

    Ganz offen - hier ist nicht der Ort für Diskussionen um Dinge wie die mutmaßlich massenhafte Streichung von Oprts der TK oder Kaisers Bart.

    Daher noch ein letztes Mal zu der Frage nach den Rechten des Beispielkunden Max Mustermann:

    Max Mustermann bucht eine Pauschalreise mit Flügen (geplant ist TK) von Hamburg nach Mombasa bei Veranstalter Albatros Reisen.

    4 Monate vor Reisebeginn erhält M. Mustermann die Information, dass die Flüge nicht wie ursprünglich geplant von TK durchgeführt werden und auch nicht von HAM sondern von FRA.

    Albatros Reisen bietet Mustermann nun einen Flug mit NBC Air ab FRA an zum vereinbarten Reisepreis.

    Nun kann sich der Beispielkunde entscheiden ob er

    1. den so geänderten Vertrag annimmt
    2. vom Vertrag zurücktritt und seine Zahlungen zurückgeben lässt

    Mustermann kann nicht verlangen, dass Albatros die im Zusammenhang mit der Anreise entstehenden Kosten trägt.

    Albatros kann nicht verlangen, dass Mustermann für das beschwerlichere neue Arrangement einen Aufpreis entrichtet oder an den geänderten Vertrag gebunden bleibt.

    Ich frage mich, wie du auf die ganzen Angaben wie höhere Preise und bizarre Routings kommst, wenn du doch allem Anschein nach schon seit 3 Jahren eben keine Angebote mit TK mehr buchst? Wenn es nur "um´s Prinzip" geht und du ergo gar keinen konkreten Fall "habe ab HAM gebucht, soll jetzt ab FRA fliegen und 800€ Aufpreis bezahlen" / konkrete Forderungen eines höheren Reisepreises vorweisen kannst?

    Wenn du solche Fragen - noch dazu ausgestattet mit Unterstellungen wie "ist denen schietegal", "Verschleierung" etc. ?! - auf der Forenebene stellst sind sie auch auf der Forenebene zu erörtern und nicht via PN.

    Das Forum versteht sich als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Expertisen, und so funktioniert das auch ganz hervorragend. Du kannst zum Wert der Inhalte z.B. für stille Leser beitragen, indem du einfach mal konkretisierst, was zum Geier das Problem ist!

    Bist du betroffen oder ein Bekannter, dann stelle den Fall bitte sachlich, verständlich und vor allem substantiiert dar.

    Wurmt dich einfach nur, dass Angebote unter gewissen Änderungsvorbehalten gemacht werden lerne damit zu leben.

    Just my 2 Cents ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1676141888320 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Zitat von VS"....Mustermann kann nicht verlangen, dass Albatros die im Zusammenhang mit der Anreise entstehenden Kosten trägt".

    Das sehe ich anders. Die Änderung des Abflughafens insbesondere bei dieser Distanz stellt einen Reisemangel dar.Der Abflughafen ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil der Reise. Folglich muss Albatros diesen Mangel beseotigen. Entweder Flug ab Hamburg (via IST, via NBO) oder z.B. ab FRA und den Transfer bezahlen. Konkrete Beispiele dazu gibt es ja in der folgenden Frankfurter Tabelle (vom ADAC )bei der das Ignorieren dem RV in Form bekannter Tagessätze gerichtlich in Rechnung gestellt wurde.

  • Kourion
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    geschrieben 1676142308334 , zuletzt editiert von Kourion

    @_aqua_sports_

    Soweit ich weiß, erwähnte Bellinghaus mehrmals TUI. Da ist es sehr gut möglich, dass Zug zum Flug mit im Angebot war = keine zusätzlichen Kosten.

    Oder würdest du in diesem Fall auch den größeren Zeitaufwand in Rechnung stellen ? :flushed:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
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    Verwarnt
    geschrieben 1676142474231 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Nein, bezieht sich natürlich nur, wenn dies fehlen würde. Hier wurde ja auch Albatros genannt ;-).

    Es sollen ja keine Extrakosten entstehen, wie du richtigerweise erkannt hast:-)

    Einzig bei Änderungen von Flughäfen die in einer Region liegen kann ggf. davon abgesehen werden.

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