• jakjot
    Dabei seit: 1271980800000
    Beiträge: 6
    geschrieben 1684990786132

    Nachtrag. Abends am Tag vor dem Reisebeginn (!) hat es bei TUI dann doch noch klick gemacht. Ich erhielt um 17 Uhr eine email - "ihre Reisepläne haben sich geändert..." - jetzt hat jemand bei TUI gemerkt, das das mit dem Transfer garnicht klappen kann und diesen geändert und eine Nacht auf der Abflugsinsel mit gleicher Hotelleistung dazugebucht. Glück für uns, daß ich die längst selbst gebuchte Zwischenübernachtung noch stornieren konnte. Emirates war dann noch bei der späten Landung in D so pünktlich, daß wir auch den letzten späten Zug nachhause erreicht haben. Insgesamt Glück gehabt. Ich hatte übrigens auch ganz vergessen meinen Holidaychek Reisegutschein einzulösen und wurde gestern freundlich daran erinnert, bevor dieser verfällt. Auch eine gute Geste von HC - Danke !

  • Jamballa
    Dabei seit: 1487511783835
    Beiträge: 33
    geschrieben 1688898982703

    Hallo,

    Ich habe mal eine etwas andere Frage zu Änderungen der Flugzeiten.

    Darf man bei jeder Änderung die Flüge kostenfrei stornieren? Auch wenn es sich nur um 1 Stunde handelt?

    vielen Dank!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1688900439451

    Nur bei Vorverlegung um + 1h.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkmuc
    Dabei seit: 1626883710039
    Beiträge: 4
    geschrieben 1689146331276

    Hallo zusammen,

    ich hoffe dass ihr mir vielleicht ein bisschen helfen könnt bei folgender Situation:

    Wir haben im Mai einen Flug gebucht nach Seattle USA mit einer blauen niederländischen Fluggesellschaft, der im September starten wird.

    Route: MUC - AMS - SEA und retour.

    Nun habe ich eine Mail von der Fluggesellschaft bekommen, dass mein letzter Flug also AMS - MUC storniert wurde und ich automatisch auf den nächsten Flug gebucht wurde, der geschlagene 9 Stunden später fliegt. Wir haben nun also knackige 9 Stunden Zwischenstopp in Amsterdam nach einem 9-Stunden Flug...

    Diese automatische Umbuchung _muss_ ich online erst bestätigen. Hier habe ich nichts gedrückt und sie warten quasi immer noch drauf dass ich das bestätige um (wahrscheinlich) irgendwelche Regressansprüche zu umgehen, gehe ich von aus.

    Im Original von der Mail heißt es:

    "Wir haben Sie auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht. Sehen Sie sich Ihren neuen Flugplan in Meine Reise an. Hier können Sie Ihren Flug bestätigen oder einen alternativen Flug auswählen, falls verfügbar."

    Einen anderen Flug gibt es nicht laut diesem Tool auf das ich geleitet werde.

    Ich habe laut der Fluggesellschaft nun also zwei Optionen

    1. Ich bestätige den neuen Flug, der 9 Stunden später geht (ich wäre dann erst weit nach Mitternacht wieder zu Hause)
    2. Ich frage an den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten -- Das gilt aber nur für ALLE Flüge in der Buchung...

    Das Geschmäckle an der Sache ist... diesen späteren Flug haben wir damals auch online gesehen, uns dafür aber _nicht_ entschieden, obwohl er über hundert Euro günstiger war.

    Ich fühle mich etwas veräppelt. Habe mich extra für einen teureren Flug entschieden, diesen dann auch bezahlt und nun soll ich trotz mehr Bezahlung den Flug nehmen, der vorneweg schon günstiger war.

    Habt ihr Tipps für mich was ich machen kann bzw. was mir zusteht?

    Dass wir in den sauren Apfel beißen müssen ist wahrscheinlich unabdingbar aber ich möchte hier trotzdem das möglichste rausholen um mich wenigstens ein bisschen weniger verar***t vorzukommen

    Freue mich über Tipps und Hinweise

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1689146619333

    Schau nach, ob es einen Flug mit einem anderen LFU gibt zu günstigeren Zeiten und teile mit, dass du diesen beanspruchen möchtest.

    Preis und LFU spielen dabei keine Rolle, KLM muss dir eine Alternative anbieten, bei der du nicht mehr als 2h später am Ziel eintriffst.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1689149581811 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Am besten erstmal anrufen - da wird dann eher geholfen. Ist bei LH ähnlich -die haben ja auch so eine Auswahl. Mit dieser automatischen Auswahl wollen die nur die schmerzfreien erstmal abarbeiten;-).Nicht wenige akzeptieren das sogar -darauf spekulieren die! Also da bitte nix anklicken! Ggf. kann man dich ja auch auf eine Partnerairline bereits ab SEA umbuchen -da gibt es ja diverse Verbindungen! Alternativ ansonsten Frist setzen und selber buchen. Viel Erfolg!

  • Botafa
    Dabei seit: 1566412606643
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    geschrieben 1689578352119

    Hallo,

    wir haben im Winter eine Pauschalreise nach Antalya gebucht, wir haben extra für bessere Flugzeiten mehr Geld bezahlt, nun kam mittlerweile die 5 Flugzeitenänderung.

    Startflughafen: Leipzig

    Zielflughafen: Antalya

    Der Hinflug soll nun erst nach Hamburg führen mit einer Stunde Aufenthalt und danach geht es weiter nach Antalya. So das wir eine Reisezeit von 5h 30min haben.

    Mit dem Reiseveranstalter sowie HC habe ich mich bereits auseinandergesetzt leider ohne Erfolg.

    kann mir hier jemand weiterhelfen haben wir Anspruch auf einen anderen Flug ?

    was sind die rechtlichen Hintergründe?

    Danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1689579926392 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Im Rahmen einer Pauschalreise sind Änderungen der Reisezeiten bzw. des Carriers recht weitreichend möglich. Abweichungen von mehr als 4h von der ursprünglich geplanten Zeit berechtigen dich allerdings zur Kündigung mit Anspruch auf Erstattung des vollen Reisepreises.

    Wird der Gesamtzuschnitt der Reise durch die Änderungen beeinträchtigt kannst du im Nachgang eine Minderung verlangen. Die macht aber in der Regel max. einen halben Tagessatz aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MsCrumplebuttom
    Dabei seit: 1434758400000
    Beiträge: 1369
    geschrieben 1689584666870

    Wie sieht's denn eigentlich aus, wenn der Reiseveranstalter es versäumt hat, über die Flugzeitenänderung zu informieren? Kann man dann einen Anspruch auf Entschädigung beim Reiseveranstalter geltend machen?

    Folgende Situation: Familie kam gut 5 Stunden später als erwartet am Ankunftsort (AYT) an, weil a) der Reiseveranstalter der gebuchten Pauschalreise es versäumt hat, diese über die Flugzeitenänderung von über 2 Stunden (nach hinten verlegt) zu informieren und b) weil dann die Airline auch noch zusätzliche 2 Stunden und 57 Minuten zu spät in AYT gelandet ist. Anspruch gegenüber der Airline direkt gibt es anscheinend nicht, da die Verspätung unter 3 Stunden war. Aber der Reiseveranstalter ist doch verpflichtet, seine Kunden über Flugzeitenänderungen zu informieren, oder? Dieser behauptet, dass sie sich selbst hätten informieren müssen und dass sie halt mit Verspätungen rechnen müssten.

    Meine Vermutung: ohne Anwalt sehen die keinen Cent.

  • _aqua_sports_
    Dabei seit: 1499284502539
    Beiträge: 674
    Verwarnt
    geschrieben 1689588974296 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Es ist eher andersrum -die Airlline ist verpflichtet, dass der Passagier von der Flugzeitenänderung unterrichtet wird. Verlässt sich die Airline auf den RV, kann das schief gehen. Und ja, eigentlich ist das auch Aufgabe vom RV. Ja, man könnte es als Verspätung auslegen bei fehlender Unterrichtung. Im Übrigen gilt nicht der Zeitpunkt, wo das Flugzeug ausetzt sondern der Zeitpunkt der Öffnung der 1. Tür im Flugzeug. Erfasst wird aber nur der Zeitpunkt, wenn die Triebwerke ausgeschaltet werden und die Bremsklötze druntergeschoben werden -nennt sich Actual In-Block Time (AIBT). Bei kleinen Flughäfen sind das meist nur wenige Minute nach der Landung. Bei großen Airports kann das auch gern mal 10 min und länger dauern. Also lass dir diese Zeit geben -von der Airline, dem Flughafen oder man kann es auch selber recherchieren, wenn es nur ein paar Tage her ist. Hast du die Flugnr. und den Tag? Vielleicht kann man das dann schon hier und jetzt klären. Auf jeden Fall wäre das dann einfacher mit dem Anspruch der Kompensationzahlung! Aber im Prinzip wäre auch die andere Variante möglich -aber wie du selber schreibst geht das vermutlich nur mit einem Anwalt!

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