• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1691515101187

    Dandy77 hat eine Pauschalreise gebucht, demnach muss er mit dem Veranstalter eine Einigung suchen - die Airline ist hier außen vor.

    Insofern ist dein Erleben nicht mit dem hier vorgestellten Sachverhalt zu vergleichen. FTI hat eine anderweitige Beförderung zu "besseren" Zeiten kategorisch abgelehnt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung jedoch muss bei einer solchen Verlegung (ganz gleich in welche Richtung!) vom Veranstalter ein Rücktrittsrecht gewährt werden.

    Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte, falls nämlich FTI genau auch diesen Anspruch verwehrt. Es spielt zunächst dabei keine Rolle, ob die Einschätzung "geringfügig" seitens des Vertragspartners "rechtssicher" ist, denn das würde u.U. erst später festzustellen sein - vermutlich zu spät für die Betroffenen, weil sie vermutlich nicht ins Blaue eine zweite identische Reise buchen wollen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Schnorchellady
    Dabei seit: 1449446400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1692087018992

    Hallo,

    ich habe eine Reise gebucht und bestätigt bekommen (Anzahlung ist erfolgt): und zwar vom 20.12.2023 - 3.1.2024 von Münster-Osnabrück nach Hurghada.

    Jetzt habe ich festgestellt, dass lt. Winterflugplan des FMO nur noch am Sonntag nach Hurghada geflogen wird. Das heisst für mich, dass ich bei einer 14-tägigen Reise entweder am 24.12. hin oder am 31.12. zurück fliegen müßte. Ich möchte aber die kompletten Feiertage in

    Ägypten verbringen. Ein anderer Abflughafen kommt für mich nicht in Frage. Vom Veranstalter habe ich noch nichts gehört.

    Eventuell wäre ich bereit, 3 Wochen zu reisen.

    Was habe ich zu erwarten? Wird die Reise storniert? Steht mir eine Entschädigung zu?

    LG Ulla

    Was wir allein nicht schaffen, schaffen wir zusammen
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
    Beiträge: 6355
    geschrieben 1692092918826

    Dass dein Flug im Dezember/Januar noch nicht auf dem Flugplan von FMO steht, hat zunächst mal nichts zu sagen. Du hast doch gebucht, bestätigt bekommen und angezahlt. Dein Veranstalter weiß, was er dir verkauft hat und er hat es sicher nicht einfach mal so ins Blaue hineingemacht

    Für Spekulationen ist es noch zu früh und um zu überlegen ob dir eine Entschädigung zusteht muss man zuerst mal wissen wofür, noch ist ja nichts passiert.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1692093682142

    Korrekt, die Flughafenpläne sind im Moment noch kein Anhaltspunkt, z.B. werden Vollcharter häufig erst sehr spät eingepflegt.

    Hier jetzt schon über Änderungen, Ausfälle oder gar Ansprüche zu spekulieren ist ziemlich sinnlos.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Dandy77
    Dabei seit: 1286409600000
    Beiträge: 616
    geschrieben 1692967465161

    @vonschmeling sagte:

    Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte ....

    ja, dass stimmt leider, lag aber weniger an FTI sondern darann, das wir (2 Paare) bei unterschiedlichen Anbietern gebucht haben.

    Also ein kurzes Feedback. 1 x gebucht bei FTI, das andere Paar bei TUi (letztlich aber bei Ltur gelandet). Beide wollten uns zunächst damit abspeisen, dass Flugzeiten unverbindlich sind. Nach Hinweis auf "nicht geringfügig und unzumutbar mit dem entsprechendem Gesetz aus Hannover, bot FTI einen alternativen Flug zu besseren Zeiten an einem anderen Tag an. Hätten wir alleine reisen wollen, wäre das eine gute Lösung gewesen. TUI reagierte erst einmal nicht, auf eine weitere Aufforderung mit Fristsetzung kam dann die Antwort, man sei dafür nicht zuständig, sondern Ltur. (Geld ging aber an TuI und Änderungsinfo kam auch von Tui). Ltur wiederum schob es an Tui zurück. Für eine Stornierung wollte Tui 1400 € haben. Auf einen etwas schärfer formulierten Brief kam dann auch von Tui eine Alternative, die zeitlich aber genauso ungünstig war. Die von den unterschiedlichen Reiseanbietern angebotenen Alternativen waren nicht deckungsgleich Während FTI auch eine Stornierung angeboten hat, wurde das von Tui abgelehnt. Letztlich blieb uns (wenn wir zu viert reisen wollten) keine Alternative, als die geänderten Zeiten zu akzeptieren. Allerdings zahlen beide Anbieter ein "Schmerzensgeld" von 50 € p.P. .

    Unterm Strich war der Anbieter FTI wesentlich kundenfreundlicher und schneller, als Tui. Bei FTI hätten wir auch stornieren und die gleiche Flugzeit bei einem anderen Anbieter günstiger buchen können. Nur halt an einem anderen Tag und nicht mit den Freunden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1692974637057 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Grundsätzlich ist betreffend der Zuständigkeit festzuhalten, dass die Buchungsstelle Ansprechpartner für all die genannten Belange ist.

    Falls also im Vertrieb von TUI ein L´tur Reise gebucht wurde, ist TUI RB Ansprechpartner und muss den Sachverhalt mit dem Veranstalter klären.

    Leider ist es recht verbreitet, dass eine kostenfreie Stornierung erst einmal abgewiesen wird mit der Begründung "unverbindlich und nicht unzumutbar", die Veranstalter wissen, dass sie da recht gute Aussichten auf Abwiegelung haben und die meisten Betroffenen einknicken.

    Schade, aber ist halt so.

    Bei den üblichen Produktionen von Reisen ist es nicht verwunderlich, dass die Angebote sich unterscheiden. Je nachdem von woher die Leistung Flug bezogen wird kann das sich sogar bei ein und demselben Veranstalter so darstellen.

    Wenn man sicher sein möchte, dass man tatsächlich vom Fleck weg zusammen hin- und zurückreisen kann muss man die Buchungen verknüpfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1699177383602 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich hole den Thread mal hoch, damit Totschi93 ihn findet ...

    Sie/er schreibt:

    "Laut Reiseportal habe ich der Flugverschiebung mit einem Klick auf die URL in der Mail zugestimmt, weshalb keine kostenlose Stornierung oder Umbuchung mehr möglich sei. Kann das sein, oder habe ich immer noch das Recht auf kostenlose Umbuchung?"

    Das ist eine ziemlich eindeutige Sache, du hast offenbar auf dein Recht zur Ablehnung verzichtet. Jetzt im Nachhinein kannst du keine Ansprüche mehr erheben, das hätte gleich nach der Mitteilung der Änderung geschehen müssen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1900
    geschrieben 1699200139738

    Hallo

    Hat in der Mail gestanden das man mit clicken auf die URL der Änderung zustimmt oder wird erwartet das man soetwas weiß wenn man sich im Internet bewegt?

    Gruß

    Karl

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1699204672627 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Es ist ja ziemlich offenkundig, dass Totschi93 die betreffende Mail nicht besonders sorgfältig gelesen hat, ansonsten wäre ihr/ihm vielleicht schon gleich aufgegangen, dass >5h "irgendwie lang" sind für einen Zwischenstopp?!

    Ich bin mir meinerseits ziemlich sicher, dass in der Mail erläutert war, wie eine Zustimmung oder Ablehnung zu handhaben ist.

    Sehr verbreitet ist z.B. der Hinweis, dass man innerhalb von einer relativ kurzen Frist ablehnen muss und andernfalls der RV von einer Zustimmung ausgehen darf.

    Auch in diesem Fall - klar vergeigt.

    Bekommt man so eine Nachricht ist immer schnelles Reagieren erforderlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zimt19
    Dabei seit: 1702466391357
    Beiträge: 3
    geschrieben 1702469409035

    Hallo!

    Wir haben einen Flug bei Egyptair gebucht. Von Frankfurt über Cairo nach Jakarta (Indonesien). Der Hinflug ist am 27.12.23 und der Rückflug (Jakarta-Cairo-Frankfurt) wurde für den 14.01.24 gebucht. Heute kam nun eine Mail, dass der Rückflug auf den 19.01.24 verlegt wurde. Wir bekommen nur die Möglichkeit, diese Änderungen zu akzeptieren. Wir können den Rückflug nicht wahrnehmen, weil wir bereits am 15. Januar arbeiten müssen. Die Ausweitung des Urlaubs ist nicht möglich.

    Nun wollte ich fragen, welche Rechte wir haben? Gibt es das Recht auf kostenlose Stornierung des gesamen Fluges (Hin- und Rückflug) oder das Recht, einen früheren Flug zu nehmen?

    Liebe Grüße

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!