Dandy77 hat eine Pauschalreise gebucht, demnach muss er mit dem Veranstalter eine Einigung suchen - die Airline ist hier außen vor.
Insofern ist dein Erleben nicht mit dem hier vorgestellten Sachverhalt zu vergleichen. FTI hat eine anderweitige Beförderung zu "besseren" Zeiten kategorisch abgelehnt. Nach höchstrichterlicher Entscheidung jedoch muss bei einer solchen Verlegung (ganz gleich in welche Richtung!) vom Veranstalter ein Rücktrittsrecht gewährt werden.
Erst einmal hat Dandy77 daher die A´Karte, falls nämlich FTI genau auch diesen Anspruch verwehrt. Es spielt zunächst dabei keine Rolle, ob die Einschätzung "geringfügig" seitens des Vertragspartners "rechtssicher" ist, denn das würde u.U. erst später festzustellen sein - vermutlich zu spät für die Betroffenen, weil sie vermutlich nicht ins Blaue eine zweite identische Reise buchen wollen.