• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360756362000

    Nur von der Warte aus, das ein Unternehmen "der vermeintlich Stärkere" ist, sollte natürlich kein Verbraucher auf einen eventuellen Klageweg verzichten. Ein kritischer Umgang und eine ständige Überprüfung mit den Marktgegebenheiten sollte schon gegeben und gewährleistet sein...

    ...nur sollte dies dann auch wenigstens ein Mindestmaß an Substanz haben und eventuelle Folgen bedacht werden.

    Manche "Siege" sehen nur auf den ersten Blick wie Siege aus und sind in der Realität ein Schuß ins eigene Knie!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1360756496000

    @holginho

    ..mein Hinweis bezüglich "wirtschaftlich Stärkere" bezog sich auf den Hinweis bezüglich Rechtsschutzversicherung...

  • BRathje
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    geschrieben 1360757409000

    Ich habe eine Rechtsschutz schon viele ,viele Jahre und nie in Anspruch genommen - und werde vorher auch nochmal zur Verbraucherzentrale gehen.Aber wir wollen das durchziehen,wir haben uns echt darüber aufgeregt,wie der Reiseveranstalter das angeht.So hat man uns zum Schluß angeboten ,den Urlaub um 1 Woche zu verschieben,da gebe es noch Plätze um 5.55 ,-aber da kommen Mehrkosten auf uns zu und 50,- Euro Bearbeitungsgebühr und am Schluß steht dann , das sie für die Abflugzeit morgens 5.55 wiederrum nicht garantieren können.Warum machen wir denn das ganze???Ich werde berichten ,was daraus wird.   Gruß  Barni

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360757928000

    @Armin:

    Is schon klar...ich wollte es einzigst auch noch in dieser anderen möglichen Interpreationsform darstellen.

    @BRathje:

    Es geht nicht darum eine RSV zu haben sondern auch und v.a. darum, das sie Dir ggfs. auch wirklich in Deinem Vorhaben folgt - und das hat absolut nichts damit zu tun, wie häufig Du diese bisher genutzt (oder eben auch nicht) hast.

    Irgendwelche "Vorhersagen" von Verbraucherzentralen sind in diesem Zusammenhang ebenfalls keine "Garantie" für einen "Erfolg".

    Ja, halte uns auf dem laufenden!

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  • Armin
    Dabei seit: 1093132800000
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    geschrieben 1360759070000

    @BRathje

    ..in der Regel hat die RSV (zumindest meine) auch eine hotline für eine Erstberatung, nach dieser erhältst Du dann in der Regel eine Schadensnummer über die dann der Anwalt deiner Wahl bzw. das Verfahren abgerechnet wird Ist jedenfalls bei mir so, muß nach fast 30 Jahren Flugreiseerfahrung auch erstmalig gegen AB wegen der VO261 "in den Ring" steigen.

    Ende OT

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360759344000

    ...oder es gibt eben keine "Schadensnummer" und/oder eine Mitteilung, das die RSV dem vorgebrachten Anliegen nicht folgt.

    In diesem Fall muß man dann halt überlegen ob man auch ohne Rückendeckung der RSV in den Ring steigt.

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  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1360762484000

    Bei aller Freude über dieses verbraucherfreundliche Urteil soll nicht vergessen werden:

    1.) ist die Berufung zugelassen worden, dann ist es noch nicht rechtskräftig

    2.) erst, wenn es rechtskräftig ist, gibt es einen Bezugspunkt auf eine Rechtslage

    3.) Und das heisst im Klartext: zurückliegende Fälle sind höchstwahrscheinlich nicht betroffen, da sie sich im geltenden Recht bzw. der Rechtsauslage bewegt haben.

    4.) Es sei denn, die damit betroffenen Gerichte erkennen im Einzelfall die Rechtslage ab Klagezeitpunkt der Verbraucherschützer als vakant an, und billigen einen diesbezüglichen Einwand des Klägers oder seines Anwaltes. Das bleibt aber aus meiner Sicht die Entscheidung jedes einzelnen Richters.

    Zur Erläuterung: das Urteil des OLG Celle kommt nicht aus heiterem Himmel, es wurde von europäischen Tendenzen beeinflusst, die sich schon länger in diese Richtung bewegt hatten. Das hat u.a. die Verbraucherschützer zu dieser Klage ermutigt. Es wurde übrigens bei HC vor ein paar Jahren diskutiert, ich erinnere mich an einen Beitrag, der davon sprach, das man den Sachverhalt in die europäische Gerichtsbarkeit einbringen würde. Die Erfolgschance wurde in der sich daran scnschliessenden Diskussion hier von beiden Seiten sehr unterschiedlich eingeschätzt.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360762973000

    ...und 5.) hat die TUI bereits angekündigt in Revision zu gehen.

    http://www.tui-deutschland.de/td/de/pressemedien/pressemeldungen/

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  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1360763728000

    Dann wird es interessant sein, ob sich die 9 verbleibenden Beklagten sich der Berufung in der dafür vorgesehen Frist anschliessen werden. Ansonsten ist für sie das Urteil rechtskräftig und damit bindend. Mal schauen, wie sie sich verhalten. Könnte durchaus möglich sein, das sich der eine oder andere ( oder alle ) daraus halten und den Branchenriessen sich letztendlich eine blutige Nase holen lassen. Dann bliebe der TUI nur der Imageschaden.

  • Armin
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    geschrieben 1360764097000

    ...ich vermute einfach mal daß die Bedeutung dieses Urteils (egal wie es höchstrichterlich ausgehen wird) einfach überschätzt wird. Vor allem die touristischen Schwergewichte im Veranstalterbereich haben erfahrene Rechtsabteilungen. Man wird dort mit Sicherheit Mittel und Wege finden die AGB in Zukunft "am Urteil vorbei" auszugestalten.

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