• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360764126000

    Zumindest ein Teil wird sich vermutlich (endgültige Stellungnahmen dazu stehen noch aus) beteiligen - mal abgesehen davon das dieses Urteil für sie nicht(!) bindend wäre, sollte die TUI vor dem BGH "gewinnen"!

    Bindend wäre es nur in der Zeit bis zum Urteil des BGH (und dann auch nur wenn "bestätigt" ) - danach ist diese Bindung entweder aufgehoben oder aber geltendes Recht.

    Interessant sein dürfte es zu sehen, wie ggfs. durch den BGH Airlines dazu gezwungen werden sollten verbindliche Flugpläne mind. 1 Jahr im voraus zu veröffentlichen. Dies ist schlichtweg a) gar nicht möglich, b) nicht einmal Teilgegenstand der Verhandlung und somit c) nicht in ein eventuelles entsprechendes Urteil einbindbar und d) scheitern bislang auch u.a. genau daran sämtliche anvisierten EU-Verordnungen - dieses Problem ist nämlich kein deutsches.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • zockerrudi
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    gesperrt
    geschrieben 1360772197000

    Das Rechtgsmittel der Berufung verschafft der unterlegenen Partei zunächst mal Zeit. Bis sich vom OLG der BGH einschaltet vergeht davon reichlich. Ausnahme davon wäre nur ein Eilantrag auf Vollzug der obsiegenden Partei. Darüber müsste kurzfristig entschieden werden.

    Richtig ist aber, das ein solches rechtskräftiges Urteil grosse Auswirkungen in die gesamten strategischen Überlegungen der RV bewirken wird. Es ist falsch, das die "kompetenten" Rechtsberater der RV hier etwas ( wie gesagt, ausser Zeit schinden ) bewegen können. Die RV sind keine Träumer, siw werden sich sofort auf die neuen Fakten einstellen.

    Möglicherweise wird es ein neues Angebotsverfahren der RV geben. Wenn Flugzeiten mehr oder weniger verbindlich sein müssen kann es höchstwahrscheinlich kein Sommerangebot ab September für das darauf folgende Jahr geben, was bis Oktober d.J. gültig sein muss.

    Also noch mehr weg vom Katalogangebot ? Die Internetanbieter wird`s freuen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1360775919000

    Entscheidend wird sein, ob die Flugzeiten zum Zeitpunkt des Angebots/ der Buchung verbindlich sein müssen, oder erst bei der verbindlichen Buchungsbestätigung.

    Richtig ist: Die betreffenden Passi der AGB sind schon geraume Zeit "angezählt"; ein Plan B dürfte also bereits in den meisten Schubladen liegen, ob sie denn die Verbraucher zu einhelligem Jubel veranlassen muss sich erst noch erweisen ...

    :?

    "Zeit schinden" ist ausgesprochen treffend formuliert, zumal gar nicht sicher ist, wie sich die nächste Instanz zur Berufung positioniert. Sofern die Kammer einstimmig beschließt, dass in einer höherinstanzlichen Verhandlung keine neue Rechtsauffassung zu erwarten ist, wird die Beklagte vermutlich die Berufung zurückziehen und das Urteil wird rechtskräftig. Bis dahin jedoch bleibt erst einmal alles beim Alten.

    Was die Causa B.Rathje betrifft:

    Er müsste prozessieren, i.e. als Einzelner eine Klage anstrengen gegen die Klauseln, durch welche er sich unangemessen benachteiligt fühlt. Ein wie auch immer geartetes Urteil hat keine Wirkung auf zurückliegend abgeschlossene Verträge hat.

    @B.Rathje

    Nochmal: Du hast bekommen was du bestellt hast, nämlich eine Beförderung am Tage X von A nach B. Der Vorhalt der mangelnden Erfüllung ist leider subjektiv und wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger!

    :disappointed:

    Bezüglich der Unterstützung deiner RSV bei diesem Vorhaben teile ich @holginhos Skepsis ...

    Der Sachverhalt - ganz ungeachtet der Rechtslage! - dürfte als reine "Unannehmlichkeit" und somit durchaus zumutbar betrachtet werden, da durch die Verschiebung keine schwerwiegenden Nachteile (erhebliche Störung der Nachtruhe beispielsweise) entstehen.

    Berührungspunkte mit dem hier aktuell diskutierten Urteil sehe ich kaum, denn im Kern geht es den Verbraucherschützern um o.g. wesentliche Beeinträchtigungen.

    Du magst das persönlich anders sehen, aber objektiv hast du solche nicht zu beklagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1360776018000

    @zockerrudi

    Wie meinst du das ? In den Katalogen stehen keine Flugzeiten.

    Dort werden einzig die Flugtage (und ab welchem Abflughafen) angegeben... zumindest ist es so in den TUI-Katalogen.

    Die möglichen Flugzeiten erfährst du erst im RB, wenn du dich für ein Angebot entscheidest.

    Na, und wenn die Zeiten nun in Zukunft nicht mehr genannt werden, erfährst du sie halt nicht und buchst nur den Tag.

    Übrigens für sehr frühzeitige Options-Buchungen nichts Neues.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Armin
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    geschrieben 1360776516000

    ..und da haben wir es doch schon wie es dann in der Zukunft nicht nur in den Katalogen sondern auch bei den Onlinebuchungen wohl aussehen könnte..

    ..nur Flughäfen und Flugtage..nix Flugzeiten..und schon ist das Ganze umgangen. Mir ist sowieso irgendwie schleierhaft daß das Ganze so große Emotionen hervorruft. In meinen Fällen war ich manchmal der "winner" und manchmal der "looser" die Flugzeiten betreffend..das reale Leben also...

  • abholl
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    geschrieben 1360778221000

    Und weil eine Verschiebung der Flugzeiten eher eine seltene Ausnahme als eine Regel ist, war davon ohnehin nicht der Großteil der Reisenden betroffen.

    Mag ja sein, dass es Veranstalter gibt oder gab, bei denen das häufiger vorkommt, aber selbst da wird das nicht an der Tagesordnung sein.

    Ich hatte bisher genau zwei Flugzeitenverschiebungen. Einmal 5 Minuten später bei einer Linienflugbuchung und einmal auf Morgens um 6:00 von nachmittags 14:30. Auf dem Hinflug! Wo es die meisten superklasse finden, ich aber saublöd, dennoch hab ich nicht geklagt, ich hab ja die Reise nicht wegen der Flugzeit gekauft...

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1360779185000

    @Kourion:

    wann immer du im Reisebüro ( oder im Internet ) eine Buchung fernab in Aussicht nimmst konntest du schon immer die "vorraussichtlichen Flugzeiten" hinterfragen. Richtig ist, nein, im Katalog standen sie nicht.

    Meine Vermutung auf die Auswirkung dieses Urteils: in Zukunft müssen auch im Katalog die Flugzeiten angegeben sein. Und daher der Abflug von Katalogen in die Bedeutungslosigkeit.

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    geschrieben 1360779964000

    @ auch vs

    Zur Aussage eins nur bedingt richtig. Wenn die obsiegende Partei ein Eilverfahren beantragt und das betreffende Gericht entspricht kann die unterliegende Partei im Berufungsverfahren gegen den Vollzug widersprechen. Das muss die höhere Instanz ( ich bin nicht sicher, aber ich glaube innerhaln eines Monates entscheiden ). Hat aber mit dem Hauptverfahren nichts zu tun, schafft aber für die obsiegende Partei Gestaltungsspielraum.

    Zu deiner Ausage Punkt 2: da stimme ich zu. Niemand sollte hier glauben, das die RV in ihren Überlegungen nicht alle Wahrscheinlichkeitgen durchspielen. Und sich entsprechend positionieren. Das kann je nach Taktik nach aussen auch ganz anders aussehen.

    Aber ich muss auch feststellen: hier wenden sich Saulusse zu Paulusse, mal mehr offen oder ein bischen verschämt. Och Gott, wenn ich meine Rechtschreibung ansehe: hoffentlich habe ich den Plural der Namen richtig geschrieben.Aber ich nenne keine Namen !!!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1360782707000

    @zockerrudi

    Was du schreibst ist korrekt, allerdings weiß ich nicht, wo das "in eins" meiner Aussage widerspricht? Ich habe das Thema Beschleunigung des Verfahrens nicht noch einmal berührt, du hattest dich dazu ja schon geäußert und dem war nichts hinzuzufügen.

    Vielleicht wäre der Plural Sauli zu Pauli? ;)

    Aber ernsthaft: Ich glaube, du missverstehst gelegentlich die Attitüde "nicht namentlich genannter" User. Das mag daher rühren, dass hier sehr oft Themen vermischt werden - man also gelegentlich schlicht "aneinander vorbeitextet".

    So bezweifle ich einerseits, dass sich für @B.Rathje aus dem Urteil Vorteile für sein Vorhaben der Widerrede ableiten lassen, was er sich hingegen ausmalt.

    Ich zum Beispiel vermeide die oftmals bequeme Variante der pauschalen Urlaubsbuchung insbesondere wegen der Methode (Unverbindlichkeit der Leistung Flug), es wäre also einigermassen unlauter, sie zu verteidigen sprich eine rechtliche Beurteilung eventueller Benachteiligungen zu verteufeln.

    Meine Haltung hierzu ist seit Beginn der Debatte dieselbe:

    Grundsätzlich eine richtige Maßnahme, jedoch nicht "der Engel der Gerechtigkeit" schlechthin im Sinne der Verbraucher solcher Angebote - genau den scheinen viele aber für sich einschweben zu sehen.

    Wie auch immer das Endurteil aussehen mag (ich habe da eine sehr konkrete Vermutung!) - es wird nicht das Ende aller Sorgen des Pauschalurlaubers bezüglich der Flugzeiten markieren. Die Gründe und Bedingungen sind hier schon so oft erwähnt worden, auch im parallelen festgetackerten Thread zur Thematik, dass ich die Gebetsmühle an dieser Stelle ruhen lassen möchte.

    Bei der gegenwärtigen Flut von Informationen und Zusammenhängen beschränke ich mich lieber auf die ad hoc verwendbaren Effekte im Blick auf die Rechtslage - i.e. keine!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Kourion
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    geschrieben 1360785024000

    @zockerrudi

    Warum müssen sie zukünftig angegeben werden ?

    Nein, ich tendiere - wie auch andere hier - eher dazu zu vermuten, dass überhaupt keine Zeiten mehr genannt werden, weder im Katalog - wo es noch nie welche gab - noch bei Online-Buchungen...

    ... na ja, und / oder Angebote mit "festen" Flugzeiten, die dann auch entsprechend "kosten". ;)

    Aber die Zukunft wird's zeigen...

    Ach ja, und hier im Forum habe ich schon mehr als einmal gelesen, dass auch manche Online-Angebote keine Flugzeiten enthalten. Leider weiß ich nicht mehr, über welche RV diese Angebote kamen. (Waren keine Options-Buchungen.)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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