• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360785496000

    Völlig richtig @Kourion. Das Urteil besagt einzigst das Abflugzeiten zukünftig nicht mehr "einfach"(?) geändert werden dürfen und auf entsprechende Klauseln verzichtet werden "muß".

    Wie einige Befürworter dieses Urteils (tendenziell ja gar kein schlechtes...einzigst eventuelle Folgen sollten ebenso erläutert werden (dürfen)) nun allerdings darausfolgend auf den schmalen Grat kommen, das künftig feste, verbindliche Zeiten genannt werden müssen erschließt sich nicht.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • zockerrudi
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    gesperrt
    geschrieben 1360787578000

    @Kourion:

    es ist eigentlich ganz einfach: wenn in Zukunft bei eine Buchung Flugzeiten angegeben werden -egal, ob im Internet oder im Katalog oder im Reisebüro,  sind diese nicht mehr im Ermessen der airlies so einfach zu kassieren, nein, sie sind verbindlich. Ausnahmesituationen -dazu gibt es bis heute keine nachprüfbaren Angaben- sollen als Ausnahme gelten. Und  dann sind natürlich weitere Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1360788593000

    @zockerrudi

    Ja, das ist schon richtig.

    Allerdings vermute ich, dass - bei einem entsprechenden Urteil - dann eben keine Zeiten mehr angegeben werden. Und das schrieb ich schon in meinem ersten Posting.

    Dass du eine andere Lösung präferierst und erhoffst, ist mir schon klar.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1360789730000

    Zudem sollte endlich mal verstanden werden, das Flugzeiten (ob nun verbindlich oder "un"verbindlich) überhaupt erst ab gewissen Zeitfenstern genannt werden können(!).

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1360790124000

    @zockerrudi

    Ein weiterer Irrtum - denn deutlich häufiger finden die Opertings seitens der Airline wie geplant statt, allein der Pauschalurlauber wird "umgesiedelt" ... soviel nur zum Wirrwar der Thematik ... (sh. Causa @B.Rathje!)

    :?

    Insofern hat ein Urteil bezüglich zulässiger Änderungsvorbehalte der Veranstalter zunächst auch keinerlei rechtliche Wirkung auf die Optionen der Airlines im Blick auf ihre Auslastung, bzw. ihre ABB.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
    Beiträge: 5690
    geschrieben 1360799357000

    Die Aussage dass keine verbindlichen Flugzeiten moeglich sind widerspricht meinen Erfahrungen. Bei einer deutlich 4-stelligen Anzahl von Linienfluegen kann ich mich an keine Flugzeitenaenderung erinnern. Wobei da auch Fluege dabei waren die Monate im voraus gebucht wurden.

    Von daher sind verbindliche Flugzeiten durchaus moeglich. Wobei es natuerlich auch mal stornierte oder (erheblich) verspaetete Fluege gab.

    Ich bezweifle auch das die Mehrheit der Kunden Pauschalreisen ohne Angabe von Flugzeiten, zumindest spaetestens beim Buchungszeitpunkt, akzeptieren bzw. buchen wuerden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1360805825000

    @mkfpa

    Deine Erfahrung umfasst leider ja allerdings keine diversen x Monate im Voraus gebuchten Arrangements von Flug an Hotel - eine Statistik auf Ebene "Flugbuchung" ist weit weniger problematisch ...

    ;)

    Zur Erinnerung:

    Pauschalbucher B. hat die Reise aufgrund der (vorraussichtlichen) Flugzeiten für sich erkoren und schlägt ein. X Wochen vor der Abreise ereilt ihn die Nachricht, dass "die Airline neue Zeiten bekannt gegeben" habe, er reise daher anstatt um 6:00 Uhr erst um 15:30 Uhr. Dessen unbenommen stellt er jedoch fest, dass DE0815 durchaus um 6:00 Uhr operiert, er allerdings dort nicht vorgesehen ist.

    Arschkarte - auch im Blick auf die generelle (statische?) Wahrscheinlichkeit pünktlicher Abflüge der Airline, denn der RV hatte leider noch Kontingente auf der B Maschine und entschieden, diese zu verbraten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • lexussi
    Dabei seit: 1172448000000
    Beiträge: 7
    geschrieben 1360840535000

    Überflüssiges Zitat entfernt!

    @Kloeckling:

    Also soweit ich weiss kann man da nichts machen. Die Reiseunternehmen haben sich da schon abgesichert und es steht ja auch immer dabei, dass die Flugzeiten unverbindlich sind. Somit kann man da nichts machen, ausser sich zu ärgern.

    Gruß

    lexussi

  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
    Beiträge: 2431
    geschrieben 1360840688000

    Klar "schielt" man beim Buchen schon auf die Flugzeiten - wir fliegen am liebsten im Sommer Freitags nachmittag, da mein Mann auf Montage ist - und Freitags meistens mittags zurück kommt (die Lieferscheine und den anderen Kram gibt dann eben ein Kollege mit im Büro ab), und noch lieber Freitags wenn es die Zeugnisse gibt - solange wir auf Ferien angewiesen sind. Wird der Flug dann verschoben: Pech gehabt, heißt für mich nur das ich mich ins Auto setze und Donnerstag Abend meinen Mann abholen muss - kam aber bisher noch nie vor, und ich in der Schule im schlimmsten Fall betteln müsste die 1 h "Unterricht"  (Zeugnisse gibt es seit ich denken kann immer von 8.00 bis 9.00 und dann ist im Sommer Schluß, Winter ganz normal bis 14.30 oder 15.00 Uhr.) zu erlassen.

    Was mich aber am verschieben nervt ist ein verschobener Rückflug, wenn ich das ganz super kurzfristig erfahre. Und das ist uns 2x passiert: einmal haben wir 23.00 Uhr erfahren das wir am nächsten Tag statt 13.00 Uhr um 4.30 Uhr abgeholt werden und das andere mal auch so spät das es statt 5.00 Uhr erst 9.xx Uhr ab Hotel geht. Das war aber die bessere Variante,,,,

    Von der Seite her ist es mir so ziemlich egal....

    Birgit

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1360841787000

    Pressemitteilung :

    Was sicher von Anfang an klar war:

    TUI kündigt Berufung an.

    Da ja auch die Meinung der TUI zu diesem Thema gehört werde sollte, hier die aktuelle Pressemitteilung zum Thema.

    Hier gehts zum Text

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