Willkommen im Forum von HolidayCheck, KaribikBabe.
Du kannst vom Vertrag zurücktreten, ein anderes Hotel brauchst du nicht zu akzeptieren.
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Guten Morgen
ich würde jetzt für meine folgende Frage diesen Thread nutzen weil es ja nun nicht mehr explizit um den RV geht
folgende Situation bahnt sich an :gebuchtes Hotel wird geschlossen haben (private Recherche , Info vom Hotelier via booking), konkret Aloe Club , Fuerteventura, 23.-30.10. und die Info vom RB oder RV inkl Alternativangebot bleibt aus. Will heißen obwohl die Situation bereits besteht , kann es passieren dass wir erst vor Ort erfahren welches Hotel für uns alternativ ausgesucht wurde.Nun meine Frage hinsichtlich des ”Vorsatzes ” des RV uns wissentlich in ein anderes Hotel zu verfrachten ohne vorab eine Info zu geben und uns damit alle rechtlichen Möglichkeiten (Akzeptanz , Umbuchung, Stornierung usw) einzuräumen.
An irgend einem Punkt muss doch irgendeine Stelle im Gefüge unsere Reservierung in dem neuen Hotel angemeldet haben , sprich offiziell in Kenntnis gewesen sein und kann sich nicht darauf berufen über die vorliegendene Situation eben nicht informiert gewesen zu sein. Genau zu dem Zeitpunkt hätte man ja mich als Kunde informieren können(müssen?———>Änderungen unverzüglich….),besser kurzfristig als gar nicht. Und in dem neuen Hotel müsste sich doch auch nachhalten lassen wann genau unsere Reservierung (durch den RV) eingegangen ist. Es ist jetzt möglich dass ich in meiner Erklärung nicht die richtige Fachterminologie benutze (Voucher,….) aber ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Ich kann mir durchaus erklären dass zB eine Überbuchung relativ spontan passieren kann , oder gar eine Havarie ,logisch, nicht planbar ist und damit eine kurzfristige Umbuchung der Gäste rechtfertigt . Aber diese Situation scheint mir doch sehr absehbar gewesen. Vllt hat ja jemand nochmal Lust in meine Frage ein wenig Hirnschmalz zu investieren, ich würde mich freuen.
Hallo, wenn ein RV ein bestimmtes kontingent an Zimmern in ein Hotel hat können die realen Daten der Reisenden relativ kurzfristig übermittelt werden.
Nehmen wir z.B. an, dass der Veranstalter die Beherbergungsbuchung über eine Bettenbank vorgenommen hat.
In diesem Fall muss von eben diesem Beherberungsgeber der Bescheid ergehen. Solange diese Meldung des Vertragspartner des Veranstalters nicht ergeht ist keine offizielle Mitteilung vorhanden, ergo auch kein Vorsatz zu unterstellen.
An welcher Schnittstelle es hakt kann man offen gestanden nur spekulieren. Es bringt dem Veranstalter jedenfalls keinerlei Vorteile sondern nur unnötigen Ärger ein, bewusst einen solchen Sachverhalt zu verschleiern. Demnach ist ein "Vorsatz" sagen wir mal höchst unwahrscheinlich.
Wie ich bereits an anderer Stelle zu erklären versuchte werden deine weitreichenden Rechte (bis hin zum Schadenersatz) auch dann nicht beeinträchtigt, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich aber zu kurzfristig mit einer Ersatzunterkunft um die Ecke kommt. Der Vorwurf der Vereitelung steht in keinem Zusammenhang mit Absicht.
Jep auch an der Stelle nochmal vielen Dank für die erhellenden Erklärungen, gerade besagte ”Bettenbank” ist ja für den Laien gar nix so geläufiges, man stellt sich so als Lieschen Müller den Buchunsprozess ja deutlich durchsichtiger bzw. auch kürzer vor. Die Vorgehensweise passt einfach gerade nur so gut in besagte Aussitz-Mentalität der RV, und am Ende erstreitet sich ja auch nicht jeder im Nachgang, ob aus Unwissen oder Unlust(wobei ich da auch eher zu der zweiten Fraktion gehöre wenn dann doch eigentlich alles irgendwie gepasst hat, Prinzip hin oder her) . Von daher kann ich mir ein bewusstes Handeln da durchaus vorstellen , aber rein spekulativ. Und zu beweisen wie mir jetzt dargelegt wurde sollte mir auch recht schwer fallen.
Aber sind ja auch noch gute 6 Tage Zeit dass was rucken kann, höhö.
Wegen deiner umfassenden und gänzlich unstreitig miesen Erfahrungen bist du vermutlich eher geneigt einen Vorsatz zu unterstellen - ich bestreite diesen trotzdem weiterhin. Wie gesagt - der Veranstalter hat keinerlei Vorteile durch bewusstes Verschleiern der unbequemen Tatsachen, da sitzen keine Desperados über den Unterlagen und sagen sich "schicken wir die mal los, wird schon irgendwie gut gehen ...", die finanziellen Risiken sind nicht unerheblich. Auf der anderen Seite gibt es eben einen Kanon von Vorschriften (Absage muss durch den Geber erfolgen), die die Möglichkeiten zu agieren ziemlich beschränken.
Maßgeblicher als beispielsweise eine Willkür sind die Faktoren Zeitpunkt und Ausmaß des Versemmelns, z.B. wenn ihr erst bei der Ankunft in ein Hotel irgendwo 20km entfernt untergebracht werden sollt. In diesem Fall könnt ihr nämlich die Heimreise begehren, und zusätzlich zur Erstattung der gesamten Reisekosten muss der Veranstalter neue Flüge bezahlen - ganz abgesehen vom Anspruch auf Schadenersatz wegen unnütz aufgewendeter Urlaubszeit von bis zu 100% des Reisepreises. Daher auch meine Einschätzung, dass das bisher ausbleibende Alternativangebot nicht auf Vorsatz gründet.
Die kostspielige Phase (Schadenersatzanspruch im Falle einer inakzeptablen Alternative) ist bereits erreicht. Ich kann weder dir noch mir das Verhalten erklären - außer höchst fatalistisch mit überproportionalem Riesenpech?!
Das sind die Fakten im Blick auf die rechtlichen Aspekte des Sachstandes, aber vielleicht weist ja auch mir mal einer ein abweichendes und vor allem plausibles gedankliches Konstrukt? Wäre eine willkommene Abwechslung (sicherlich auch für Donko17!).
Was die Produktion von Pauschalreisen anlangt hat sich in kurzer Zeit ein ganz fundamentaler Wandel ergeben. Vollkommen zu Recht beschreibst du, wie unlogisch / undurchsichtig sich das für den Verbraucher darstellt, selbst für an sich versierte Pauschalreisende.
Man muss gar nicht Lieschen Müller heißen - auch wenn wir uns hier auf Forenebene stets um Aufklärung bemühen bleiben viele Zusammenhänge wenig nachvollziehbar.
Hallo zusammen,
ich wollte mich noch einmal kurz zu folgendem Thema zurückmelden (zu finden in diesem Forum auf Seite 7).
@paule277 sagte:
Hallo zusammen,
ich habe aktuell folgende Situation:
Türkeiurlaub (Hotel: Delphin Palace) als Pauschalreise für den Zeitraum 27.09.2020 - 04.10.2020 über HolidayCheck gebucht, Reiseveranstalter ist Coral Travel (Marke von Ferien Touristik).
...
Evtl. ist hier jemand mal in der gleichen Situation, daher kurz der Werdegang und Abschluss dieser Odyssee
Der RV hatte sich weiterhin standhaft geweigert meine Kündigung zu akzeptieren und mir meine Anzahlung zu erstatten, stattdessen gab es E-Mails in denen ich gedrängt wurde den Restbetrag zu zahlen (inkl. Androhung des Inkassoverfahrens ...)
Ich hatte die Angelegenheit inzwischen aber längst einem Anwalt übergeben. Nachdem keine außergerichtliche Einigung mit dem RV erzielt werden konnte, ging die Sache vor Gericht.
Nach insgesamt über einem Jahr Streit mit dem RV wurde in der vergangenen Woche das Urteil gefällt, dass meine Kündigung rechtens war und mir die Erstattung der Anzahlung zusteht - Begründung: das abweichende Hotel stellt einen erheblichen Mangel dar (also genau das, was hier schon mehrfach im Forum erwähnt wurde). Ende gut, alles gut
Mein Tipp in so einem Fall: Wenn sich der Reiseveranstalter dauerhaft querstellt, die Angelegenheit möglichst schnell an einen Anwalt übergeben (das beruhigt ungemein) und vor allem auf keine weiteren Zahlungsforderungen eingehen.
Hallo paule277
vielen Dank für deine Rückmeldung.
Interessant ist tatsächlich, dass trotz des objektiv höherwertigen Hotels deine Kündigung als rechtmäßig beurteilt wurde, Dahingehend bestehen seitens der Betroffenen immer noch sehr häufig Zweifel.
Ferner stelle ich mit einer gewissen Genugtuung fest, wie eindeutig das Gericht die Behauptung des Veranstalters abgewatscht hat. In den meisten Fällen wird er damit bei den Betroffenen Erfolg haben, demnach ist Aufklärung über ggf. bestehende Ansprüche hier im Forum wirklich wichtig.
Vielleicht könntest du noch das AZ deines Urteils teilen, andere Betroffene könnten sich dann im Rahmen der außergerichtlichen Einigung darauf berufen.
Ich habe momentan auch das Problem: XXXEdit : Richtiger Name Playa Gaviotas ParkXXXX (Fuerteventura) geschlossen.
Dertour reagiert nicht, ab-in-den-urlaub verweist mich an Dertour.
Ich wäre bereit, ein anderes Hotel zu nehmen, aber mir werden keinerlei Umbuchungsvorschläge von Dertour gemacht.
Die Preise steigen unterdessen munter weiter - ich habe bald überhaupt keine Chance mehr, eine Alternative zu diesem Preis zu finden, sollte es auf eine Stornierung/Kündigung hinauslaufen.
Ich bin völlig ratlos: Was kann ich tun? Am Telefon weiß man von nichts, schriftlich wird nicht reagiert.
Wir möchten verreisen; der Zeitraum wurde uns bereits vom Arbeitgeber bewilligt. Und wir würden eigentlich auch gerne bei Fuerteventura bleiben...
Zunächst einmal ist soweit ich das sehe ganz klar der Vermittler, also AIDU dein Ansprechpartner. Die müssen bei DERtour nach einer Alternative fragen. Je nachdem wann die Reise losgehen soll ggf. auch mit Nachdruck.
Tatsächlich würde ich dort ordentlich Dampf machen und zwar telefonisch.
Übrigens erscheint im automatischen Link ein falsches Hotel.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!