Hallo,
ich meine, dass, wenn das Hotel aus dem Management-Vertrag mit Iberostar ausgeschieden ist, muss das nicht gleichbedeutend damit sein, dass sich die Leistung verschlechtert. Und das kann man erst feststellen, wenn man den Urlaub angetreten hat. Weicht das Angebot dann von der Ausschreibung ab verlangt man vor Ort Abhilfe, so interpretiere ich das Gesetz § 651 a BGB.
Hinzu kommt, dass da noch ein Gutschein ueber Euro 100,00 Bestand hat, moeglicherweise wird der vom neuen Exagon-Management nicht eingeloest, da es sich um einen Iberostar-Gutschein handelt. Das wuerde ich mir dann vor Ort schriftlich geben lassen und den Betrag anschliessend vom Reiseveranstalter einfordern, da der Veranstalter falsche Angaben mit dem Hotelnamen machte.
Ich halte es fuer ueberzogen die Qualitaet eines Hotels am Namen einer Hotelkette festzumachen, denn auch innerhalb einer Hotelkette koennen unterschiedliche Standards vorliegen, wenn die Hotelkette eine gewisse Bandbreite von Hotelkategorien anbietet, beispielsweise Hotels mit zwei und Hotels mit vier Sterne. Orientierung sollte also immer sein, was in der Ausschreibung fuer ein Leistungsspektrum angeboten wird.
Viele Gruesse
bernardo2001