• Britta1975
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    geschrieben 1272547890000

    Es gibt Neuigkeiten!

    Nun behauptet 1-2-..., dass Sie das Hotel nie als Iberostar ausgewiesen haben...

    O-Ton:

    "Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da das Hotel Exagon Park nie bei 1-2-FLY als Iberostar ausgeschrieben war, können wir dem Kunden keine kostenfreie Stornierung des Vertrags anbieten. Ein Vertragsbruch seitens 1-2-FLY liegt hier nicht vor. Gerne können die Kunden auf die genannten Häuser umbuchen, dieses ist allerdings nur zum aktuellen Reisepreis möglich.

    Bitte teilen Sie uns mit, wie mit der Buchung verfahren werden soll.

    Das ist doch mal eine was! Da uns aber der Vermittler (×Werbung×) das Hotel als IBEROSTAR schriftlich bestätigt hat, nehme ich ihn jetzt in die Pflicht - habe eine Frist gesetzt, dann gebe ich die Angelegenheit zum Rechtsanwalt!

    Gruß,

    Britta

  • fraenni
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    geschrieben 1272549735000

    Anmerkung zum O-Ton: Dies sind keine Neuigkeiten. ;)

    Auszug vom 09.04.

    Hallo Britta,

    klick mal hier auf die offizielle Katalogbeschreibung von 1 2Fly, dort wird das "Hotel Exagon Park" beschrieben, ebenso auch bei den anderen RV.

    In der Katalogbeschreibung wird jedenfalls nicht mit dem Namen Iberostar geworben.

    Ich denke der Reisevermittler muß richtigerweise in die Pflicht + Regress genommen

    werden.

    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)
  • Britta1975
    Dabei seit: 1130716800000
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    geschrieben 1272553297000

    Halle fraenni,

    ja, jetzt - Mitte März war das noch anders...

    Ist aber auch egal - ich habe es ja schwarz auf weiß und bei anderen VA wird das Hotel auch noch als Iberostar ausgewiesen.

    Ich bin gespannt, wie das ausgeht...

    Gruß,

    Britta

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1272619169000

    Nun soll also der Vermittler dran glauben ... Stand auf der Webseite "Iberostar"?Wurde vom Vermittler ein "Iberostar" bestätigt?Was wurde von 12Fly bestätigt?Ich frage deshalb nach, weil Vermittler üblicherweise keine Hotelnamen selbst in Ihre Datenbanken/Webseiten eingeben. Diese kommen direkt vom Veranstalter. Dass dieser sich also nun scheinbar hinter dem Vermittler verstecken möchte, wundert mich sehr.Nach meiner Recherche hat 12Fly tatsächlich nie dieses Hotel als "Iberostar" geführt. Ich vermute die Problematik rührt daher, dass es doch andere Veranstalter gibt, die dies (auch jetzt noch) tun. Das spielt zwar wirklich keine Rolle bei der Vertragsbeziehung zu 12Fly, verursacht aber, dass bei der Onlinesuche des gewünschten Hotels Reisen mit und ohne "Iberostar"-Zusatz vermengt werden. Was jedoch letztendlich zählt ist die Buchungsseite des jeweiligen Veranstalters bzw. dessen verbindliche Bestätigung.

  • Britta1975
    Dabei seit: 1130716800000
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    geschrieben 1272621049000

    Hallo AntoniaW,

    ich habe über ×Werbung× gebucht - habe "nur" eine Buchungsbestätigung von denen bekommen, nicht von 1-2-... direkt.

    Auf der Buchungsbestätigung steht klar und deutlich:

    Sehr geehrte Frau...,

    wir bedanken uns für Ihre Buchung und bestätigen Ihnen die unten aufgeführten Leistungen im Namen der Reiseveranstalter und Leistungsträger...

    Leistungsträger: 1-2-...

    Hotel: IBEROSTAR Exagon Park, Can Picafort

    ...

    D.h. für mich - jetzt wo 1-2-... nach ersten Annäherungsversuchen versucht, die Schuld von sich zu weisen (meinetwegen auch zu Recht) - dass der Vermittler (×Werbung×) für mich nun Ansprechpartner ist, da dieser mir ja die Eigenschaft in seiner Bestätigung zugesichert hat, oder siehst Du das anders?

    Gruß,

    Britta

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1272642094000

    Wenn jemand "im Namen des Reiseveranstalters" eine Bestätigung erteilt, muß er dazu ja auch formal autorisiert sein. Und natürlich ist der Vertrag weiterhin zwischen RV und Kunde geschlossen. Ansonsten stellt sich die Frage, ob man solche Reisebestätigungen eigentlich als rechtsverbindlich betrachten muß.

    Das ist dann meine Frage.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1272653554000

    @privacy:

    vertragsrechtliche Dinge liegen mir besser. Du hast Recht, eine Reisebestätigung eines Vermittlers ist rechtlich nicht so einfach einzuordnen. Denn der Vermittler führt die Reise ja nicht durch. Also er verkauft sie, bestätigt sie, kassiert sie möglicherweise sogar und dann könnte er auch sagen "nach mir die Sintflut". In der Finanzbranche waren solche Konstruktionen möglich.

    Richtig sollte sein, das der RV die über den Vermittler abgeschlossene Reise bestätigt. Es sei denn, der RV hat den Vermittler ausdrücklich authorisiert, in seinem Namen tätig zu werden.

    Gruss Gabriela

  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1272654269000

    @gabriela_maier sagte:

    Es sei denn, der RV hat den Vermittler ausdrücklich authorisiert, in seinem Namen tätig zu werden.

    Und genau darauf zielt meine Frage ja ab:

    Kann der Reiseveranstalter sich also als "unwissend" hier aus der Angelegenheit zurückziehen?

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1272656701000

    Nein, das muss er kund tun, also in seinen Katalogen, auf seiner homepage, auf seinen Schriftbogen oder was sonst noch. Mehr ist ihm nicht zuzumuten. Allerdings muss er auch im gewissen Umfang Verfehlungen Dritter beachten und unverzüglich ahnden, so weit ihm das möglich ist.

    Und jetzt kommt leider der Pferdefuss: auch der Reisende hat eine Pflicht, sich zu vergewissern. Er darf den Aussagen des Vermittlers nicht blauäugig vertrauen. Im Streitfall bliebe ihm nur die Auseinandersetzung mit dem Vermittler, aber nicht mit dem RV.

    Gruss Gabriela

  • 40cent
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    geschrieben 1272660875000

    Falls es immer noch um das Hotel Exagon Park in Can Picafort geht: Wenn ich es im Moment über Holidaycheck buchen will, bekomme ich von drei (nach meiner Imterpretation) Anbietern Links zu Hotelbeschreibungen: hier, hier und hier.

    Sollte eine Änderung dort (bzw. im Giata-Pool) nicht ebenfalls zumitbar sein?

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