Was ich nicht verstehen kann ... Wieso werden bei solchen Namenswechseln die Online-Datenbanken nicht zeitnah aktualisiert? So groß kann der Aufwand doch nicht sein. DB auf, Datensatz ändern, DB zu.
Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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geschrieben 1270990419000
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geschrieben 1270990931000
Tja, "ein Schelm der Böses dabei denkt."
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort) -
geschrieben 1271104017000
...kurzer Zwischenbericht:
Es hat mir ja keine Ruhe gelassen - am Samstag habe ich noch bei dem online-Anbieter, über den ich die Reise gebucht habe - angerufen. Ich wollte einfach sehen, wie die reagieren...
1. (lustige) Frage: "Wie kommen Sie denn darauf, dass das kein Iberostar mehr ist?"
... Ich also alles erläutert und meine Erwartungshaltung (Urlaub in einem Iberostar zu machen) deutlich gemacht (dachte ich zumindest)
Sie wollten sich mit 1-2-F in Verbindung setzen und mich Montag (heute) zurückrufen - haben Sie auch - heyyyyyyyyy!
"Sie hatten ja angerufen" - ja - "wir haben uns mit 1-2-F in Verbindung gesetzt" - Jaa - "Sie haben Recht, dass Hotel ist kein Iberostar mehr und heißt jetzt nur noch Exagon Park Hotel" - Jaaaaaaaaaaaaaa, das habe ICH Ihnen ja schon Samstag gesagt... - "Ach so" - ???????????????
Ich meinen Standpunkt noch einmal deutlich gemacht, Schadensersatz etc. im Nebensatz erwähnt - sie wollen sich melden, ich bin gespannt!
Gruß,
Britta
P.S. ich weiß, nicht wirklich spannend und erquicklich, fand das aber irgendwie lustig und wollte Euch dran teilhaben lassen
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geschrieben 1271252376000
Bekam gerade die Info:
Sie bitten uns, uns ein alternatives Iberostar auszusuchen - dann werden Sie die Verfügbarkeit prüfen und uns ggf. umbuchen.
Nun der Hammer: Für uns soll das nicht kostenlos sein, wir sollen ggf. Umbuchungsgebühren und Mehrkosten bezahlen...
Das glaube ich nicht!
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
Britta
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geschrieben 1271257353000
Sie können es zumindest versuchen.
Persönlich würde ich so 1 oder 2 passende, vergleichbare Iberostar-Hotels aussuchen.
Sie können dann wählen, ob sie auf diese Ersatzhotels wegen wesentlicher Vertragsänderung selbst kostenfrei umbuchen und weiterhin die Reise durchführen wollen. Oder ob sie nach eigener Buchung eines anderen Iberostar-Hotels über einen anderen Anbieter lieber nur eine Rechnung über den Differenzbetrag zwischen bisheriger und neuer Buchung als Schadensersatzforderung (ggf. über Fachanwalt für Reiserecht: kostenpflichtig) erhalten wollen.
Und immer dran denken: Den Schaden so gering wie möglich halten.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970) -
geschrieben 1271261341000
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geschrieben 1272391109000
Nach langem Warten hier nun die Antwort von unserem "Vermittler":
vielen Dank für Ihre Email. Soeben erhielten wir vom Veranstalter 1-2-drei die Information dass die von Ihnen genannten Alternativhotels nicht aus dem Porgramm des Veranstalters stammen und eine Umbuchung somit leider nicht möglich ist. Der Veranstalter setzte uns desweiteren darüber in Kenntnis keine Iberostar-Vertragshotels mehr im Programm zu haben.
Gerne fragen wir eine Umbuchung auf ein anderes Hotel aus dem Programm von 1-2-drei für Sie an. Bitte teilen Sie uns hierfür den Namen mit.
Das ist ja wohl ein Scherz?
Würde jetzt am liebsten ein Iberostar über einen anderen Veranstalter buchen und den Differenzbetrag bei 1-2-drei geltend machen...
Gruß,
Britta
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geschrieben 1272395195000
Juristisch relativ leicht zu bewerten: Reise stornieren, Rückzahlung verlangen und ankündigen, den RV auf Schadensersatz zu verklagen ( und das dann auch tun ). Haben wir hier in div. anderen threads auch als Thema. Nach aktueller Rechtssprechung erhält man pauchal 50% des gezahlten Reisepreises als Schadensersatz.
Unabhängig davon eben bei einem anderen RV ein Ibero-Hotel nach eigenem gusto buchen. Aber: konsequent muss man sein und auch gute Nerven haben.
Gruss Gabriela
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geschrieben 1272399661000
Hallo Gabriela,
ja, so in etwa habe ich mir das vorgestellt - Gott sei Dank haben wir ja noch etwas Zeit bis zum geplanten Reiseantritt Ende Juli.
ich denke mal, es führt kein Weg an einem Anwalt vorbei, oder?
Hab ich das richtig verstanden?
Ich storniere meine Reise bei Anbieter A (Wert EUR 2.000,-) und kündige Schadensersatzansprüche an
Dann buche ich bei Anbieter B eine alternative Reise (z.B. kostet diese aber EUR 2.800,-)
Ich bekomme die 2.000,- aus meinem alten Vertrag + 1.000,- 50% pauschalen Schadensersatz + die Mehrkosten?
Möchte natürlich ungern den Vertrag kündigen, bevor ich mich nicht wasserdicht abgesichert habe - gehe doch mal davon aus, dass die Anwaltskosten dann auch von dem Reiseveranstalter zu tragen sind, oder nicht?
Danke & Gruß,
Britta
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geschrieben 1272406296000
Hallo Britta,
ganz wichtig: Vor der Kündigung des Reisevertrages nochmal dem RV Gelegenheit geben, auf Deine Forderungen einzugehen. Frist setzen. Mag sein, daß sie im Verbund ( gehören ja zur TUI-Gruppe ) doch noch eine Lösung finden, wenn Du konsequent bist.
Schriftlich sowohl an Vermittler als auch an RV.
Erst dann unter Hinweis auf Dein Schreiben (z.B. per Telefax ) stornieren.
Und: Beispielsweise keine Suite, wenn bisher Doppelzimmer. Du mußt die Kosten im Rahmen halten. Mitwirkungspflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Gruß privacy
Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)