Willkommen im Forum von HolidayCheck @Taucherin1959 - auch wenn der Anlass ein ärgerlicher ist.
Die von dir beschriebene Gefühlslage ist typisch für Einbruchsopfer; zusätzlich zum Verlust wird die Privatsphäre in unerhörter Weise verletzt und jegliches Vertrauen geht baden.
Darüber hinaus bist du noch in der Situation, die Tat entgegen der Einrede des Hoteliers glaubhaft zu machen damit überhaupt strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.
Gar nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft aus Mangel an öffentlichem Interesse die Causa nicht weiter verfolgt.
Ich empfehle dir daher zusätzliche zivilrechtliche Maßnahmen, nämlich die Prüfung der Schadenersatzpflicht durch den Hotelier.
Allein die Bereitstellung eine Safes im Zimmer exkulpiert diesen nämlich nicht, er muss einige Sorgfalt in der Peripherie walten lassen, um eine Inanspruchnahme wirksam zu bestreiten.