• Yeiyo
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    geschrieben 1198319908000

    Hallo Forum!

    Gestern, Freitag, 21.12. bekamen wir um 17:30 Uhr für unseren am 8.1.07 gebuchten Flug von München nach Mombasa über unser Reisebüro folgende Mitteilung der LTU:

    Wir müssen Sie leider über eine kurzfristige Flugplanänderung der LTU wegen Kontingentverkleinerung informieren. Zu unserem Bedauern kann der gebuchte Flug nicht stattfinden ........... folgende Alternative haben wir vorgemerkt und reserviert:

    Neuer Flug: KL von München nach Amsterdam - Amsterdam nach Nairobi, Nairobi - Mombasa.

    Flugzeit statt des gebuchten Direktfluges mit 8 Stunden nunmehr 16 Stunden!!!

    Wer ist noch davon betroffen? Kann man sich so etwas gefallen lassen, zumal es fast keine Alternativen mehr gibt, weil alle Flüge im Januar ausgebucht sind?

    Was haltet ihr von solchem Geschäftsgebahren der LTU, das m. E. schon an Betrug grenzt? Mitteilung am Freitag vor Weihnachten am Spätnachmittag - Frist bis 28. 12. zur Entscheidung und noch dazu ist die zuständige Bearbeiterin bis nach Neujahr in Urlaub!Man rechnet hier einfach mit der Machtlosigkeit der Kunden, sich über die Feiertage und innerhalb dieser kurzen Frist rechtlich wehren zu können.

    Dieses Geschäftsgebahren ist einem renommierten Unternehmen wie der LTU (war zumindest bisher meine Meinung) nicht würdig und mangelt jeglicher Geschäftsethik!

    Eine total verärgerte Yeiyo

    Alles was ich will, ist immerwieder nach Kenya zu kommen!
  • holzwurm
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    geschrieben 1198320213000

    Tja, LTU ist nicht mehr LTU, sondern vielmehr Air Berlin.

    Die Geschäftsführer von LTU sind ja eh nur noch Majonetten von Herrn Hunold.

    Eine Möglichkeit wäre noch beim African Safari Club nachzufragen ob Plätze frei sind und diese dann LTU anzubieten. Die haben ein eigenes Flugzeug und fliegen u. a. ab München der Direktflug nach Mombassa.

    LG

    holzwurm .

  • juanito
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    geschrieben 1198320579000

    Majonetten

    :laughing:

    liegen sie auf der Bahre?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • maximax
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    geschrieben 1198321046000

    Majonette oder Marionette?...wurscht! Wir wissen ja, was gemeint war.

    Yeiyo, schau erst mal in die AGB, was sie hergeben. Die hast Du mit Abschluß des Reisevertrages mit unterschrieben.

    Suaviter in modo, fortiter in re.
  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1198321185000

    So ist da nun mal.......das Leben ist eines der härtesten....nehmen oder zu hause bleiben......auch die Bahn streikt....es klappt nicht immer alles so wie man es plant, ärgerlich aber kannst Du nix machen.....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • mosaik
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    geschrieben 1198323002000

    Schwierig, schwierig, ... ich neige aber in diesem Fall zur Ansicht, dass hier aufgrund einer ungebührlichen Verlängerung der Reisezeit (8 zu 16 Stunden ist eine Verdopplung der Reisezeit) ein kostenloser Rücktritt möglich sein könnte. Könnte, da ich ja nicht alle Bedingungen, die vereinbart wurden, kenne.

    Allerdings ist grundsätzlich klar, wenn ein Direkt- oder Nonstop-Flug versprochen wurde, hier mit Flugzeitenänderungsklausel sicher nicht argumentiert werden kann vom Reiseveranstalter! Das ist eine klare Leistungsänderung, die man so nicht hinnehmen muss.

    Nüchtern gesehen wird man aber nur die Möglichkeit haben, auf ein kostenloses Storno zu bestehen oder anzunehmen.

    Nimmt man an, kann man dann aber aufgrund der langen Flugzeiten dies nicht mehr als Reisemangel annehmen.

    Lehnt man ab, ist fraglich, ob man dann tatsächlich eine weitere Schadenersatzforderung durchsetzten wird können (50:50).

    Meint

    Peter

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1198323737000

    Hallo,

    die LTU hat hier die Flüge eingestellt. Gibt es denn auch die kostenlose Stornomöglichkeit, oder ist der Flug Bestandteil einer Pauschalreise. Hört sich zwar nicht so an, könnte aber doch sein. Dann wären im Übrigen die AGB's des Veranstalters maßgeblich.

    Die LTU hat das, was sie in diesem Fall tun muß getan. Eine Alternative angeboten. Ob hieraus auch eine Stornomöglichkeit besteht kann auch ich nicht sagen, dürfte aber, so wie ich das verstanden habe, auch gar nicht gewünscht sein.

    Hier gibt es nur einen kleinen Trost. Für die Längere Flugzeit bekommt Ihr wenigstens noch einen etwas besseren Sitzabstand. Der Weiterflug ab Nairobi könnte übrigens mit Kenya Airways stattfinden. Sollte der Flug ab Amsterdam mit der Martinair sein, dann versucht doch wenigstens, in die etwas bessere Economy gebucht zu werden.

    Gruß

    Berthold

  • Yeiyo
    Dabei seit: 1177113600000
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    geschrieben 1198324000000

    Hallo Forum,

    mir geht es nicht um Schadensersatz, sondern um den Flug! Wir haben 9 Wochen Kenia gebucht - zu einem stattlichen Reisepreis von über 5000 Euro p. P. einschließlich Safari. Ich bestehe auf eben diesen gebuchten Flug, denn ich sehe in der Änderung eine positive Vertragsverletzung der LTU. In meinem Vertrag steht nur, dass sich "im Rahmen liegende kurzfristige Änderungen von Flugzeiten und Fluggesellschaften" ergeben können.

    Im Januar ist kein Direktflug (jeglicher anderer Fluggesellschaften) nach Mombasa mehr erhältlich!

    Ärgerlich ist zudem, dass andere Fluggäste, die Monate später als wir gebucht haben, diesen Flug antreten können.

    Es geht doch nicht an, dass man einfach wahllos Gäste umbucht aus fadenscheinigen Gründen - wo bleibt hier die Rechtssicherheit?

    Yeiyo

    Alles was ich will, ist immerwieder nach Kenya zu kommen!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1198324517000

    Hallo,

    ich habe ja schon Verständnis für Dein Anliegen. Aber wenn die LTU nicht fliegt und es keine anderen Möglichkeiten gibt, was willst Du dann machen?

    Fängst Du an mit den Händen zu flattern?

    Ich denke nicht, daß Du es schaffen wirst die LTU zu zwingen diese Strecke zu fliegen. Allerhöchstens könntest Du eine zusätzliche Entschädigung erreichen.

    Ich gehe davon aus, daß Deine Termine so fest stehen und ebenfalls nicht mehr geändert werden können. Somit habe ich hierfür keine Lösung, außer nachzuhaken, was eventuell als Entschädigung für Dich drin ist.

    Gruß

    Berthold

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1198324940000

    Kann man der Safari entnehmen, dass Du eine Pauschalreise gebucht hast? Falls ja, dann ist eh dein Reiseveranstalter Dein Ansprechpartner und nicht die LTU.

    Falls Du Dein eigener Veranstalter bist und alles individuell aus Bausteinen gebucht hast, dann hast Du Pech und mußt mit jedem Leistungsträger selbst verhandeln, aber ...

    @Yeiyo sagte:

    Ich bestehe auf eben diesen gebuchten Flug, denn ich sehe in der Änderung eine positive Vertragsverletzung der LTU. In meinem Vertrag steht nur, dass sich "im Rahmen liegende kurzfristige Änderungen von Flugzeiten und Fluggesellschaften" ergeben können.

    ... ich bin zwar nur juristischer Laie, aber mit pVV und altem Schuldrecht kommst Du hier nicht weiter. Das Rechtinstrument der positiven Vertragsverletzunggibt´s nämlich seit einigen Jahren nicht mehr! :shock1:

    Wenn schon Schuldrecht, dann wohl eher §280 BGB.

    Viel Erfolg und trotzdem einen schönen Urlaub.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
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