• CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1198354457000

    Da geht aber einiges durcheinander.

    1. Ein Reisebüro ist ein Vermittler

    2. Ein Reisebüro kann einem Kunden Flüge der LTU aus dem Charterbereich, oder aber auch als Linie verkaufen. Natürlich nur sofern von der LTU angeboten und abhängig von den Kundenwünschen.

    3. Linienflüge werden in der Regel sofort ausgestellt und sind sofort zahlbar. Bei Charterflügen teilt es sich in der Regel in Anzahlung und Restzahlung, zumal die Ticktets regelmäßig nicht sofort ausgestellt werden.

    Viele Grüße!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • retareB
    Dabei seit: 1198281600000
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    gesperrt
    geschrieben 1198355104000

    1. Natürlich ist ein Reisebüro ein Vermittler

    2. Genau so ist es. Jedoch kann ein und derselbe Flug als Charter wie auch als Linie verkauft werden (sprich direkt, oder über Veranstalter). In diesem Fall scheint mir der Flug über den Veranstalter und dessen Kontingent verkauft worden zu sein. (Also nix mit seperat Flug gebucht, sondern Baustein gekauft)

    3. Deshalb hat er auch eine Reisebestätigung bekommen und keinen Flugschein.

    Den klassischen Charterflug ohne Einzelplatzverkauf gibt es bei der LTU sowieso nicht mehr (ausgenommen Vollcharter, aber davon gehen wir mal nicht aus).

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1198356154000

    Hallo retareB

    Du wiedersprichst dir selbst in deinem Posting. Selbstverständlich kann ich einen LTU Charterflug direkt bei der LTU buchen, ohne daß ich dies über einen Reiseveranstalter tun muß.

    Gruß

    Berthold

  • pittpatt01
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    geschrieben 1198356564000

    @ Yeiyo

    wenn ihr einen Tag früher könnt

    Hier die Daten:Flugnr.:

    Airline:SN Brussels Airlines

    SN2650

    Abflug:7.01.2008 / 07.10 München (MUC)

    Ankunft:07.01.2008 / 08.40 Brüssel (BRU)

    Flugnr.:SN481

    Abflug:07.01.2008 / 10.40 Brüssel (BRU)

    Ankunft:07.01.2008 / 20.50 Nairobi (NBO)

    Rückflug:

    Flugnr.:SN481

    Abflug:03.03.2008 / 21.50 Nairobi (NBO)

    Ankunft:04.03.2008 / 06.10 Brüssel (BRU)

    Flugnr.:SN2641

    Abflug:04.03.2008 / 07.05 Brüssel (BRU)

    Ankunft:04.03.2008 / 08.35 München (MUC)

  • Yeiyo
    Dabei seit: 1177113600000
    Beiträge: 400
    geschrieben 1198359606000

    Hallo,

    es ist sehr nett von Pittpatt, dass du uns eine Alternative aufzählst - aber was sollen wir um 20.50 Uhr in Nairobi? Wir müssen nach Mombasa.

    Nochmals zur Klarstellung - ich finde es eben nicht in Ordnung, wenn man gebuchte Flüge ohne triftigen Grund umbucht, zumal der Flug ja stattfindet.

    Und auch nochmals: wir haben am 20. 8. 2007 von der LTU direkt eine Rechnung sowie ein elektronisches Flugticket bekommen für den Flug, den ein Reisebüro direkt bei der LTU (wie auch immer) für uns gebucht hat. Der Reisepreis wurde längst bezahlt. Das Reisebüro trifft m. E. also keinerlei Schuld.

    Dass die Bestuhlung der Business-Class ansteht, ist der LTU nicht erst seit 2 Tagen bekannt. Unserem Reisebüro wurde von der LTU erläutert, dass

    die Umbuchungen nur bei Kunden vorgenommen wird, die direkt bei der LTU gebucht haben und nicht über einen Veranstalter.

    Wir haben jedoch den Verdacht, dass es uns erwischt hat, weil wir (auch seit Monaten) einen Sitzplatz in Reihe 9 reserviert haben und die Business-Class bis Reihe 10 erweitert wird.

    Wo bleibt hier der Vertrauensschutz? Ich sehe hier ein Geschäftsgebahren wie bei einem Unternehmen mit zweifelhaftem Ruf.

    Noch ein Wort zu den Anmerkungen wegen der Fernreise nach Kenia:

    Es ist nicht unser erster Flug dorthin, wir fliegen seit 20 Jahren mindestens zweimal jährlich in dieses Land und sind mit den gesundheitlichen Risiken vertraut und wissen auch damit umzugehen!

    Wir haben uns jetzt schon mal gedanklich damit angefreundet, den angebotenen Alternativ-Flug anzutreten (was bleibt uns auch übrig?). Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?

    Gruß Yeiyo

    Alles was ich will, ist immerwieder nach Kenya zu kommen!
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1198360282000

    Hallo,

    also bei langen Aufenthalten hat man in aller Regel bei Flugdauern von mehr als 4 Wochen, auch mehr Freigepäck. Wie es da ausschaut muß die LTU sagen. Da der Vertrag aber mit der LTU besteht, wäre die Gesellschaft auch für eventuelle Übergepäckraten verantwortlich. Die Leistung muß ja mindestens die Gleiche bleiben. Somit wäre die LTU für Mehrkosten zuständig.

    Bitte klärt dies vor Abflug ab. Es kann sein, daß angemeldetes Übergepäck preiswerter ist, oder daß je nach Gepäck die LTU einen Versand mit Luftfracht vorsieht, da dies eventuell preiswerter sein könnte.

    Auch sonstige Leistungen der LTU Card sollten auf dem Ersatzflug erbracht werden. Die Änderung der Gesellschaft ändert ja nicht die gebuchten Leistungen.

    Gruß

    Berthold

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1198360543000

    Nachfragen.....

    Vertrauensschutz ist echt etwas naiv gedacht... :shock1:

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • DomRepperin
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    geschrieben 1198397575000

    Hallo Yeiyo,

    ich denke, Du hast Recht mit Deiner Vermutung bezüglich der Änderung der Bestuhlung bei LTU. Im Airline-Forum gibt es dazu bereits einen Thread.

    Wir haben Anfang Oktober für unsere Pauschalreise in die Dom.Rep. per Email bei LTU Sitzplätze für den Hin- und Rückflug in der Reihe 8 reservieren lassen. Das bereitete einige Probleme, da uns zweimal per Email von LTU falsche Sitzplätze bestätigt wurden.

    Erst nach dem x-ten Anruf und nochmaliger Durchgabe unserer Platzwünsche, bekamen wir die korrekte Bestätigung per Email. Erst danach erfuhren wir hier im Forum, dass LTU die Sitzreihen bis zur Reihe 10 zugunsten der sog. "Relax-Class" auflöst. Das Geld für die Reservierungen hat LTU gern genommen. Nun sind wir gespannt, wenn wir am 12. März fliegen, ob man uns beim Checkin darüber in Kenntnis setzt, dass wir ganz woanders (nämlich viel weiter hinten) Platz nehmen dürfen, da die Plätze bis Reihe 10 nicht mehr existieren (jedenfalls nicht als Economy). Damit rechne ich schon stark und gehe davon aus, dass man uns das Geld für die Sitzplatzreservierung anstandslos erstattet.

    Da wir pauschal gebucht haben, gehe ich davon aus, dass wir die Flüge trotzdem antreten können, ärgerlich ist dieses Gebaren aber trotzdem.

    LG DomRepperin

  • retareB
    Dabei seit: 1198281600000
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    gesperrt
    geschrieben 1198401006000

    @Yeiyo sagte:

    ...ich finde es eben nicht in Ordnung, wenn man gebuchte Flüge ohne triftigen Grund umbucht, zumal der Flug ja stattfindet.

    Und auch nochmals: wir haben am 20. 8. 2007 von der LTU direkt eine Rechnung sowie ein elektronisches Flugticket bekommen

    Ich sehe das als Flugüberbuchung:

    Deshalb anspruch bei Langstrecke 600 € Person, da aber ein Ersatzflug angeboten wird, nur die Hälfte, also 300 € pro Person. Diese würde ich bei der LTU einfordern unter dem Hinweis auf das EU-Reiserecht.

    Nachzulesen z.B. <>!

    Mehr ist da meiner Meinung nach nicht zu machen.

    Viel Spass in Kenia

  • mosaik
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    geschrieben 1198406063000

    @Yeiyo sagte:

    Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?

    Gruß Yeiyo

    Diese Mehrkosten muss LTU ersetzen, dazu gibt es bereits Urteile.

    Und wíe bereits von anderer Stelle richtig bemerkt wurde: liegt bereits ein Flugticket vor, so handelt es sich um eine Überbuchung / Annullierung und die Fluggastverordnung mit der Entschädigungszahlung ist anzuwenden.

    Bei Problemen mit der LTU die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten

    rät

    Peter

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