Hallo,
es ist sehr nett von Pittpatt, dass du uns eine Alternative aufzählst - aber was sollen wir um 20.50 Uhr in Nairobi? Wir müssen nach Mombasa.
Nochmals zur Klarstellung - ich finde es eben nicht in Ordnung, wenn man gebuchte Flüge ohne triftigen Grund umbucht, zumal der Flug ja stattfindet.
Und auch nochmals: wir haben am 20. 8. 2007 von der LTU direkt eine Rechnung sowie ein elektronisches Flugticket bekommen für den Flug, den ein Reisebüro direkt bei der LTU (wie auch immer) für uns gebucht hat. Der Reisepreis wurde längst bezahlt. Das Reisebüro trifft m. E. also keinerlei Schuld.
Dass die Bestuhlung der Business-Class ansteht, ist der LTU nicht erst seit 2 Tagen bekannt. Unserem Reisebüro wurde von der LTU erläutert, dass
die Umbuchungen nur bei Kunden vorgenommen wird, die direkt bei der LTU gebucht haben und nicht über einen Veranstalter.
Wir haben jedoch den Verdacht, dass es uns erwischt hat, weil wir (auch seit Monaten) einen Sitzplatz in Reihe 9 reserviert haben und die Business-Class bis Reihe 10 erweitert wird.
Wo bleibt hier der Vertrauensschutz? Ich sehe hier ein Geschäftsgebahren wie bei einem Unternehmen mit zweifelhaftem Ruf.
Noch ein Wort zu den Anmerkungen wegen der Fernreise nach Kenia:
Es ist nicht unser erster Flug dorthin, wir fliegen seit 20 Jahren mindestens zweimal jährlich in dieses Land und sind mit den gesundheitlichen Risiken vertraut und wissen auch damit umzugehen!
Wir haben uns jetzt schon mal gedanklich damit angefreundet, den angebotenen Alternativ-Flug anzutreten (was bleibt uns auch übrig?). Aber wie ist das mit dem Freigepäck? Als LTU-Card-Inhaber haben wir Anspruch auf 10 kg Mehrgepäck, außerdem ist bei einer Reise über 4 Wochen bei der LTU die Freigrenze 30 kg. Wir brauchen (aus welchen Gründen auch immer) diese 40 kg Gepäck-Grenze. Habe ich bei einem Alternativ-Flug mit der KLM bzw. Kenia-Airways diese?
Gruß Yeiyo