Warum lest Ihr überhaupt noch die Kommentare von Thorben-Hendrick (Ich nicht). Allmählich müssen doch Alle wissen, daß er nur Müll redet.
Gruß
Siegi
Warum lest Ihr überhaupt noch die Kommentare von Thorben-Hendrick (Ich nicht). Allmählich müssen doch Alle wissen, daß er nur Müll redet.
Gruß
Siegi
Hallo, es ist schon bedauerlich dass, Vertrauen in Unternehmen von Kunden
so behandelt wird, also ich werde keine Flüge mehr mit LTU buchen,
ist man bei anderen sicherer ?
Ist der Kunde heute nur noch ein Spielball, den man nach belieben abzocken kann, was glauben die Unterenehmen wie die Kunden darauf
reagieren.
mfg eric
@Yeiyo sagte:
Hallo Forum!
Gestern, Freitag, 21.12. bekamen wir um 17:30 Uhr für unseren am 8.1.07 gebuchten Flug von München nach Mombasa über unser Reisebüro folgende Mitteilung der LTU:
Wir müssen Sie leider über eine kurzfristige Flugplanänderung der LTU wegen Kontingentverkleinerung informieren. Zu unserem Bedauern kann der gebuchte Flug nicht stattfinden ........... folgende Alternative haben wir vorgemerkt und reserviert:
Neuer Flug: KL von München nach Amsterdam - Amsterdam nach Nairobi, Nairobi - Mombasa.
Flugzeit statt des gebuchten Direktfluges mit 8 Stunden nunmehr 16 Stunden!!!
Wer ist noch davon betroffen? Kann man sich so etwas gefallen lassen, zumal es fast keine Alternativen mehr gibt, weil alle Flüge im Januar ausgebucht sind?
Was haltet ihr von solchem Geschäftsgebahren der LTU, das m. E. schon an Betrug grenzt? Mitteilung am Freitag vor Weihnachten am Spätnachmittag - Frist bis 28. 12. zur Entscheidung und noch dazu ist die zuständige Bearbeiterin bis nach Neujahr in Urlaub!Man rechnet hier einfach mit der Machtlosigkeit der Kunden, sich über die Feiertage und innerhalb dieser kurzen Frist rechtlich wehren zu können.
Dieses Geschäftsgebahren ist einem renommierten Unternehmen wie der LTU (war zumindest bisher meine Meinung) nicht würdig und mangelt jeglicher Geschäftsethik!
Eine total verärgerte Yeiyo
Hallo Yeiyo,
sind denn die Plätze in der Business Class in dieser Maschine auch alle ausgebucht ? Darüber habe ich jetzt nichts gelesen. Vielleicht habt ihr da noch eine Chance? Meist sind da doch noch Plätze frei. Wir haben es schon ganz oft gehabt, dass diese dann den anderen Gästen zum halben Preis angeboten werden. Versteh ich sowieso nicht, dass diese Plätze dann noch erweitert werden.
LG Conny
Hallo Yeiyo,
fast alle Forumsbeiträge beschäftigen sich in dieser Problemstellung mit Auslegungen des ( leider ) bestehenden Rechts, und Erfahrungen aus ähnlich gelagerten Fällen. Es ist auch aus meiner ( nicht juristisch unterlegten ) Sicht nichts anderes möglich, zumal die Zeit drängt. Ob Nachfragen nach Plätzen in der business class für den gebuchten Flug helfen, wage ich zu bezweifeln, würde ich aber trotzdem probieren. Vielleicht hat man in dem Bewusstsein seiner Rechtsposition das gar nicht angeboten.
Darüberhinaus dürfte es das beste sein, die LTU konkret zu fragen, wie sie sich einen Ausgleich für eure Beeinträchtigungen vorstellt. Die Erfahrungen der Tocher bei ihrem früheren Flug spielen keine Rolle, sie sind kein adäquater Beweis, dass das sich so wiederholen wird.
Fakt ist ausschliesslich die doppelt so lange Flugzeit.
Ich würde -wenn es kein wirklich akzeptables Angebot der LTU gibt- mangels vernünftiger Alternativen die Umbuchung unter Vorbehalt schriftlich akzeptieren und Prüfung und Schadensersatzansprüche über einen Analt nach Rückkehr anmelden ( hoffentlich mit Rechtsschutz ).
Eigentlich habt ihr ja eine Vereinbarung, wonach die LTU euch gem. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung an einem bestimmten Tag von München aus nach Mombasa zu bringen hat. Leider gilt hier nicht der römische Grundsatz "pacta sunt servanda", also das Verträge einzuhalten sind, da sich euer Vertragspartner eine Hintertür in seinen AGBn offen gelassen hat.
Das ist die eigentliche crux. Leider ! Ich habe dazu einen anderen thread, in dem zur Zeit diese Problematik diskutiert wird.
Gruss Rüdiger
Vielen Dank für all Eure Ratschläge. Sie waren sehr hilfreich, besonders die Hinweise auf Überbuchung, Schlichtungsstelle und Annahme der Umbuchung unter Vorbehalt. Auf jeden Fall kann ich jetzt schon etwas zuversichtlicher in die Weihnachtsfeiertage gehen.
Allen Usern auf diesem Wege ein ruhiges, besinnliches Weihnachtsfest.
Gruß Yeiyo
Von der EU gibt es gar nix, weil 2 Wochen vorher über die Annullierung informiert wurde und anscheinend auch keine Tickets vor liegen.
Die Schlichtungsstelle entpuppt sich in der Praxis leider oft als zahnloser Papiertiger.....es wird ein Spruch gefällt, die Airline sagt NÖ dazu und schon steht man wieder mit nix da.....das kann man also eher vergessen....
@Thorben-Hendrik sagte:
Von der EU gibt es gar nix, weil 2 Wochen vorher über die Annullierung informiert wurde und anscheinend auch keine Tickets vor liegen.
1. Der Flug wurde nicht anuliert, sondern überbucht
2. Von der EU gab es noch nie was! Die stellt nur die Rechtsgrundlage
3. Schlichtungsstellen sollen vermitteln, nicht beißen.
4. Bleibt immer noch der Weg einer Schadenersatzklage
Ob er überbucht wurde, steht noch nicht fest.....erst bei Abflug.
Lt. Definition wurde annulliert = LTU hat das Ticket annulliert und umgebucht....
Würde mich nicht wundern wenn der Flug eine neue Nummer hätte.....ist aber auch egal...
Eine Schlichtungsstelle, die keine Wirkung hat, ist Zeitverschwendung....dann kann man besser gleich klagen....sofern man bei diesen oft geringen Beträgen einen Anwalt findet und das Prozeßrisiko eingehen will....
Eine Entschädigungszahlung nach der Fluggastverordnung erhält man bei Annullierung (= Absage) oder Überbuchung (=denied boarding) - Zitat "Wenn Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden, haben Sie zusätzlich das Recht auf eine Ausgleichsleistung". Allerdings nur, wenn die Absage / Überbuchung efolgt: Zitat:
sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
zu erreichen,
oder
sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Schadenersatz bei doppelt so langer Flugzeit setzt einen materiellen Schaden voraus. Also beispielsweise höhere Flugkosten.
Wie ich ziemlich eingangs erwähnte, läge bei einer Pauschalreise hier ein Mangel vor. Allerdings ist hier sicherlich die Frage, in welcher Höhe hier der Reiseveranstalter Entschädigung zahlen müsste: 5 - 10 - 15 % von einem anteiligten Tagespreis? € 20.--, € 25.-- ? pro Person...
meint
Peter
Hallo Forum!
Durch eure Tipps, die ich u.a. bei meinen diversen Einwendungen verwendet habe und die Mithilfe meines sehr guten Reisebüros (leider darf ich den Namen hier nicht nennen) haben wir heute von der LTU ein anderes Ersatzangebotes des Flugs nach Mombasa bekommen und angenommen.
Wir können am Tag des ursprünglich gebuchten Fluges (8.1.08) nun von München über Frankfurt mit der Condor nach Mombasa fliegen.
Wir sind sehr froh über diese Lösung und danken allen (außer Thorben-Hendrik) sehr herzlich für die hilfreichen Hinweise.
Yeiyo
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!