• Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1198334594000

    Direktflüge könne auch einen Wechsel des Fluggerätes beinhalten.....lediglich die Flugnummer bleibt gleich Beispiel: CO51 FRA-EWR-IAH

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Yeiyo
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    geschrieben 1198343158000

    Lasst eure Diskussion sein - sie führt zu nichts.

    Thorben-Hendrik du bist schnell bei der Hand mit vorschnellen Urteilen - wir haben keine Verspätung um 8 Stunden, sondern eine Verdoppelung der Reisezeit. Außerdem wer sagt dir, ob wir nicht behindert sind? Ich habe der LTU bereits angeboten, ein ärztliches Attest vorzulegen, dass wir beide thrombosegefährdet sind - das interessiert überhaupt nicht. Darum auch eine teure Safari mit uns als alleinige Reisende. Trotzdem bin ich dir und dem Forum in keiner Weise eine Rechenschaft über unsere Reisepläne schuldig!

    Im Übrigen habe ich bereits eine Anwältin im Verwandtenkreis konsultiert, die mir bestätigt, dass ich bei einer Klage gute Aussichten habe, Recht zu bekommen. Das nützt uns jedoch nichts, denn wir haben die Hotels ab 9. Jan. gebucht und ein Rechtstreit dauert.

    Nun doch noch an dieser Stelle eine nähere Erläuterung, warum wir uns so gegen die Flugänderung über Nairobi wehren. Meine Tochter hatte exakt den gleichen Flug im März und für sie war das der reinste Horrortrip. Das Umsteigen klappte in keiner Weise - in München wurde versichert, dass das Gepäck durchgecheckt wird, durch Zufall sahen sie in Nairobi ihr Gepäck am Laufband. Sie bekamen keinerlei Hinweise vom unfreundlichen Personal wohin sich man begeben soll, um nach Mombasa zu kommen, obwohl sie fließend Englisch spricht. Man musste mit dem ganzen Gepäckstücken zu einem anderen Flugsteig, nochmals voll einchecken und verlor natürlich Zeit. Sie kamen schließlich drei Stunden später, als im Flugplan vorgesehen, in Mombasa an, also eine Reisezeit von vollen 19 Stunden gegenüber dem Direktflug von 8 Stunden. Das ist für uns alte Leute einfach unzumutbar!

    Vielleicht überlegst du Thorben-Hendrick auch, warum wir für 9 Wochen in die Tropen reisen - ich finde einfach deine Mutmaßungen und Hinweise unqualifiziert!

    Yeiyo

    Alles was ich will, ist immerwieder nach Kenya zu kommen!
  • holzwurm
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    geschrieben 1198343655000

    @Yeiyo sagte:

    Hallo Forum,

    Wir werden mit Sicherheit einen Anwalt einschalten - aber was nützt dies. Die LTU rechnet damit, dass ihre Kunden auf einen langwierigen Rechtstreit verzichten werden und letztlich wäre uns auch nur geholfen, wenn wir unseren ursprünglich gebuchten Flug bekommen könnten.

    Gruß Yeiyo

    In dem Fall muß meiner Ansicht nach ein Eilverfahren angestrengt werden.

    Aber eine Anwältin bzw. ein Anwalt kann Dir sicherlich besser weiterhelfen.

    LG

    holzwurm

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
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    gesperrt
    geschrieben 1198346678000

    Viel Glück bei der Klage! :kuesse:

    Euer Anwalt verdient auf jeden Fall.... :p

    Eilverfahren :laughing:

    Da Ihr ja nun wisst was Euch in Nairobi erwartet, ist das doch auch kein Problem mehr.....

    Das Tromboserisiko sinkt übrigens mit jedem Umsteigen.....den Hinweis würde ich also lassen :D

    So alt seht Ihr gar nicht aus...wer auf Safari gehen kann, kann auch umsteigen....meine Meinung!

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  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1198348613000

    Hallo Thorben Hendrik,

    ich finde hier verrennst Du dich in was. Ich denke vieles ist klar geschildert. Auch wenn sich die Reisezeit verdoppelt, so verdoppelt sich nicht die reine Flugzeit. Somit hast Du natürlich recht, was die Trombose angeht, jedoch schreiben die Threaderöffner auch wie und warum Sie entsprechend vorsorgen.

    Beispiel: private, statt fest organisierte Safari.

    Was mir aber immer noch nicht einleuchtet ist, was eigentlich erreicht werden soll. Folglich soll doch jemand gezwungen werden die Maschine zu verlassen, der geanu so, wie die Beiden im Besitz eines gültigen Flugtickets ist.

    Die Alternative dürfte, wenn auch nicht angenehm, so doch trotzdem zumutbar sein. Das Erkrankungsrisiko dürfte nicht durch die Umstiege, denn diese sind ja zusätzlich, sondern durch den etwas besseren Sitzabstand veringert werden. (Sofern keine XL Sitze gebucht wurden)

    Eine entsprechend längere Flugzeit kann sich auch ergeben, wenn beispielsweise ein Defekt am Flugzeug festgestellt wird. Hatte ich auch vor Jahren mal bei der LTU. Wir hatte etwa 3 Stunden in der Maschine ausgeharrt.

    Wie gesagt, alles nachvollziehbar und klar, aber was soll hier die Klage im Augenblick bringen. Man müsste schon nachweisen können, daß andere Gäste besser geiegnet sind umzusteigen. Auch das wird nach 35maliger Kenia Erfahrung kaum gelingen.

    Gruß

    Berthold

  • mosaik
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    geschrieben 1198348955000

    Ich sehe in der Änderung von 8 auf 16 Stunden einen gravierende Leistungsänderung. Die Frage ist nur: wenn alle vergleichbaren Flüge ausgebucht sind, was hilft eine Gerichtsentscheidung? Was hilft Geld Monate später als Entschädigung?

    Ich sehe in der Tatsache, dass jemand Thrombose-gefährdet ist und trotzdem längere Flugzeiten als drei bis vier Stunden auf sich nimmt, als leichtsinnig bis fahrlässig im Umgang mit der eigenen Gesundheit.

    Ich sehe in der Aussage, dass diese Reise von älteren Menschen angetreten wird, eine gewisse Gesundheitsproblematik grundsätzlich: Kenia ist ein Malaria-Gebiet beispielsweise, die bis zum Tod führen kann;

    Ich sehe in diesen acht Stunden eine Kürzung der Gesamturlaubszeit von 1.344 Stunden um 0,59 %.

    Ich sehe die Möglichkeit, dass auch bei einem Direktflug das Gepäck gar nicht ankommen kann, wenn es in Deutschland falsch verladen wurde.

    Ich sage aber nicht, dass das Vorgehen der Fluglinie korrekt oder hinzunehmen wäre. Ich meine nur einfach, dass man abwägen sollte, welcher Aufwand einem diese acht Stunden im Gesamtverhältnis der Reisedauer wert ist und sein sollte.

    Eine Reise nach Kenia ist eine Fernreise.

    Fernreisen sind und werden es bleiben: belegt mit Unwägbarkeiten.

    Fernreisende sollten daher auch eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Problemen haben.

    Aber keine Frage: in Ordnung ist diese Umbuchung sicherlich nicht

    meint emotionslos

    Peter

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1198349358000

    Was soll die Airline machen.....Sie MUSS ja umbuchen also trifft es irgend wen......die Kandidaten sind doch bestens geeignet....

    JEDE Airline hat in den AGB die Umbuchung verankert...bei LTU

    6. Änderungen/Flugzeitänderungen

    Die Fluggesellschaft ist nach besten Kräften bemüht, Reiseteilnehmer und Gepäck möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen Änderungen in angemessenem Umfang unterliegen. Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, Änderungen von Flugzeiten auf das notwendige Maß zu beschränken und Reiseteilnehmer möglichst frühzeitig zu informieren. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, sich die Flugzeit telefonisch im Zeitraum von 24 bis 48 Stunden vor Rückflug über das Servicecenter unter Tel.: +49 (0)1805-737 800 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz/ abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) bestätigen zu lassen. Darüber hinaus wird empfohlen, bei der Flugbuchung eine Rufnummer zu hinterlegen, unter welcher der Reiseteilnehmer auch am Zielort erreichbar ist. Die Fluggesellschaft ist - nur soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei die Fluggesellschaft für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall eines Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich über den Wechsel und die Identität des anderen Luftfahrtunternehmens informiert wird. In jedem Fall wird der Reiseteilnehmer bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).

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  • retareB
    Dabei seit: 1198281600000
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    gesperrt
    geschrieben 1198350262000

    Gestern, Freitag, 21.12. bekamen wir um 17:30 Uhr für unseren am 8.1.07 gebuchten Flug von München nach Mombasa über unser Reisebüro folgende Mitteilung der LTU:

    Ich hege hier den Verdacht, dass nicht die LTU schuld hat, sondern das Reisebüro, event. noch der Veranstalter, welcher die Flüge vermittelte.

    So, wie ich das sehe, haben die beiden gar nicht direkt einen Flug gebucht, sondern einen Veranstalterflug (aus dem Kontingent). Dieser Veranstalter hat nun mit seiner Buchung bei LTU zulange gewartet und nun keinen freien Flug mehr bekommen, weil sein Kontingent bereits erschöpft war und keine weiteren freien Plätze mehr vorhanden gewesen sind.

    Kurzfassung:

    LTU reserviert/verkauft 20 Plätze für Veranstalter X

    X verkauft 22 Plätze,

    LTU hat keine zwei zusätzlichen Plätze frei

    X sucht auf dem Markt nach alternativen ... z.b. KLM

    Der Reisende hat pech gehabt, weil er weder Anspruch auf eine bestimmte Fluglinie noch auf einen Direktflug hat. Hier kommt dann wieder der Spruch "Anreisetag = Reisetag". Anspruch auf irgendeine Entschädigung besteht somit auch nicht, weil es sich weder um eine Verspätung noch um eine Anulierung handelt.

    Hätten die beiden direkt bei der LTU diesen Flug gebucht wär alles anders. Aber wie sagte eben der Trainer von Nürnberg ... "Hätte der Hund nicht geschissen, hätte er den Hasen erwischt"

    PS

    Vielen ist nicht klar, dass sie bei einer Bausteinreise nicht wirklich einzelne Segmente buchen, wie zum Beispiel explizit den Flug mit LTU am Tat x, sondern wieder nur eine Beförderungsleistung eines Veranstalters.

  • holzwurm
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    geschrieben 1198350813000

    @retareB sagte:

    Hätten die beiden direkt bei der LTU diesen Flug gebucht wär alles anders.

    Lese mal den Beitrag des Threaderöffners von heute 12.49 Uhr.

    Dort steht drin, daß der Flug bei LTU gebucht wurde.

    Somit bist Du auf dem Holzweg mit Deiner Ansicht.

    LG

    holzwurm

  • retareB
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    gesperrt
    geschrieben 1198353549000

    @Yeiyo sagte:

    Hallo Forum,

    Wir haben den Flug über ein Reisebüro direkt bei LTU gebucht, das Hotel und die Safari wiederum über das Reisebüro als Reisebaustein.

    ...

    Unsere Flugbestätigung ist vom 20. August 2007 und es mutet schon etwas befremdlich an, wenn Bekannte, die erst Ende November gebucht haben, den Direktflug MUC - MBA bekommen haben. Ihnen liegt das Ticket bereits vor.

    Ich gehe davon aus, dass die beiden eine Bestätigung ihrer Reise vom Reisebüro bekommen haben, in welcher die vorraussichtlichen Reisedaten aufgeführt wurden.

    Hätten die beiden die Flüge direkt bei LTU gebucht bzw. einem Reisevermittler, dann hätten sie auch sofort den Flug zahlen müssen aber auch sofort die Tickets bekommen. So, wie deren Bekannte im November.

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