Ich leide ganz gewiss nicht unter "Vollkasko-Mentalität" - habe es im Urlaub aber auch schon erlebt, dass ein Jeep während der Fahrt ein Rad verloren hat...
Das ist für mich fahrlässig und somit 'ne andere Hausnummer als landestypisch bedingt fehlende Leitplanken o. ä. - oder soll ich als Urlauber erst prüfen, ob die Radschrauben fest angezogen sind, um nicht als "selbst schuld" abgekanzelt zu werden?
Meines Erachtens gibt es bei Ausflügen durchaus mögliche Vorkommnisse, die bspw. durch Wartung etc. verhindert werden könnten, und sofern der RV diese Ausflüge vertickt, in solchen Fällen auch in der Haftungspflicht sein sollte.