• muecke1401
    Dabei seit: 1155686400000
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    geschrieben 1186523259000

    @ salvamore

    Ich find keine Bilder, noch eine Bewertung vom Ihm (noch in Prüfung?)

    Und hat der RL nix bestätigt und auch mit Zeugen hat er wenig Chancen.

    (Letztes Jahr hab ich versucht ohne RA von einem RV , Mit bestätigter Mängelliste, Zeugen und Fotos Entschädigung zu bekommen. Bei den unverschämten Antworten, die man da bekommt- können die lesen? und sehen?- waren mir nachher meine Nerven zu schade. Ich hab mich wahnsinnig aufgeregt.)

    Vllt. bekommen wir ja mehr Infos

    LG Mücke

    Ich bin eine Frau. Daraus ergibt sich das Geburtsrecht, bei Bedarf meine Meinung zu ändern ;-)
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1186524617000

    @ muecke1401

    So schnell geht das nicht mit der Veröffentlichung von Bewertung und Fotos. Das alles wird im Content-Bereich bei HC sorgfältig geprüft, und das beansprucht eine gewisse Zeit.

    Ich muß schon sagen, ich wundere mich und ägere mich über so einige Kommentare zu diesem Thema. Es ist doch absurd, so etwas als normal hinzustellen und dem Threaderöffner auch noch - ätsch - indirekt vorzuwerfen, er hätte doch wissen müssen, daß Schimmel allerorten bei Sonderpreisen für Luxus-Hotels inbegriffen sei.

    Manchmal raffe ich es nicht!

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1186525353000

    Ja, sollte es tatsächlich dermaßen dramatisch gewesen sein, ist es sicherlich ist das nicht ok und es besteht u. U. auch ein Erstattungsanspruch.

    Aber mehr als 5 - 10% des Reisepreises (vorausgesetzt, die Mängel wurden rechtzeitig bei der Reiseleitung angezeigt und es existiert eine Bestätigung über die Meldung und die beanstandeten Mängel haben wirklich in derart extremer Form existiert) wird es erfahrungsgemäß dennoch nicht geben - in diesem Fall sprechen wir über eine Summe von 15,- - max. 30,- €/Person...

    Die Bewertungen über das Hotel sind im Übrigen zwar nicht allesamt positiv und himmelhochjauchzend, aber im negativen Sinne auch nicht sonderlich auffällig.

  • icepower
    Dabei seit: 1102464000000
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    geschrieben 1186525413000

    @salvamor41 sagte:

    Manchmal raffe ich es nicht!

    @Salvamor,

    auch ich bin der dir unverständlichen Meinung, dass man es in diesem speziellen Fall abhaken sollte.

    Mir wäre trotz Rechtschutz der Zeit- und Nervenaufwand viel zu hoch! Bei einem Gesamtreisepreis von 308 € kann sich eine Entschädigung nur im zweistelligen Bereich bewegen. Alleine die "Beweisaufnahme" bei einem Anwalt würde etliche Stunden meiner kostbaren Freizeit verbrauchen - für dieses zu erhoffende Geld nicht der Mühe wert!

    @janineclio

    Vergiss das Ganze einfach als Negativerfahrung. Und für den nächsten Urlaub wünsche ich dir mehr Glück!

    Ich habe mir die Hotelbewertungen inzwischen angeschaut, zu dem Preis hätte ich auch gebucht und solche Zustände nicht erwartet!

    Sonnige Grüße, Jutta ******
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1186526326000

    Man sollte doch ganz klar unterscheiden zwischen Unannehmlichkeiten,

    die man auch mal vernachlässigen kann oder der aktiven

    Gesundheitsgefährdung von Urlaubern.

    In solchen allergiefördernden und atemwegsschädigenden

    Hotelzimmern - die Anwesenheit von Schimmelpilzen

    vorausgesetzt - würde ich nicht einmal einziehen.

    Gesundheitliche Auswirkungen von Schimmelpilzen >hier klicken<

    Dubios auch das Ansinnen des Hotels, dies nicht zu publizieren.

    Aber offenbar gab es viele ( oder nur solche? ) Zimmer oder

    man war ausgebucht, sonst wäre das Problem für den Hotelgast

    anders gelöst worden. Zudem hätte es auf Malta in Abstimmung

    mit der Reiseleitung wahrscheinlich noch freie und geeignete

    Hotelzimmer als Ausweichmöglichkeit gegeben.

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1186532877000

    Es geht hier nicht nur um die absolut zu erstattende Summe. Wenn es danach ginge: sofort abblasen! Da kann in der Tat nicht viel bei raus kommen.

    Nein, es geht hier ums Prinzip! Verschimmelte Zimmer und Badezimmer plus nicht vorhandene, aber angebotene Sportmöglichkeiten darf man auf keinen Fall einfach so hinnehmen und zur Tagesordnung übergehen.

    Wo leben wir denn hier!? :frowning:

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1186533077000

    @salvamor

    Du hast völlig Recht.

    Der Reiseveranstalter soll merken, daß er da selber in die "Sch...." gelangt hat.

    Vielleicht schaut er sich dann zukünftig seine Hotelkontigente genauer an und entscheidet dann erst welche Häuser in das Programm kommen und welche nicht.

    LG

    holzwurm

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1186562921000

    @mirius sagte:

    Aber man kann verlangen, dass es sauber ist und dass die Angebote auch vorhanden sind.

    ja da gebe ich dir vollkommen recht. zu sem schimmel möchte ich aber ohne fotobeweis eigentlich nix sagen. die bewertungen des hotels sind fast alle durchweg positiv und bisher gibt es keinen hinweis auf hygienische mängel.

    manch ein gast macht aus einem bad, in dem bei der silikonabdichtung ein paar stockflecken sind, ein unzumutbar schimmeliges bad.

    damit will ich dem threaderöffner nichts unterstellen, aber das möchte ich lieber selber mal anschauen, bevor ich hier ein fass aufmache.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • mosaik
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    geschrieben 1186563805000

    Also man muss schon grundsätzlich die Dinge auseinander halten:

    a) günstiger Preis

    b) versprochene Leistungen

    c) erbrachte Leistungen

    c) Leistungen, die man von einem Land wie Malta erwarten kann

    versprochene, aber nicht vorhandene Freizeiteinrichtungen können einen Reisemangel darstellen, vorausgesetzt man hat auch diese Mängel der Reiseleitung gegenüber gerügt, Abhilfe verlangt und eine schriftliche Bestätigung der Mängelrüge erhalten. Größenordnung etwa fünf Prozent pro Tag ab dem Tag der Meldung an die Reiseleitung.

    Gleiches gilt natürlich für Schimmel im Zimmer, sowie Entschädigungsanspruch für Umzugsdauer.

    Allerdings würde ich, wäre ich Richter, die Frage stellen: wenn es so unzumutbar war, wie es hier klingt, weshalb ist man dann nicht in ein anderes Hotel umgezogen?

    Also: Meldung an die Reiseleitung: Zimmer unzumutbar --> Ersatzzimmer gleichfalls --> Setzung einer angemessenen Frist zur Beschaffung einer Ersatzunterkunft --> diese verstreicht ergebnislos ---> ich nehme mir ein Ersatzhotel und präsentiere die Kosten dafür dem Reiseveranstalter zu Hause.

    Immer unter der Voraussetzung der Unzumutbarkeit.

    War es aber denn doch zumutbar, also kein erheblicher Mangel, wird man eine Reisepreisermäßigung verlangen können - trotz günstigem Preis. Allerdings wird diese möglicherweise in der Größenordnung von € 30.-- bis € 40.-- pro Person liegen.

    Meint ohne die Bilder gesehen zu haben

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 4964
    geschrieben 1186564475000

    Wenn es danach geht, daß wir jedes Mal erst Beweise für Behauptungen von Mitusern brauchen, wie Lexilexi meint, dann müssen wir uns gar nicht erst die Mühe zu machen, eine Diskussion zu beginnen.

    Natürlich ist hier zunächst einmal zu unterstellen, daß die Angaben der Threaderöffnerin stimmen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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