@privacy sagte:
Und weil der Reiseveranstalter gegen seine Informationspflichten verstossen hat und keine vorherige Benachrichtigung erfolgte, kannst Du nochmals von etwa 10 - 20 Prozent ausgehen. Sollten sich somit 50 Prozent und mehr Reisemangel ergeben,
kann noch Schadensersatz verlangt werden. Für das Gesamtpaket empfiehlt sich ein versierter Rechtsberater.
Gruß privacy
na, na, jetzt übertreibst aber ein wenig lieber sonst so profund schreibender @privacy! Für den Verstoß von Informationspflichten mag es vielleicht einen Anhaltspunkt in der nicht rechtsverbindlichen Frankfurter Tabelle geben.
Aber sicher nicht in dieser Sache in dieser Höhe.
Ich bezweifle, ohne alle Details zu kennen, dass vier von 14 Tagen in einem anderen Hotel plus Umzugskosten 50 Prozent Mangel an einem Urlaub ausmachen, geschweige denn mehr als 10 Prozent.
Beweise dem Veranstalter, beweise, dass er nicht schon vorher informiert war. Hat der Kunde das Fax / Mail von der Reiseleitung in Händen, in dem die Reiseleitung - wie sie vielleicht vor Ort dem Kunden vorgesäuselt hatte - den Reiseveranstalter schon "vor Wochen" informiert hat? Nein! Siehst, da fängt die Sache schon an mit den Informationspflichten.
Da: die gesetzliche Verpflichtung
Dort: die Realität, die man sich richten kann
Wie alt sind denn die zwei Kinderlein? 1-2-3-4-5-6-7-8 --> ja, da kommt eine etwas höherer Minderung heraus, wenn die Mutti alleine auf Urlaub mit den Sprösslingen war. 9-10-11-12-13-14-15-16-17- ...na ja, da wird es vom genauen Alter abhängen. Mit zwei 15 und 17jährigen Bären wird die Sache wahrscheinlich schon wieder anders aussehen.
Strandlage: korrekt, könnte ein Mangel sein. Ich gebe aber auch in diesem Punkt zu bedenken:
... wie befahren war denn die zu überquerende Straße?
... wie weit war es dann im gebuchten Hotel vom Zimmer zum Strand?
oder könnte es vielleicht sein, dass der Weg der ersten vier Tage Metermäßig gleich weit wie im tatsächlich gebuchten Hotel dann das Zimmer vom Strand war?
Alles Fragen, die im Falle einer Streiterei vor Gericht hinterfragt werden. Da sind dann Beweise allemal gut, aber wie gesagt, ob da 50 Prozent Mängel zusammenkommen .
Im Übrigen, es tun mittlerweile auch schon 30 Prozent, um Schadenersatz aus dem Titel vertanen Urlaub bzw. entgangene Urlaubsfreuden (je nach Klageland) herausschauen, aber es müssen halt echte Mängel sein...