Was der Reiseleiter (RL) meint, welches Hotel besser sei, spielt zunächst mal keine Rolle. Es kommt auf Deine subjektive Meinung an, und da es im Ersatzhotel für dich wichtige Dinge nicht gab, die im ursprünglich gebuchten Hotel vorhanden hätten sein sollen, war die Unterbringung eben nicht gleichwertig.
Deshalb sofort Beschwerde an den Veranstalter. Mitteilen, dass man dich damit erpresst hat, entweder die Umbuchung zu akzeptieren oder mangels Rückflugmöglichkeit den Urlaub am Flughafen verbringen zu müssen (Nur wirst du vermutlich diese Aussage des RL nicht belegen können). Nur unter dieser Voraussetzung hast du dich auf die alternative Unterbringung eingelassen.
Nachdem man ja zunächst viel verlangen kann, solltest du den gesamten Reisepreis zurückfordern und vorsorglich Schadenerstzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude anmelden. Dies auch mit dem Hinweis, dass sich der RL geweigert hat, die von dir vorgeschlagene und auch mögliche Alternative zu wählen.
Allerdings fürchte ich, der RV wird in seiner Antwort versuchen, dich mit einem Kaugummi (du darfst auch ein Gummibärchen nehmen) abzuspeisen. Spätestens dann wäre es Zeit für einen Rechtsanwalt. Aber ohne Rechtsschutzversicherung ist das halt so eine Sache und man sollte schon überlegen, ob einem dann der Spatz in der Hand nicht lieber ist, als eine möglicherweise davonfliegende Taube. Auf das "Friedensangebot" des RV kannst du vielleicht nochmal antworten und schrieben, aber ob das dann Eindruck macht?Als kleinen Rat kann ich dir noch geben, dass du dein Schreiben rein sachlich, ohne große Ausschweifungen und gut strukturiert (Absätze, Leerzeichen etc.) verfassen solltest.
Jedenfalls ist das Vorgehen wie geschildert eine Riesenunverschämtheit und würde verdienen, geklagt zu werden. Nur kann das auch bei einem Teilerfolg teuer werden.
Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung